Bundesverfassungsgericht - Pressestelle -
Pressemitteilung Nr. 88/2001 vom 11. September 2001
Akkreditierungshinweise für Medienvertreter zum Festakt
anlässlich des 50-jährigen Bestehens des Bundesverfassungsgerichts
am 28. September 2001
Auf Grund der engen Kapazitäten stehen für Medienvertreter nur wenige
Plätze bei dem Festakt zur Verfügung. Aus Sicherheitsgründen ist zudem
eine rechtzeitige Anmeldung unumgänglich. Für sämtliche nachfolgend im
einzelnen angesprochenen Gruppen gilt daher: Die schriftliche Anmeldung
unter Angabe von Name, Adresse, Geburtsdatum und Kopie des
Presseausweises ist bis zum 20. September 2001 bei der Pressestelle des
Bundesverfassungsgerichts vorzunehmen. Die Erteilung einer Einlasskarte
ist personengebunden, ein späteres Auswechseln des Namens ist nicht
möglich. Das Badische Staatstheater kann ohne entsprechende
Einlasskarte nicht betreten werden.
Die Pressestelle wird nach Ablauf der Anmeldefrist per Fax an alle
Anmelder bekannt geben, ob sie zugelassen werden können.
Für Journalisten stehen zusätzlich zu den Plätzen für die Mitglieder
der hiesigen Justizpressekonferenz, die sich nicht erneut akkreditieren
müssen, weitere zehn Plätze zur Verfügung.
Ferner erhalten je ein öffentlich-rechtliches und ein privates
Kamerateam im Rahmen einer Poollösung Zutritt. Sie müssen bereit und
technisch in der Lage sein, die Aufnahmen Konkurrenzunternehmen
unverzüglich zur Verfügung zu stellen. Die Bestimmung des Pools bleibt
den Fernsehsendern überlassen.
Insgesamt zehn Fotografen können während des Festaktes und des sich
anschließenden Empfangs Aufnahmen machen. Dabei sind die Aufnahmen
während des Festaktes nur beschränkt, nämlich zu Beginn der jeweiligen
Redebeiträge und Musikstücke möglich.
Karlsruhe, den 11. September 2001
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