Bundesverfassungsgericht - Pressestelle -
Pressemitteilung Nr. 65a/2012 vom 11. September 2012
2 BvR 1390/12
2 BvR 1421/12
2 BvR 1438/12
2 BvR 1439/12
2 BvR 1440/12
2 BvE 6/12
Termin zur Urteilsverkündung in Sachen „ESM/Fiskalpakt“
am 12. September 2012 bleibt bestehen
Anlässlich der Entscheidung des Rates der Europäischen Zentralbank vom
6. September 2012, mit der ein neues Programm über den Ankauf von
Staatsanleihen finanzschwacher Eurostaaten beschlossen worden ist, hat
der Antragsteller im Verfahren 2 BvR 1390/12 sein Begehren im
einstweiligen Rechtsschutz vor dem Bundesverfassungsgericht erweitert.
Sein am 7. September 2012 eingegangener Antrag ist darauf gerichtet, dem
Bundespräsidenten die Ratifikation des ESM-Vertrages zu untersagen,
solange nicht der Rat der Europäischen Zentralbank seinen Beschluss
über den Ankauf von Staatsanleihen aufgehoben und die Wiederholung eines
solchen Beschlusses verbindlich ausgeschlossen hat.
Der auf den 12. September 2012, 10.00 Uhr, anberaumte Termin zur
Verkündung einer Entscheidung bleibt aufrechterhalten.
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