Bundesverfassungsgericht - Pressestelle -
Pressemitteilung Nr. 16/2013 vom 14. März 2013
Bundesverfassungsrichter a. D. Dr. Dieter Hömig feiert seinen 75. Geburtstag
Der ehemalige Richter des Bundesverfassungsgerichts Dr. Dieter Hömig
vollendet am 15. März 2013 sein 75. Lebensjahr. Er gehörte dem Ersten
Senat des Bundesverfassungsgerichts vom 13. Oktober 1995 bis 25. April
2006 an.
Der in Sigmaringen geborene Dr. Dieter Hömig studierte
Rechtswissenschaften in Tübingen und legte dort beide juristische
Staatsexamina ab. Promoviert wurde er, ebenfalls in Tübingen, mit einer
Arbeit zum Thema „Der Reichsdeputationshauptschluß vom 25. Februar 1803
und seine Bedeutung für Staat und Kirche“.
Im Jahr 1967 trat Dr. Dieter Hömig zunächst seinen Dienst als Beamter im
Bundesministerium des Innern an, wo er vor allem in der
Verfassungsabteilung tätig war. 1983 erfolgte die Ernennung zum Richter
am Bundesverwaltungsgericht, 1993 wurde er dort Vorsitzender Richter.
Beim Bundesverfassungsgericht umfasste sein Dezernat unter anderem das
Recht der Glaubens- und Bekenntnisfreiheit, das Schulrecht sowie
grundstücks- und unternehmensbezogene Vermögensfragen im Zusammenhang
mit der Herstellung der Deutschen Einheit. Als Berichterstatter
bereitete er eine Reihe von bedeutenden Entscheidungen des Ersten Senats
vor, so zu den Enteignungen in der ehemaligen Sowjetzone (BVerfGE 94,
12), zur Verfassungsmäßigkeit der Rechtschreibreform (BVerfGE 98, 218),
zum Schächten von Tieren aus religiösen Gründen (BVerfGE 104, 337) und
zum Luftsicherheitsgesetz (BVerfGE 115, 118).
Dr. Dieter Hömig ist Herausgeber eines Kommentars zum Grundgesetz.
Heute lebt er in Plankstadt (Rhein-Neckar-Kreis). Er hat zwei Kinder.
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