Bundesverfassungsgericht - Pressestelle -
Pressemitteilung Nr. 60/2012 vom 02. August 2012
Mündliche Verhandlung in Sachen "Antiterrordatei"
Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts verhandelt am
6. November 2012, 10.00 Uhr,
im Sitzungssaal des Bundesverfassungsgerichts,
Amtssitz „Waldstadt“,
Rintheimer Querallee 11, 76131 Karlsruhe
über eine Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetz zur Errichtung einer
standardisierten zentralen Antiterrordatei von Polizeibehörden und
Nachrichtendiensten von Bund und Ländern (Antiterrordateigesetz) vom 22.
Dezember 2006 (BGBl I S. 3409).
Das Antiterrordateigesetz schafft für den Bereich der Bekämpfung des
internationalen Terrorismus die Rechtsgrundlage für eine Verbunddatei
von Polizeibehörden und Nachrichtendiensten von Bund und Ländern.
Beteiligt sind an der Antiterrordatei das Bundeskriminalamt, das
Bundespolizeipräsidium, die Landeskriminalämter, die
Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder, der militärische
Abschirmdienst, der Bundesnachrichtendienst und das Zollkriminalamt
sowie unter bestimmten Voraussetzungen weitere Polizeivollzugsbehörden.
Die automatisierte zentrale Antiterrordatei erleichtert und beschleunigt
den Informationsaustausch zwischen den beteiligten Behörden, indem
einzelne Erkenntnisse aus dem Zusammenhang der Bekämpfung des
internationalen Terrorismus, über die eine der beteiligten Behörden
verfügt, für alle beteiligten Behörden schneller auffindbar und leichter
zugänglich sind. Gespeichert werden in der Antiterrordatei verschiedene
personenbezogene Merkmale zu Angehörigen terroristischer Vereinigungen
mit internationalem Bezug, zu Einzelpersonen, die rechtswidrige Gewalt
als Mittel zur Durchsetzung international ausgerichteter politischer
oder religiöser Belange anwenden oder eine solche Gewaltanwendung
unterstützen, vorbereiten, befürworten oder durch ihre Tätigkeiten
vorsätzlich hervorrufen, sowie zu Kontaktpersonen, die mit diesen
Personenkreisen in Verbindung stehen.
Weitere Informationen zum Hintergrund des Verfahrens und eine
Verhandlungsgliederung werden später bekanntgegeben.
Hinweis
Interessierte Bürgerinnen und Bürger, die an der mündlichen Verhandlung
teilnehmen wollen, wenden sich bitte schriftlich oder telefonisch an
Herrn Oberamtsrat Stadtler
Postfach 1771, 76006 Karlsruhe
Telefon: 0721/9101-400
Fax: 0721 9101-461
Bei der Anmeldung sind Name, Vorname, Geburtsdatum und eine Telefon-
oder Faxnummer anzugeben.
Akkreditierungshinweise für die mündliche Verhandlung am 6. November 2012
Akkreditierung
Alle Medienvertreter haben sich schriftlich bis spätestens 31. Oktober
2012, 12.00 Uhr, unter Bekanntgabe der E-Mail-Adresse zu akkreditieren
(Fax Nr. 0721 9101-461). Die Anträge werden in der Reihenfolge des
Eingangs berücksichtigt. Akkreditierungen, die nach Ablauf der Frist
bzw. per E-Mail eingehen, werden nicht berücksichtigt. Nach Ablauf der
Akkreditierungsfrist wird eine Bestätigung per E-mail versandt.
Allgemeines
Für Medienvertreter stehen auf der Presseempore insgesamt 42 Sitzplätze
zur Verfügung. Davon sind 11 Plätze für die Mitglieder der
Justizpressekonferenz reserviert. Soweit Medienvertreter auf der
Presseempore keinen Platz haben, müssen sie sich nach der Feststellung
der Anwesenheit der Beteiligten in den dafür vorgesehenen Presseraum
begeben. Der weitere Aufenthalt vor dem Sitzungssaal ist nicht
gestattet.
Im Presseraum findet eine Tonübertragung aus dem Sitzungssaal statt.
Hier stehen 26 Sitzplätze zur Verfügung. 230 V-Anschlüsse für Laptops
sowie ein analoger Telefonanschluss sind vorhanden.
Das Telefonieren, Twittern und sonstige Versenden von Kurznachrichten,
das digitale Abrufen von Daten sowie jegliche Nutzung des Internets im
bzw. aus dem Sitzungssaal sind nicht gestattet. Alle für diese Zwecke
nutzbaren elektronischen Geräte, insbesondere Mobiltelefone, Laptops und
iPads, dürfen im Sitzungssaal nicht verwendet werden. Medienvertretern
kann die Nutzung von Laptops im Offline-Betrieb gestattet werden, soweit
sichergestellt ist, dass mit den Geräten weder Ton- und Bildaufnahmen
sowie Datenübermittlungen durchgeführt werden.
