Bundesverfassungsgericht - Pressestelle -
Pressemitteilung Nr. 49/2002 vom 26. April 2002
Dazu Beschluss vom 23. April 2002 - 1 BvR 1412/97, 1 BvQ 14/02 -
Keine einstweilige Anordnung gegen Gesetzesberatung in Sachen
"LER"
Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts hat einen Antrag auf
Erlass einer einstweiligen Anordnung abgelehnt, mit dem Eltern und
Schüler, die sich dem Verständigungsvorschlag des Gerichts in den
"LER"-Verfahren nicht anschließen können, Beratung und Verabschiedung
einer Änderung des Brandenburgischen Schulgesetzes verhindern wollten.
Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung bleibt ohne Erfolg,
da eine Beschwer der Antragsteller durch den Gesetzesbeschluss, den sie
verhindern wollen, nicht absehbar ist. Das Bundesverfassungsgericht
wird im Übrigen über die Anträge in den "LER"-Verfahren entscheiden,
soweit diese nach einer Änderung des Brandenburgischen Schulgesetzes
nicht durch entsprechende Erklärungen beendet werden. Dazu bedarf es
nicht der Sicherung durch den Erlass einer einstweiligen Anordnung.
Beschluss vom 23. April 2002 - Az. 1 BvR 1412/97, 1 BvQ 14/02 -
Karlsruhe, den 26. April 2002
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