Bundesverfassungsgericht - Pressestelle -
Pressemitteilung Nr. 38/2003 vom 16. Mai 2003
Mündliche Verhandlung zum Verfahren "Lehrerin mit Kopftuch"
Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts wird in dem
Verfassungsbeschwerde-Verfahren einer Lehrerin, die die Einstellung als
Beamtin auf Probe in den Schuldienst des Landes Baden-Württemberg
begehrt, am
D i e n s t a g , 3. Juni 2003,
um 10.00 Uhr
im Sitzungssaal des BVerfG,
Schloßbezirk 3, Karlsruhe
eine mündliche Verhandlung durchführen.
Weitere Informationen zum Hintergrund der Verfahren und
Akkreditierungshinweise für Pressevertreter werden heute
bekanntgegeben.
Az. 2 BvR 1436/02
Karlsruhe, den 16. Mai 2003
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