Foto- und Fernsehaufnahmen
1. Foto-, Film-, und Tonaufnahmen sind zulässig bis zum Abschluss der
Feststellung der Anwesenheit der Verfahrensbeteiligten durch den
Vorsitzenden des Senats. Danach haben Fotografen und Kamerateams den
Sitzungssaal einschließlich der Presseempore zu verlassen. Zum
Aufenthalt stehen die Pressenischen vor dem Sitzungssaalbereich sowie
ein Medienvertreterraum zur Verfügung.
Für Foto- und Filmaufnahmen im Sitzungssaal werden zwei Fernsehteams
(ein öffentlich-rechtlicher und ein privat-rechtlicher Sender mit
jeweils maximal drei Kameras) sowie sechs Fotografen (vier
Agenturfotografen und zwei freie Fotografen) zugelassen
(Pool-Bildung).
Die Platzvergabe für die Poolführerschaft erfolgt nach der
Reihenfolge des Fax-Eingangs. Die Bestimmung der „Pool-Mitglieder“
bleibt den Fernsehsendern bzw. den Agenturen und Fotografen selbst
überlassen.
Die „Pool-Mitglieder“ verpflichten sich auf entsprechende
Aufforderung hin, gefertigte Film und Fotoaufnahmen anderen Rundfunk-
und TV-Anstalten sowie Fotoagenturen zur Verfügung zu stellen.
2. Bei Foto- und Filmaufnahmen im Sitzungssaal darf durch Fotografen,
Kameraleute und sonstige Medienvertreter das freie Blickfeld des
Senats nach allen Seiten nicht verstellt werden. Der Aufenthalt
hinter der Richterbank ist nicht gestattet. Entsprechenden
Anweisungen der Sitzungsamtsmeister sind Folge zu leisten. Foto- und
Filmaufnahmen sind ausschließlich mit geräuschlosen Apparaten ohne
Blitzlicht gestattet.
3. Nach Schluss der mündlichen Verhandlung sowie in der Mittagspause
sind Interviews sowie Fernseh- und Fotoaufnahmen mit
Verfahrensbeteiligten oder sonstigen Personen im Sitzungssaal
lediglich für den Zeitraum von 20 Minuten zugelassen. Für weitere
Aufnahmen stehen die Pressenischen vor dem Sitzungssaalbereich zur
Verfügung.
Fahrzeuge der Radio- und Fernsehteams sowie Techniker
Für SNG-, Schnitt- und Übertragungsfahrzeuge steht nur eine begrenzte
Anzahl von Standplätzen zur Verfügung.
Falls Standplätze benötigt werden, ist deren Anzahl bereits bei der
Akkreditierung mit anzugeben. Die Standplätze werden nach Eingang des
Antrags vergeben.
Für die Zuweisung der Standplätze werden folgende Angaben benötigt:
Kennzeichen, Fahrzeug-Typ, Fabrikat, Abmessungen (LxBxH in m), Gewicht
und evtl. Bedarf an Strom, der über das Bundesverfassungsgericht bezogen
werden soll. Ebenso sind Namen, Geburtsdatum und Personalausweisnummer
der entsprechenden Techniker mitzuteilen.
Namen und Fahrzeugdaten der Teams sind bis spätestens 12.00 Uhr am
Vortag der mündlichen Verhandlung per Fax zu übersenden (Fax Nr.
0721/9101-461). Nach Fristablauf oder per E-Mail eingegangene Daten
werden nicht berücksichtigt.
==> Die entsprechenden Formulare zur Akkreditierung der Radio- und
Fernsehteams sowie der Fahrzeuge finden sie als pdf-Datei auf der
Homepage des Bundesverfassungsgerichts unter
www.bundesverfassungsgericht.de.
Anfahrt und Aufbau sind am Vortag der mündlichen Verhandlung von 9:00
bis 18:00 Uhr sowie am Tag der mündlichen Verhandlung zwischen 7:00 und
9:00 Uhr möglich.
Aufbau von Studios
Der Aufbau von Studios ist in Absprache mit der Pressestelle
ausschließlich in den Pressenischen möglich.
Diese Hinweise finden ihre Grundlage in § 17a BVerfGG in Verbindung mit
den ergänzenden Regelungen des Ersten und Zweiten Senats des
Bundesverfassungsgerichts.
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