Bundesverfassungsgericht - Pressestelle -
Pressemitteilung Nr. 82/2002 vom 1. Oktober 2002
Mündliche Verhandlung zum Zuwanderungsgesetz
Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts wird in dem Verfahren
über die Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes zur Steuerung und Begrenzung
der Zuwanderung und zur Regelung des Aufenthalts und der Integration
von Unionsbürgern und Ausländern (Zuwanderungsgesetz) am
M i t t w o c h, 23. Oktober 2002
um 10.00 Uhr,
im Sitzungssaal des BVerfG,
Schloßbezirk 3, Karlsruhe
eine mündliche Verhandlung durchführen.
Weitere Informationen zum Hintergrund des Verfahrens und
Akkreditierungshinweise für Pressevertreter werden heute
bekanntgegeben.
Az. 2 BvF 1/02
Karlsruhe, den 1. Oktober 2002
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