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Bundesverfassungsgericht - Pressestelle -

Pressemitteilung Nr. 38/2003 vom 16. Mai 2003


Mündliche Verhandlung zum Verfahren "Lehrerin mit Kopftuch"
Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts wird in dem Verfassungsbeschwerde-Verfahren einer Lehrerin, die die Einstellung als Beamtin auf Probe in den Schuldienst des Landes Baden-Württemberg begehrt, am D i e n s t a g , 3. Juni 2003, um 10.00 Uhr im Sitzungssaal des BVerfG, Schloßbezirk 3, Karlsruhe eine mündliche Verhandlung durchführen. Weitere Informationen zum Hintergrund der Verfahren und Akkreditierungshinweise für Pressevertreter werden heute bekanntgegeben. Az. 2 BvR 1436/02 Karlsruhe, den 16. Mai 2003
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