Bundesverfassungsgericht - Pressestelle -
Pressemitteilung Nr. 30/2012 vom 10. Mai 2012
Richter des Bundesverfassungsgerichts a. D.
Prof. Dr. Dr. h. c. mult. Dieter Grimm feiert seinen 75. Geburtstag
Der ehemalige Richter des Bundesverfassungsgerichts Prof. Dr. Dr. h. c.
mult. Dieter Grimm vollendet am 11. Mai 2012 sein 75. Lebensjahr.
Dieter Grimm studierte Rechts- und Politikwissenschaft in Frankfurt am
Main, Freiburg und Berlin sowie an der Pariser Sorbonne und an der
Harvard-University, wo er 1965 den Master of Laws (LL.M.) erwarb. Nach
dem Zweiten Juristischen Staatsexamen war er bis 1979 als
wissenschaftlicher Referent für Verfassungsgeschichte und Geschichte der
politischen Ideen am Max-Planck-Institut für Europäische
Rechtsgeschichte in Frankfurt am Main tätig. Während dieser Zeit
erfolgten seine Promotion (1971) und Habilitation (1979). 1979 wurde er
als Professor für Öffentliches Recht an die Universität Bielefeld
berufen und war in der Zeit von 1984 bis 1990 zugleich Direktor des
dortigen Zentrums für interdisziplinäre Forschung.
Prof. Dr. Dr. h. c. mult. Grimm gehörte vom 16. Juli 1987 bis zum 16.
Dezember 1999 dem Bundesverfassungsgericht als Mitglied des Ersten
Senats an. Sein Dezernat umfasste unter anderem das Recht der freien
Meinungsäußerung, der Rundfunk- und Pressefreiheit, das Recht der
Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit, das allgemeine
Persönlichkeitsrecht sowie das Recht des Datenschutzes und das
Wettbewerbsrecht. In dieser Funktion wirkte er an zahlreichen
wegweisenden Urteilen und Beschlüssen des Bundesverfassungsgerichts mit,
die grundlegende Maßstäbe für die Rechtsprechung des
Bundesverfassungsgerichts gesetzt haben. Hervorzuheben sind insbesondere
die von ihm vorbereiteten Entscheidungen in Sachen „Startbahn West“
(BVerfGE 82, 236), „Rundfunkfinanzierung“ (BVerfGE 90, 60),
„Sitzblockaden“ (BVerfGE 92, 1), „Soldaten sind Mörder“ (BVerfGE 93,
266), „Kurzberichterstattung im Fernsehen“ (BVerfGE 97, 228),
„Montan-Mitbestimmung“ (BVerfGE 99, 367) sowie „Abhörbefugnisse des BND“
(BVerfGE 100, 313).
Auch seit seinem Ausscheiden aus dem Bundesverfassungsgericht wirkt
Dieter Grimm als herausragender und international anerkannter
Rechtswissenschaftler. Im Jahr 2000 wurde er als Universitätsprofessor
für öffentliches Recht an die Humboldt-Universität zu Berlin berufen, wo
er bis zu seiner Emeritierung 2005 lehrte und forschte. Überdies war er
Permanent Fellow des Wissenschaftskollegs zu Berlin, das er von 2001 bis
2007 als Rektor leitete. Gastprofessuren führten ihn an die Universität
La Sapienza in Rom, die Yale Law School, die New York University Law
School und die Havard Law School in den USA sowie an die Faculty of Law
der University of Toronto in Kanada. Im Jahre 2008 wurde ihm die
Ehrendoktorwürde der University of Toronto verliehen. Für seine
Verdienste in Forschung, Lehre und Gerichtsbarkeit im Bereich des
Verfassungsrechts erhielt er zudem 2009 die Ehrendoktorwürde der
Juristischen Fakultät der Georg-August-Universität Göttingen.
Darüber hinaus wurde Dieter Grimm, der heute in Berlin lebt, 1999 mit
dem Großen Verdienstkreuz mit Stern und Schulterband des Verdienstordens
der Bundesrepublik Deutschland ausgezeichnet und 2004 durch den
französischen Staatspräsidenten zum Commandeur dans l'Ordre national du
Mérite ernannt.
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