Bundesverfassungsgericht - Pressestelle -
Pressemitteilung Nr. 24/2002 vom 26. Februar 2002
Mündliche Verhandlung über die Anträge im Verfahren
"Parteispendenuntersuchungsausschuss"
Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts wird über die Anträge
der CDU/CSU-Bundestagsfraktion und fünf einzelner Mitglieder des
Untersuchungsausschusses zur Parteispendenaffäre am
M o n t a g, 18. März 2002
um 10.00 Uhr,
im Sitzungssaal des BVerfG,
Schloßbezirk 3, Karlsruhe
eine mündliche Verhandlung durchführen.
Die Anträge sind darauf gerichtet festzustellen, dass der
Untersuchungsausschuss verpflichtet ist, die Beweisaufnahme
unverzüglich fortzusetzen und diverse, im einzelnen benannte Beweise zu
erheben.
Weitere Informationen zum Hintergrund des Verfahrens und
Akkreditierungshinweise für Pressevertreter werden etwa zwei Wochen vor
der Verhandlung bekanntgegeben.
Az. 2 BvE 2/01
Karlsruhe, den 26. Februar 2002
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