Bundesverfassungsgericht - Pressestelle -
Pressemitteilung Nr. 72/2001 vom 11. Juli 2001
Entscheidung über "Einstweilige Anordnung gegen das
Lebenspartnerschaftsgesetz"
Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts wird am
M i t t w o c h, den 18. Juli 2001 um 10.00 Uhr,
Sitzungssaal des BVerfG,
Schloßbezirk 3, Karlsruhe,
seine Entscheidung über die Anträge der Staatsregierung des Freistaates
Bayern und der Staatsregierung des Freistaates Sachsen auf Erlass einer
einstweiligen Anordnung gegen das Lebenspartnerschaftsgesetz verkünden.
Az. 1 BvQ 23/01, 1 BvQ 26/01
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