Bundesverfassungsgericht - Pressestelle -
Pressemitteilung Nr. 46/2013 vom 5. Juli 2013
Der frühere Präsident des Bundesverfassungsgerichts,
Prof. Dr. Dres. h. c. Hans-Jürgen Papier, feiert seinen 70. Geburtstag
Der frühere Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Prof. Dr. Dres. h.
c. Hans-Jürgen Papier, vollendet am 6. Juli 2013 sein 70. Lebensjahr.
In seiner Heimatstadt Berlin studierte er Rechtswissenschaft und wurde
mit einer Arbeit über die „Forderungsverletzung im Öffentlichen Recht“
promoviert. Das Zweite Juristische Staatsexamen legte er 1973 ebenfalls
in Berlin ab. Er habilitierte sich mit einer Schrift zum Thema: „Die
finanzrechtlichen Gesetzesvorbehalte und das grundgesetzliche
Demokratieprinzip: zugleich ein Beitrag zur Lehre von den Rechtsformen
der Grundrechtseingriffe“. Von 1974 bis 1991 hatte Prof. Dr. Papier
einen Lehrstuhl für öffentliches Recht an der Universität Bielefeld
inne. Im Jahr 1992 folgte er einem Ruf an die
Ludwigs-Maximilians-Universität in München.
Prof. Dr. Papier übte mehrere Neben- und Ehrenämter aus, so als Richter
im Nebenamt am Oberverwaltungsgericht des Landes Nordrhein-Westfalen
(1977 bis 1987) und als Studienleiter der Verwaltungsakademie
Ostwestfalen-Lippe (1981 bis 1993). Zudem war er Vorsitzender der
Unabhängigen Kommission zur Überprüfung des Vermögens der Parteien und
Massenorganisationen der DDR (1991 bis 1998), Mitglied der Kommission
der Bundesrepublik Deutschland zum Versorgungsruhens- und
Entschädigungsrentengesetz (1994 bis 1998) und stellvertretender
Vorsitzender der Ethik-Kommission der Bayerischen Landesärztekammer
(1996 bis 1998).
Am 27. Februar 1998 wurde Prof. Dr. Papier zum Vizepräsidenten und
Vorsitzenden des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts und am 10.
April 2002 zum Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts ernannt.
Während seiner Präsidentschaft pflegte er die Kontakte des Gerichts mit
Verfassungsgerichten und Obersten Gerichtshöfen anderer Staaten sowie
mit den europäischen Gerichten. Er äußerte sich zu Grundsatzfragen des
Verfassungsrechts und der Verfassungspolitik. Zudem wurde der
Erweiterungsbau des Bundesverfassungsgerichts während seiner Amtszeit
realisiert.
Unter dem Vorsitz von Prof. Dr. Papier verkündete der Erste Senat des
Bundesverfassungsgerichts zahlreiche wichtige Urteile. Ein Schwerpunkt
der Rechtsprechung lag auf der verfassungsrechtlichen Überprüfung von
Befugnissen der Sicherheits- und Strafverfolgungsbehörden, insbesondere
zur Verfassungsmäßigkeit der akustischen Wohnraumüberwachung zu
Strafverfolgungszwecken („Großer Lauschangriff“ - BVerfGE 109, 279), zur
Nichtigkeit der Abschussermächtigung im Luftsicherheitsgesetz (BVerfGE
115, 118), zu den verfassungsrechtlichen Voraussetzungen für die
Zulässigkeit des staatlichen Zugriffs auf informationstechnische Systeme
(„Online-Durchsuchungen“ - BVerfGE 120, 274) und zur
Verfassungswidrigkeit der konkreten Ausgestaltung der
Vorratsdatenspeicherung (BVerfGE 125, 260). Weitere wichtige
Entscheidungen des Ersten Senats während des Vorsitzes von Prof. Dr.
Papier betrafen die Grenzen der Bildberichterstattung über das
Privatleben Prominenter (BVerfGE 101, 361 und BVerfGE 120, 180), die
Verfassungsmäßigkeit der Gesundheitsreform 2007 (BVerfGE 123, 186) und
die Verfassungswidrigkeit der Regelleistungen nach dem SGB II („Hartz
IV-Gesetz“ - BVerfGE 125, 175).
Nach seinem Ausscheiden beim Bundesverfassungsgericht am 16. März 2010
ist Prof. Dr. Papier weiterhin wissenschaftlich tätig. Er ist unter
anderem Mitherausgeber und Mitautor des mehrbändigen „Handbuchs der
Grundrechte in Deutschland und Europa“ sowie des Grundgesetzkommentars
„Maunz/Dürig“.
Die Universität Thessaloniki und die Deutsche Hochschule für
Verwaltungswissenschaften in Speyer haben Prof. Dr. Papier die
Ehrendoktorwürde verliehen. Zudem wurde er mit dem Großkreuz des
Bundesverdienstordens der Bundesrepublik Deutschland, mit dem
Bayerischen Verdienstorden sowie mit dem Großen Goldenen Ehrenzeichen am
Bande für Verdienste um die Republik Österreich ausgezeichnet.
Zum 30. September 2011 wurde Prof. Dr. Papier bei der
Ludwigs-Maximilians-Universität in München emeritiert. Er lebt weiterhin
in München, ist verheiratet und hat zwei Kinder.
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