Bundesverfassungsgericht - Pressestelle -
Pressemitteilung Nr. 61/2002 vom 11. Juli 2002
Betroffenheit im Bundesverfassungsgericht über Berichterstattung
und Äußerungen über das Gericht
Der Präsident des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG), Prof. Dr.
Hans-Jürgen Papier, ist - ebenso wie Mitglieder und Mitarbeiter des
BVerfG - äußerst befremdet über die unzutreffenden und einseitigen
Äußerungen und Berichterstattungen über den Wettbewerb zum
Erweiterungsbau für das BVerfG.
Nach einer fast zweijährigen, von einer großen Anzahl von Architekten
der Landesbauverwaltung unterstützten Suche nach Möglichkeiten, die
dringend notwendigen 40 Zimmer innerhalb des Baubestandes zu
realisieren, stellte sich heraus, dass eine solche Lösung aus den
verschiedensten Gründen nicht möglich ist. Hinzu kam der von der Stadt
und dem Regierungspräsidium geradezu als unabdingbar dargestellte
Denkmalschutz. Ergebnis dieses Entscheidungsprozesses war, auf einer
kleinen Fläche in den Grünbereich einen Erweiterungsbau zu planen. In
Anbetracht dessen, dass das BVerfG ein Verfassungsorgan des Bundes ist
und weil zudem zahlreichen Architekten die Möglichkeit einer
Beteiligung gegeben werden sollte, wurde ein europaweiter
Architektenwettbewerb von den beteiligten Fachbehörden und Architekten
als unverzichtbar angesehen.
Damit wurden die Ausschreibung und die Ausschreibungsmodalitäten in die
Hände des 11-köpfigen Preisgerichts gelegt, in dem u.a. das BVerfG mit
zwei Stimmen und die Stadt Karlsruhe mit einer Stimme vertreten sind.
Das Preisgericht hat den Auslobungstext incl. Wettbewerbsfläche
verabschiedet. Noch vor der Ausschreibung dieses Wettbewerbes hat das
BVerfG seinen Flächenbedarf, auch um den erforderlichen Anbau möglichst
klein zu halten, deutlich reduziert und sich bei seinem Planungsbedarf
an der Größe des ersten Bauteils orientiert, der auf ca. 730 qm Fläche
und damit einem Bruchteil der Wettbewerbsfläche von ca. 4200 qm gebaut
ist.
Da nunmehr ein Preisgericht den Wettbewerb in den Händen hält und das
BVerfG nicht Auslober dieses Wettbewerbes ist, kann und wird das BVerfG
nur im Rahmen dieses Gremiums seine Anliegen einbringen. Dies hat es
bereits getan, indem auch auf Veranlassung der Vertreter des BVerfG in
den Wettbewerbstext aufgenommen wurde, dass der Botanische Garten unter
Denkmalschutz steht und die Flächen im Wettbewerbsgebiet so gering wie
möglich zu überbauen bzw. zu "versiegeln" sind. In den im Rahmen des
Wettbewerbs allgemein zugänglichen Unterlagen ist ferner festgehalten
- und das ist auch ein Anliegen des BVerfG -, dass die dem
Wettbewerbsgebiet angrenzenden Wegeführungen, die Brunnenanlage mit
ihrem schützenswerten Hainbuchenheckenrondell und die im Lageplan
gekennzeichneten wertvollen Bäume im Wettbewerbsgebiet zu erhalten
sind.
Im Übrigen hatten das BVerfG sowie die Vertreter des
Bundesbauministeriums und der Staatlichen Vermögens- und
Hochbauverwaltung Baden-Württemberg vor Ausschreibung des Wettbewerbs
Ende letzten Jahres darauf gedrängt, dass im Rahmen einer Bauvoranfrage
die zuständigen Gremien der Stadt Karlsruhe am Entscheidungsprozess
beteiligt werden. Die zuständige kommunale Bauverwaltung hat jedoch
eine solche förmliche Bauvoranfrage nicht als notwendig angesehen. Es
heißt hier in den Protokollen der Stadt wörtlich "Nach Auffassung des
BOA (Bauordnungsamtes) ist die ... ins Gespräch gebrachte Voranfrage
nicht notwendig." Das BVerfG konnte davon ausgehen und hat dies auch
getan, dass bei dem außergewöhnlichen Anliegen des BVerfG die Gremien
der Stadt Karlsruhe in dem erforderlichen Umfang von den Vertretern der
Stadt beteiligt waren.
Das BVerfG bedauert, dass die Bevölkerung über diese Fakten nicht
zutreffend informiert wird. Vor allem aber ist es sehr bedauerlich,
dass vor Sichtung der über 200 eingereichten Architektenvorschläge eine
derartige Stimmung gegen einen Erweiterungsbau und die an dem
Wettbewerb Beteiligten gemacht und den Teilnehmern und Teilnehmerinnen
am Wettbewerb nicht das Vertrauen entgegen gebracht wird, eine allseits
verträgliche Lösung zur Bewältigung der aktuellen Raumprobleme des
BVerfG unter gleichzeitiger Berücksichtigung des Schutzes des
Botanischen Gartens planen zu können.
Karlsruhe, den 11. Juli 2002
|