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Bundesverfassungsgericht - Pressestelle -

Pressemitteilung Nr. 73/2003 vom 25. September 2003



Mündliche Verhandlungen zu den Verfahren "Sicherungsverwahrung"
Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts wird in dem Verfassungsbeschwerde-Verfahren betreffend die ersatzlose Streichung der zehnjährigen Höchstgrenze bei einer erstmalig angeordneten Sicherungsverwahrung am D i e n s t a g, 21. Oktober 2003, um 10.00 Uhr, im Sitzungssaal des BVerfG, Schloßbezirk 3, Karlsruhe eine mündliche Verhandlung durchführen. Az. - 2 BvR 2029/01 – Weiter wird der Zweite Senat in den Verfassungsbeschwerde-Verfahren zur so genannten nachträglichen Sicherungsverwahrung aufgrund des bayerischen und des sachsen-anhaltinischen Straftäterunterbringungsgesetzes am M i t t w o c h, 22. Oktober 2003, um 10.00 Uhr, im Sitzungssaal des BVerfG, Schloßbezirk 3, Karlsruhe eine mündliche Verhandlung durchführen. Az. - 2 BvR 834/02 und 2 BvR 1588/02 - Weitere Informationen zum Hintergrund der Verfahren und Akkreditierungshinweise für Pressevertreter werden in Kürze bekanntgegeben. Karlsruhe, den 25. September 2003
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