Bundesverfassungsgericht - Pressestelle -
Pressemitteilung Nr. 72/2012 vom 8. Oktober 2012
Antrittsbesuch des Bundespräsidenten beim Bundesverfassungsgericht
am 18. Oktober 2012
Bundespräsident Joachim Gauck wird am 18. Oktober 2012 auf Einladung des
Bundesverfassungsgerichts nach Karlsruhe reisen. Neben Gesprächen mit
den Richterinnen und Richtern sind Begegnungen des Bundespräsidenten mit
den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Bundesverfassungsgerichts
geplant. Der Besuch setzt die seit Jahren zwischen beiden
Verfassungsorganen gepflegte Tradition regelmäßiger Treffen fort.
Hinweise zum Ablauf
Die Ankunft des Bundespräsidenten am Bundesverfassungsgericht ist gegen
11.00 Uhr vorgesehen. Für die Poolführer besteht Gelegenheit, Foto- und
Filmaufnahmen von der Ankunft des Bundespräsidenten und seiner Begrüßung
durch den Präsidenten und den Vizepräsidenten des
Bundesverfassungsgerichts im Außenbereich vor dem Eingang des
Bundesverfassungsgerichts zu fertigen. Die Poolführer sowie die
akkreditierten Pressevertreter/-innen werden gebeten, sich dort bis
spätestens 10.40 Uhr einzufinden. Später eintreffende Personen können
nicht zugelassen werden. Interviews sind nicht vorgesehen.
Der presseöffentliche Teil des Besuchs wird gegen 11.55 Uhr fortgesetzt.
Der Bundespräsident wird sich vor dem Sitzungssaal in das Gästebuch des
Bundesverfassungsgerichts eintragen. Ab ca. 12.00 Uhr folgt im
Sitzungssaal die Begegnung des Bundespräsidenten mit den
Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Bundesverfassungsgerichts. Die
Begegnung wird durch ein Grußwort des Präsidenten des
Bundesverfassungsgerichts, Prof. Dr. Andreas Voßkuhle, und eine
anschließende Rede des Bundespräsidenten eingeleitet. Die akkreditierten
Medienvertreter/-innen werden gebeten, sich hierzu bis spätestens 11.45
Uhr auf der Pressetribüne des Sitzungssaals einzufinden. Zugang zum
Sitzungssaal besteht nur für die Poolführer. Für die Poolführer steht
hierbei ausschließlich der hinten rechts gelegene Eingang zum
Sitzungssaal zur Verfügung. Der hinten links gelegene Eingang
(einschließlich der Bereich unmittelbar um das Gästebuch) ist für den
Bundespräsidenten freizuhalten. Interviews sind auch in diesem Teil der
Begegnung nicht vorgesehen.
Direkt nach den Ansprachen besteht für die poolführenden Fotografen
Gelegenheit, Gruppenaufnahmen vom Bundespräsidenten mit den Richterinnen
und Richtern des Bundesverfassungsgerichts zu fertigen. Damit endet der
presseöffentliche Teil der Begegnung.
Akkreditierungshinweise
Interessierte Medienvertreter/-innen werden gebeten, sich schriftlich
bis spätestens
Donnerstag, den 11. Oktober 2012, 10.00 Uhr,
unter Bekanntgabe der E-Mail-Adresse zu akkreditieren (Fax-Nr.: 0721
9101-461). Dabei sind der Name, Vorname, das Geburtsdatum,
E-Mail-Adresse und die Presseausweisnummer mitzuteilen. Für erstmalige
Anmeldungen ist ein gültiger Presseausweis vorzulegen, aus dem
ersichtlich ist, für wen die Tätigkeit ausgeübt wird. Nach Ablauf der
Akkreditierungsfrist wird eine Bestätigung per E-Mail versandt.
Die akkreditierten Medienvertreter-/innen dürfen sich ausschließlich in
den zugewiesenen Bereichen aufhalten.
Falls Standplätze für Technikfahrzeuge (SNG-, Schnitt- und
Übertragungswagen) benötigt werden, sind diese bei Akkreditierung mit
anzugeben. Die Standplätze werden ebenfalls nach Eingang des Antrags
vergeben. Die entsprechenden Formulare befinden sich als pdf-Datei auf
der Homepage des Bundesverfassungsgerichts unter
www.bundesverfassungsgericht.de.
Für Foto- und Filmaufnahmen werden jeweils zwei Fernsehteams (ein
öffentlich-rechtlicher und ein privat-rechtlicher Sender mit jeweils
zwei Kameras) sowie vier Fotografen (zwei Agenturfotografen und zwei
freie Fotografen) zugelassen (Pool-Bildung). Eine Verkabelung im
Sitzungssaal ist aus organisatorischen Gründen nicht möglich.
Die Platzvergabe für die Poolführerschaft erfolgt nach der Reihenfolge
des Fax-Eingangs. Die Bestimmung der Pool-Mitglieder bleibt den
Fernsehsendern bzw. den Agenturen und Fotografen selbst überlassen. Die
Pool-Mitglieder verpflichten sich, gefertigte Film- und Fotoaufnahmen
anderen Rundfunk- und TV-Anstalten sowie Fotoagenturen auf entsprechende
Bitte zur Verfügung zu stellen.
Wir bitten um Verständnis, dass Akkreditierungen, die nach Ablauf der
Frist bzw. per E-Mail eingehen, nicht berücksichtigt werden.
Kurzfristige Änderungen bleiben vorbehalten.
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