Bundesverfassungsgericht - Pressestelle -
Pressemitteilung Nr. 84/2000 vom 20. Juni 2000
Organisatorische Hinweise für Medienvertreter
hinsichtlich der mündlichen Verhandlung betreffend
"Pflegeversicherung" am 4. Juli 2000
Im Hinblick auf die am 4. Juli 2000, 10.00 Uhr, anstehende mündliche
Verhandlung des Ersten Senats betreffend das Pflegeversicherungsgesetz von 1994
(s. Pressemitteilung Nr. 73/2000 vom 26. Mai 2000) wird folgendes mitgeteilt:
1. Akkreditierungen
Für Medienvertreter stehen auf der Presseempore insgesamt 44
Sitzplätze zur Verfügung. Davon sind 11 Plätze für die
Mitglieder der hiesigen Justizpressekonferenz reserviert.
Alle Medienvertreter - einschließlich der Mitglieder der
Justizpressekonferenz - werden gebeten, sich schriftlich bis zum Freitag, 30.
Juni 2000, 13.00 Uhr, zu akkreditieren (Fax-Nr.: 0721/9101-461 oder 9101-382).
Die Akkreditierungen werden in der Reihenfolge des Eingangs vorgenommen.
Akkreditierungsgesuche, die nach Ablauf der Frist eingehen, können nicht
mehr berücksichtigt werden.
Sofern mehr Akkreditierungsgesuche eingehen, als Plätze auf der Empore zur
Verfügung stehen, müssen sich die betroffenen Medienvertreter nach
Feststellung der Anwesenheit der Beteiligten in den ersten Stock (Presseraum)
begeben. Der weitere Aufenthalt vor dem Verhandlungssaal ist nicht gestattet.
2. Foto- und Fernsehaufnahmen
Entsprechend den ergänzenden Regelungen des BVerfG zu § 17 a BVerfGG
(s. Anlage), sind bei mündlichen Verhandlungen Foto-, Film- und
Tonaufnahmen im Verhandlungssaal nur bis zum Abschluß der Feststellung
der Anwesenheit der Verfahrensbeteiligten zulässig.
Für diese Aufnahmen im Sitzungssaal werden zwei Fernsehteams (ein
öffentlichrechtlicher und ein privatrechtlicher Sender) mit jeweils drei
Kameras sowie fünf Fotografen (drei Agenturfotografen, zwei freie
Fotografen) zugelassen. Die Bestimmung des Pools bleibt den Fernsehsendern bzw.
den Agenturen/Fotografen überlassen.
Die "Pool-Mitglieder" verpflichten sich, die Aufnahmen
Konkurrenzunternehmen unverzüglich zur Verfügung zu stellen. Ein
Sender, der die entsprechenden technischen Voraussetzungen nicht erfüllt,
kann nicht Pool-Mitglied werden.
Nach Feststellung der Anwesenheit der Beteiligten sind Fernseh- und
Tonaufnahmen nicht mehr zulässig. Das gilt auch für Aufnahmen vor dem
Verhandlungssaal durch die Verglasung. Die jeweiligen Kamerateams und
Fotografen haben den Saal unaufgefordert zu verlassen, die auf Stativen
stehenden Kameras sind unaufgefordert abzuschalten.
Der hiesigen Pressestelle sind die Pool-Mitglieder für die
Fernsehanstalten und für die Fotoaufnahmen bis zum Freitag, den 30. Juni
2000, schriftlich mitzuteilen. Auch insoweit werden nur fristgemäße
Anmeldungen in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt.
3. Allgemeines
"Handys" sind, sofern sie mit in den Verhandlungssaal genommen
werden, wegen der störenden Geräusche auszuschalten. Laptops
dürfen im Verhandlungssaal aus demselben Grund ebenfalls nicht benutzt
werden.
In der Mittagspause bzw. nach Schluß der mündlichen Verhandlung sind
Interviews, Fernseh- und Fotoaufnahmen mit Verfahrensbeteiligten oder sonstigen
Personen im Verhandlungssaal lediglich für einen Zeitraum von 15 Minuten
zugelassen. Für etwaige weitere Aufnahmen steht hierfür der
Empfangsraum (1. OG) oder das Foyer (Erdgeschoß) zur Verfügung.
Karlsruhe, den 20. Juni 2000
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