Bundesverfassungsgericht - Pressestelle -
Pressemitteilung Nr. 23/2000 vom 1. März 2000
Bislang keine Entscheidung des Gerichts zur Verfassungsmäßigkeit
der so genannten Ökosteuer
Aus Anlass der Presseberichterstattung über den Beschluss der 2. Kammer
des Ersten Senats des BVerfG vom 29. Dezember 1999 (1 BvR 679/98;
Pressemitteilung Nr. 21/2000 vom 29. Februar 2000) zu den so genannten
versicherungsfremden Leistungen der Sozialversicherung wird darauf
hingewiesen, dass eine Entscheidung des BVerfG über die
Verfassungsmäßigkeit der Energiesteuer („Ökosteuer“) bislang nicht
ergangen ist.
Soweit die Pressemitteilung Nr. 21/2000 erwähnt, dass Einnahmen aus der
Energiesteuer zur Finanzierung der Leistungen der Rentenversicherung
verwendet werden, was zu einer Beitragsentlastung geführt hat, handelt
es sich lediglich um einen Hinweis mit informierendem Charakter.
Karlsruhe, den 1. März 2000
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