Bundesverfassungsgericht - Pressestelle -
Pressemitteilung Nr. 65/2001 vom 15. Juni 2001
zu den Verfahren - 2 BvB 1/01, 2 BvB 2/01, 2 BvB 3/01 -
Siehe auch Pressemitteilung Nr. 70 vom 05. Juli 2001 mit Links zu den Entscheidungen
Unterlagen des NPD-Prozessbevollmächtigten
Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts hat heute in jedem der
genannten Verfahren den folgenden Beschluss gefasst:
Der Staatsanwaltschaft I beim Landgericht Berlin wird bis zur endgültigen
Entscheidung über den Eilantrag der Antragsgegnerin vom 12. Juni 2001
aufgegeben, sämtliche im Zusammenhang mit der Durchsuchung in der Wohnung
des Verfahrensbevollmächtigten der Antragsgegnerin, Rechtsanwalt Horst
Mahler, ....., in dessen Kanzlei, ....., und in der Parteizentrale der
Antragsgegnerin, ....., am 11. Juni 2001 sichergestellten, überspielten
oder kopierten elektronischen Daten / Datenträger und Unterlagen
unverzüglich zu versiegeln, beim Amtsgericht Tiergarten in Berlin zu
hinterlegen und den Vollzug dem Bundesverfassungsgericht anzuzeigen.
Karlsruhe, den 15. Juni 2001
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