Bundesverfassungsgericht - Pressestelle -
Pressemitteilung Nr. 52/2002 vom 8. Mai 2002
Mündliche Verhandlung zum Altenpflegegesetz
Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts wird in dem Verfahren
über die Verfassungsmäßigkeit des Altenpflegegesetzes am
D i e n s t a g , 25. Juni 2002
um 10.00 Uhr
im Sitzungssaal des BVerfG
Schloßbezirk 3, Karlsruhe
eine mündliche Verhandlung durchführen.
Weitere Informationen zum Hintergrund des Verfahrens und
Akkreditierungshinweise für Pressevertreter werden etwa zwei Wochen vor
der Verhandlung bekanntgegeben.
Az. 2 BvF 1/01
Karlsruhe, den 8. Mai 2002
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