Bundesverfassungsgericht - Pressestelle -
Pressemitteilung Nr. 42/2001 vom 24. April 2001
Dazu Beschluss vom 27. März 2001 - 1 BvR 356/01 -
Verfassungsbeschwerde gegen geänderte Kindergeldanrechnung
nicht angenommen
Die 3. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts hat eine
Verfassungsbeschwerde von insgesamt 22 Beschwerdeführern gegen die
geänderten Vorschriften über die Anrechnung des Kindergelds auf die
Unterhaltspflicht (§ 1612 b BGB) nicht zur Entscheidung angenommen. Das
Bundesverfassungsgericht hat die Beschwerdeführer darauf verwiesen,
zunächst vor den ordentlichen Gerichten die Auslegung und Anwendung der
von ihnen für verfassungswidrig gehaltenen Vorschriften klären zu
lassen.
Beschluss vom 27. März 2001 - Az. 1 BvR 356/01 -
Karlsruhe, den 24. April 2001
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