Bundesverfassungsgericht - Pressestelle -
Pressemitteilung Nr. 84/2002 vom 1. Oktober 2002
Informationen zur mündlichen Verhandlung zum Zuwanderungsgesetz
Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts verhandelt am 23.
Oktober 2002 über die Normenkontrollanträge gegen das Gesetz zur
Steuerung und Begrenzung der Zuwanderung und zur Regelung des
Aufenthalts und der Integration von Unionsbürgern und Ausländern
(Zuwanderungsgesetz). Die Landes- bzw. Staatsregierungen von
Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Saarland, Sachsen und Thüringen
halten das Zuwanderungsgesetz für formell verfassungswidrig, weil es
mangels Zustimmung des Bundesrates nicht zustande gekommen sei. Sie
machen nicht geltend, dass der Inhalt des Gesetzes gegen die Verfassung
verstoße.
Nach dem Grundgesetz können im Bundesrat die Stimmen eines Landes nur
einheitlich und nur durch anwesende Mitglieder oder deren Vertreter
abgegeben werden. Am 22. März 2002 wurde das Zuwanderungsgesetz vom
Bundesrat verabschiedet. Nach Auffassung der Antragsteller sind die
vier Stimmen des Landes Brandenburg nicht einheitlich abgegeben worden.
Folglich sei die Stimmabgabe Brandenburgs ungültig. Der
Bundesratspräsident hätte deshalb nicht feststellen dürfen, dass der
Bundesrat dem Gesetz zugestimmt habe.
Der Bundespräsident hat das Zuwanderungsgesetz am 20. Juni 2002
ausgefertigt. Es ist am 25. Juni 2002 verkündet worden und soll am 1.
Januar 2003 in Kraft treten.
Zu dem Verfahren haben bislang die Bundesregierung, die Länder
Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein,
Nordrhein-Westfalen, Mecklenburg-Vorpommern und Berlin Stellung
genommen.
Az. 2 BvF 1/02
Karlsruhe, den 1. Oktober 2002
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