Bundesverfassungsgericht - Pressestelle -
Pressemitteilung Nr. 62/2000 vom 10. Mai 2000
Bundesverfassungsrichter a.D. Konrad Kruis wird 70 Jahre alt
Der ehemalige Richter des BVerfG, Konrad Kruis, vollendet morgen, am 11.
Mai 2000, sein 70. Lebensjahr.
Konrad Kruis ist am 11. Mai 1930 in München geboren. Nach dem Studium in
München und dem Zweiten Juristischen Staatsexamen 1958 trat er in die
Bayerische Innere Verwaltung ein. 1960 wurde er in die Bayerische
Staatskanzlei berufen und war dort u.a. Referent für die Bayerische
Landesgesetzgebung und das Landesverfassungsrecht, Generalsekretär des
Landespersonalausschusses und Leiter der Abteilung für Gesetzgebung und
Recht, seit 1978 als Ministerialdirigent. Vom 16. November 1987 bis 28.
September 1998 gehörte Konrad Kruis als Richter des BVerfG dem Zweiten
Senat an.
Neben seiner Zuständigkeit für Bund-Länder-Konflikte hat Konrad Kruis
insbesondere auf dem Gebiet des Strafvollstreckungsrechts als
Berichterstatter die Rechtsprechung des Zweiten Senats entscheidend
beeinflusst.
In Anerkennung seiner um Staat und Volk erworbenen besonderen Verdienste
wurde Konrad Kruis am 26. September 1998 von dem Herrn Bundespräsidenten
mit dem Großen Verdienstkreuz mit Stern und Schulterband des Verdienstordens
der Bundesrepublik Deutschland ausgezeichnet.
Heute ist Konrad Kruis Vorsitzender des Fördervereins der
Straffälligenhilfe in Deutschland e.V.
Konrad Kruis lebt wieder in München.
Karlsruhe, den 10. Mai 2000
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