Bundesverfassungsgericht - Pressestelle -
Pressemitteilung Nr. 34/2000 vom 17. März 2000
Termin zur mündlichen Verhandlung in Landesorganstreitverfahren
betreffend Fragen der Abgeordnetenentschädigung am 2. Mai 2000
Der Zweite Senat des BVerfG hat in Landesorganstreitverfahren betreffend
das Abgeordnetenentschädigungsrecht in Thüringen und Rheinland-Pfalz
Termin zur mündlichen Verhandlung auf
D i e n s t a g , den 2. Mai 2000, 10.00 Uhr,
Sitzungssaal des BVerfG, Schloßbezirk 3,
76133 Karlsruhe,
anberaumt.
Der Antrag von ehemaligen Landtagsabgeordneten richtet sich im Verfahren
2 BvH 3/91 gegen § 5 des Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der
Abgeordneten des Thüringer Landtags, soweit Fraktionsvorsitzenden,
stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden und parlamentarischen
Geschäftsführern einer Fraktion eine zusätzliche steuerpflichtige
Entschädigung gewährt wird. Im Verfahren 2 BvH 4/91 richten sich die
Anträge einer Landtagsabgeordneten gegen zahlreiche Vorschriften des
Landesgesetzes über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Landtags
Rheinland-Pfalz. Vornehmlich geht es um das Problem der zusätzlichen
steuerpflichtigen Entschädigung für Fraktionsvorsitzende, um die
Aufwandsentschädigung für Abgeordnete mit Amtsbezügen und
parlamentarische Funktionsträger sowie um Fragen der Anrechnung beim
Zusammentreffen von Abgeordnetenentschädigung und anderen Einkommen bzw.
Versorgungsansprüchen.
Weitere Einzelheiten werden ca. zwei Wochen vor dem Verhandlungstermin
mitgeteilt.
Karlsruhe, den 17. März 2000
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