Bundesverfassungsgericht - Pressestelle -
Pressemitteilung Nr. 83/2012 vom 7. Dezember 2012
1 BvR 3247/09
1 BvL 1/11
Verhandlungsgliederung in Sachen „Sukzessivadoption“
Wie bereits angekündigt, verhandelt der Erste Senat des
Bundesverfassungsgerichts am 18. Dezember 2012 um 10.00 Uhr über eine
Verfassungsbeschwerde sowie über ein konkretes Normenkontrollverfahren,
denen jeweils die Frage zugrunde liegt, ob § 9 Abs. 7 des
Lebenspartnerschaftsgesetzes (LPartG) insofern mit dem Grundgesetz
unvereinbar ist, als darin die sogenannte Sukzessivadoption für
eingetragene Lebenspartner ausgeschlossen ist. Auf die Pressemitteilung
Nr. 81/2012 vom 3. Dezember 2012 wird insoweit verwiesen.
Die mündliche Verhandlung am 18. Dezember 2012 wird voraussichtlich wie
folgt gegliedert sein:
A. Formalien, Sachbericht
B. Einführende Stellungnahmen
C. Begründetheit der Verfassungsbeschwerde und der konkreten
Normenkontrolle
I. Einfachrechtliche und tatsächliche Situation der Betroffenen
(insbesondere der Kinder)
II. Verfassungsrechtliche Würdigung
(Freiheits- und Gleichheitsrechte der Kinder und der
Erwachsenen)
D. Abschließende Stellungnahmen
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