Bundesverfassungsgericht - Pressestelle -
Pressemitteilung Nr. 6/2002 vom 22. Januar 2002
Dazu Beschluss vom 22. Januar 2002 - 2 BvB 1/01 u.a. -
Termine zur mündlichen Verhandlung im Parteiverbotsverfahren
aufgehoben
Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts hat in den
Verbotsverfahren gegen die NPD heute folgenden Beschluss gefasst:
"Die Termine zur mündlichen Verhandlung am
5., 6., 7., 19. und 20. Februar 2002 werden
aufgehoben.
G r ü n d e :
Ein Abteilungsleiter des Bundesministeriums des Innern hat den
Berichterstatter telefonisch darüber unterrichtet, dass eine der zur
mündlichen Verhandlung geladenen Anhörungspersonen eine
Aussagegenehmigung eines Landesamtes für Verfassungsschutz vorlegen
werde. Dabei handelt es sich um ein langjähriges Mitglied des
Bundesvorstandes und des Vorstandes eines Landesverbandes der
Antragsgegnerin. Äußerungen dieser Anhörungsperson sind von den
Antragstellern mehrfach als Beleg für die Verfassungswidrigkeit der
Antragsgegnerin angeführt worden.
Die Termine zur mündlichen Verhandlung sind aufzuheben, weil die
Mitteilung des Bundesministeriums des Innern prozessuale und materielle
Rechtsfragen - auch hinsichtlich des Beschlusses vom 1. Oktober 2001 -
aufwirft, die bis zum Verhandlungstermin nicht geklärt werden können.
Diese Entscheidung ist einstimmig ergangen."
Beschluss vom 22. Januar 2002 - Az. 2 BvB 1/01 u.a. -
Karlsruhe, den 22. Januar 2002
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