Bundesverfassungsgericht - Pressestelle -
Pressemitteilung Nr. 73/2003 vom 25. September 2003
Mündliche Verhandlungen zu den Verfahren "Sicherungsverwahrung"
Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts wird in dem
Verfassungsbeschwerde-Verfahren betreffend die ersatzlose Streichung der
zehnjährigen Höchstgrenze bei einer erstmalig angeordneten
Sicherungsverwahrung am
D i e n s t a g, 21. Oktober 2003,
um 10.00 Uhr,
im Sitzungssaal des BVerfG,
Schloßbezirk 3, Karlsruhe
eine mündliche Verhandlung durchführen.
Az. - 2 BvR 2029/01 –
Weiter wird der Zweite Senat in den Verfassungsbeschwerde-Verfahren zur
so genannten nachträglichen Sicherungsverwahrung aufgrund des
bayerischen und des sachsen-anhaltinischen
Straftäterunterbringungsgesetzes am
M i t t w o c h, 22. Oktober 2003,
um 10.00 Uhr,
im Sitzungssaal des BVerfG,
Schloßbezirk 3, Karlsruhe
eine mündliche Verhandlung durchführen.
Az. - 2 BvR 834/02 und 2 BvR 1588/02 -
Weitere Informationen zum Hintergrund der Verfahren und
Akkreditierungshinweise für Pressevertreter werden in Kürze
bekanntgegeben.
Karlsruhe, den 25. September 2003
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