Bundesverfassungsgericht - Pressestelle -
Pressemitteilung Nr. 13/2000 vom 4. Februar 2000
Bundesverfassungsrichter a.D. Söllner vollendet am 5. Februar
sein 70. Lebensjahr
Der frühere Richter des BVerfG, Prof. Dr. Alfred Söllner, vollendet
morgen, am 5. Februar 2000, sein 70. Lebensjahr.
Er ist 1930 in Frankfurt am Main geboren. Nach dem Studium der
Rechtswissenschaft, das er mit beiden juristischen Staatsexamina und der
Promotion abschloss, war er von 1959 bis 1966 als Wissenschaftlicher
Assistent am Institut für Arbeitsrecht an der Universität Frankfurt
tätig. Nach seiner Habilitation im Jahre 1966 wurde er noch im gleichen
Jahr als ordentlicher Professor an die Universität Kiel berufen. In den
Jahren 1970 bis 1997 lehrte Prof. Söllner die Fächer Römisches und
Bürgerliches Recht sowie Arbeits- und Sozialrecht an der Universität
Gießen. Von April 1985 bis März 1987 war er Vizepräsident dieser
Universität Gießen und führte mehrere Monate lang die Geschäfte des
Präsidenten der Universität.
Prof. Söllner ist wissenschaftliches Mitglied der
Max-Planck-Gesellschaft und korrespondierendes Mitglied der Akademie der
Wissenschaften und der Literatur in Mainz.
In den Jahren 1970 bis 1977 war Prof. Söllner Mitglied der
Sachverständigenkommission für ein Arbeitsgesetzbuch. Er war zudem als
Schlichter in Tarifverhandlungen bei der Deutschen Bundesbahn sowie als
Vorsitzender des Schiedsgerichts für die Metallindustrie tätig.
Am 7. Oktober wählte ihn der Wahlausschuss des Deutschen Bundestages zum
Bundesverfassungsrichter. Er trat am 16. November 1987 im Ersten Senat
des BVerfG die Nachfolge des Bundesverfassungsrichters a.D. Dr.
Katzenstein an.
Die Amtszeit von Prof. Söllner als Bundesverfassungsrichter
endete am 13. Oktober 1995.
Als Berichterstatter für sozialrechtliche Fragen hat er an einer
Vielzahl wichtiger verfassungsgerichtlicher Entscheidungen mitgewirkt.
Hierunter fällt u.a. die Entscheidung des Ersten Senats vom 7. Juli 1992
zur Anrechnung von Kindererziehungszeiten bei der gesetzlichen
Rentenversicherung (Az. 1 BvR 761/91 u.a.; BVerfGE 87, 1 ff.).
Herr Prof. Söllner ist verheiratet und lebt in Gießen.
Karlsruhe, den 4. Februar 2000
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