Bundesverfassungsgericht - Pressestelle -
Pressemitteilung Nr. 57/2003 vom 23. Juli 2003
Entscheidung des Stadtrats der Stadt Karlsruhe vom 22. Juli 2003
Der Präsident des Bundesverfassungsgerichts begrüßt die Entscheidung des
Stadtrats der Stadt Karlsruhe vom 22. Juli 2003 für den so genannten
Schrölkamp-Entwurf.
Das Stadtparlament stand vor der schwierigen Aufgabe, in dem sensiblen
Umfeld mehrerer Kulturdenkmale, nämlich des Botanischen Gartens und der
Orangerie-Bauten, der Kunsthalle von Heinrich Hübsch und der Pavillons
von Paul Baumgarten ausgewogen über die beiden Entwürfe zu entscheiden,
die für den vom Bundesverfassungsgericht dringend benötigten
Erweiterungsbau vorgeschlagen waren. Bei dieser Beurteilung hatte der
Stadtrat zudem die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit
zu beachten.
In Abwägung der widerstreitenden Interessen hat sich auf der Basis
überzeugender sachlicher Argumente letztlich eine kompromissbereite
Haltung durchgesetzt, die allen berechtigten Anliegen gleichermaßen
Rechnung trägt. In Anbetracht des klaren positiven Votums seitens des
Denkmalschutzes für den Schrölkamp-Entwurf und der enormen
Kostensteigerung bei der Realisierung des städtischen Entwurfs der
Variante 1b unter gleichzeitiger Inkaufnahme urheberrechtlicher Risiken
hat auch das Bundesverfassungsgericht seine Bedenken gegen den so
genannten Schrölkamp-Entwurf, der erhebliche Nutzernachteile infolge des
geringen Flächenverbrauchs aufweist, zurückgestellt.
Bereits im Dezember 2001 hatte das zuständige Stadtplanungsamt der Stadt
Karlsruhe in einem Vermerk festgehalten, dass für einen Erweiterungsbau
des Bundesverfassungsgerichts unter anderem eine Fläche nördlich des
Bauteils I in Betracht kommt und "eine Bebauung nach § 34 unter
Beachtung der dort festgeschriebenen Grundsätze erfolgen" kann. Die
zuständigen öffentlichen Gremien sind jedoch erst spät beteiligt worden,
obwohl ein Ausgleich zwischen dem Interesse an der Erhaltung des
Botanischen Gartens und der akuten Raumnot des
Bundesverfassungsgerichts, des einzigen Verfassungsorgans des Bundes mit
Sitz außerhalb der Hauptstadt Berlin, herzustellen war. Dies hat in der
Folge bedauerlicherweise zu einer Verzögerung des Entscheidungsprozesses
und zu zahlreichen Fehlinformationen der Karlsruher Bevölkerung geführt.
Der Stadtrat der Stadt Karlsruhe hat mit seinem mehrheitlich zustande
gekommenen Votum vom 22. Juli 2003 den Oberbürgermeister in seiner
Absicht bestätigt, der geplanten Erweiterung des
Bundesverfassungsgerichts auf der Grundlage des Schrölkamp-Entwurfs das
planungsrechtliche Einvernehmen der Gemeinde zu erteilen. Die
maßgeblichen Entscheidungsträger haben sich damit im Ergebnis bei ihrer
nach nüchterner Abwägung getroffenen Entscheidung weder von
Einseitigkeiten in der öffentlichen Berichterstattung noch von
kommunalwahltaktischen Erwägungen leiten lassen. Der Oberbürgermeister
und der Stadtrat haben eine Entscheidung für den derzeitigen Standort
des Bundesverfassungsgerichts getroffen und sich damit in die Tradition
der früheren Grundsatzentscheidung der Stadt Karlsruhe zu Gunsten einer
"Residenz des Rechts" gestellt.
Karlsruhe, den 23. Juli 2003
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