Bundesverfassungsgericht - Pressestelle -
Pressemitteilung Nr. 58/2001 vom 5. Juni 2001
Informationen zum Verfahren "NATO-Konzept"
Am 19. Juni ab 10.00 Uhr wird der Zweite Senat des Bundesverfassungs-
gerichts in dem Organstreitverfahren über die Zustimmung der Bundes-
regierung zu den Beschlüssen über das neue Strategische Konzept
der NATO mündlich verhandeln.
Dieses Strategische Konzept des Bündnisses war von dem auf der Ebene
der Staats- und Regierungschefs tagenden NATO-Rat im April 1999 beschlossen
worden. Es behandelt unter anderem die Möglichkeit von Krisenbewältigungen
bis hin zu militärischen Krisenreaktionseinsätzen.
Die PDS-Fraktion im Deutschen Bundestag hat den Antrag gestellt
festzustellen, dass die Bundesregierung mit ihrer Zustimmung zu diesen
Beschlüssen, ohne das verfassungsmäßig vorgeschriebene
Zustimmungsverfahren beim Deutschen Bundestag einzuleiten, gegen
Art. 59 Abs. 2 Satz 1 GG verstoßen und damit Rechte des Deutschen
Bundestages verletzt hat. Die Antragstellerin sieht in dem neuen Strategischen
Konzept eine unzulässige Ausweitung des Bündniszweckes über
die Verteidigung im Sinne des Art. 5 NATO-Vertrag hinaus, die vom NATO-Vertrag
und vom dazu ergangenen Zustimmungsgesetz des Bundestages nicht gedeckt sei.
Die Bundesregierung sei zur Wahrung der Rechte des Bundestages verpflichtet
gewesen, vor Erteilung der Zustimmung die gesetzgebenden Körperschaften
gemäß Art. 59 Abs. 2 Satz1 GG zu beteiligen.
In der mündlichen Verhandlung am 19. Juni 2001 wird es unter anderem um
die Frage gehen, wie der Vertragsbegriff des Art. 59 Abs. 2 Satz 1 GG
im Hinblick auf die Fortentwicklung eines bestehenden Systems
gegenseitiger kollektiver Sicherheit durch die Staats- und
Regierungschefs zu verstehen ist. Es wird erörtert werden, ob aus
Art. 24 Abs. 2 GG Beteiligungsrechte des Bundestages abzuleiten sind, wenn
die Bundesregierung an nicht nur unwesentlichen völkerrechtlichen
Vertragsfortbildungen mitwirkt. Nach Ansicht der Antragstellerin ist es
der Bundesregierung verwehrt, auf diesem nichtförmlichen Weg
völkerrechtliche Verpflichtungen entstehen zu lassen, die vom Bundestag
nicht mehr oder nur noch unter erschwerten Bedingungen korrigiert
werden können. Schließlich wird auch die Frage zu behandeln sein, ob
das neue Strategische Konzept ein in Art. 24 Abs. 2 GG angelegtes
Integrationsprogramm überschreitet.
Der Deutsche Bundestag ist dem Organstreit auf Seiten der
Bundesregierung beigetreten.
Das neue Strategische Konzept der NATO ist veröffentlicht im Bulletin
des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung Nr. 24
vom 3. Mai 1999.
Az. 2 BvE 6/99
Karlsruhe, den 5. Juni 2001
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