Bundesverfassungsgericht - Pressestelle -
Pressemitteilung Nr. 44/2012 vom 22. Juni 2012
Richterin des Bundesverfassungsgerichts a. D. Prof. Dr. Karin Graßhof
feiert ihren 75. Geburtstag
Die ehemalige Richterin des Bundesverfassungsgerichts Dr. Karin Graßhof
vollendet am 25. Juni 2012 ihr 75. Lebensjahr.
Karin Graßhof studierte Rechtswissenschaften in Kiel und Lausanne. Nach
anschließender Promotion und Ablegung des Zweiten Staatsexamens begann
sie ihre juristische Laufbahn als Richterin am Landgericht, zunächst in
Kiel und sodann - nach einer zweijährigen Tätigkeit im Bundesministerium
der Justiz - am Landgericht in Bonn. Von 1975 bis 1977 war sie
hauptamtliches Mitglied des Landesjustizprüfungsamtes beim
Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf.
Anschließend war sie als Richterin am Oberlandesgericht Köln tätig, bis
sie 1984 zur Richterin am Bundesgerichtshof gewählt wurde, wo sie einem
Zivilsenat angehörte.
Prof. Dr. Karin Graßhof gehörte dem Bundesverfassungsgericht als
Mitglied des Zweiten Senats vom 6. Oktober 1986 bis zum 15. Oktober 1998
an. Ihr Dezernat umfasste unter anderem das Wahlrecht, das
Staatsangehörigkeitsrecht und das Auslieferungsrecht. Als
Berichterstatterin wirkte sie an zahlreichen bedeutsamen Urteilen und
Beschlüssen des Zweiten Senats mit, so etwa an den Entscheidungen über
die Regelungen zur ersten gesamtdeutschen Wahl des Deutschen Bundestages
1990 (BVerfGE 82, 322), das kommunale Ausländerwahlrecht in Schleswig
Holstein (BVerfGE 83, 37) sowie über die Grundmandatsklausel des
Bundeswahlgesetzes (BVerfGE 95, 408), die Verfassungsmäßigkeit von
Überhangmandaten bei der Bundestagswahl (BVerfGE 95, 335) und über die
Nachfolge bei Überhangmandaten (BVerfGE 97, 317). Zudem war Karin
Graßhof Mitglied der im Juli 1996 vom Bundesminister der Justiz
eingesetzten Kommission „Entlastung des Bundesverfassungsgerichts“.
Im Februar 1999 wurde sie von der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-
Universität Bonn zur Honorarprofessorin ernannt. Frau Prof. Dr. Karin
Graßhof lebt heute in Bonn.
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