Bundesverfassungsgericht - Pressestelle -
Pressemitteilung Nr. 69/2002 vom 31. Juli 2002
Fortgang im NPD-Verbotsverfahren
In dem Verfahren über die Anträge auf Feststellung der
Verfassungswidrigkeit der Nationaldemokratischen Partei Deutschlands
ging bei dem Bundesverfassungsgericht am Dienstagabend, den 30. Juli
2002, der gemeinsame Schriftsatz der Bundesregierung, des Deutschen
Bundestags und des Bundesrats nebst Anlagen ein, mit dem die
Antragsteller weiter zur Sache vortragen. Am Freitag, den 26. Juli
2002, war der Schriftsatz der Antragsteller - allerdings ohne Anlagen -
dem Gericht vorab per Telefax übermittelt worden.
Der weitere Gang des Verfahrens gestaltet sich folgendermaßen:
Der Vorsitzende des Zweiten Senats hat im Benehmen mit dem
Berichterstatter verfügt, dass der Antragsgegnerin der Schriftsatz der
Antragsteller sowie alle Anlagen im Umfang eines Aktenordners
zugestellt werden, um ihr Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.
Hierzu wird der Antragsgegnerin eine Frist bis zum 30. August 2002
gesetzt.
Az. - 2 BvB 1/01 u.a. -
Karlsruhe, den 31. Juli 2002
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