Bundesverfassungsgericht - Pressestelle -
Pressemitteilung Nr. 88/2002 vom 11. Oktober 2002
Botanischer Garten und Erweiterungsbau
Die Richterinnen und Richter des Bundesverfassungsgerichts haben sich
in einer Plenumssitzung am 9. Oktober 2002 in ihrer Gesamtheit mit dem
Ergebnis des Preisgerichts zum Realisierungswettbewerb "Erweiterung des
Bundesverfassungsgerichts" befasst. Das Preisgericht hatte dem Entwurf
des Architekten Michael Auerbach einstimmig den 1. Preis im Wettbewerb
zur Realisierung des Erweiterungsbaus des Bundesverfassungsgerichts
zuerkannt und ebenso einstimmig empfohlen, diese Arbeit für die
weiteren Planungen zu Grunde zu legen und den 1. Preisträger zu
beauftragen und gleichzeitig den Anmerkungen in der Beurteilung
Rechnung zu tragen.
Das Bundesverfassungsgericht wird die beteiligten Behörden des Bundes,
des Landes und der Stadt bitten, auf der Grundlage der Empfehlungen des
Preisgerichts und der weiteren beteiligten Sachverständigen eine
Modifikation zu erarbeiten. Das Plenum des Bundesverfassungsgerichts
hebt in diesem Zusammenhang Folgendes hervor:
Die Integrität des denkmalgeschützten Botanischen Gartens ist ein hohes
und schützenswertes Gut. Deshalb ist es dem Gericht ein besonderes
Anliegen, gerade keinen "Riegel" entstehen zu lassen. Entsprechend der
Anregung des Vertreters des Landesamts für Denkmalschutz ist die
Beeinträchtigung der denkmalgeschützten Umgebungsbereiche weitestgehend
zu reduzieren. Die Richter wünschen, dass das neue Gebäudeelement den
Botanischen Garten deutlich weniger als der prämierte Entwurf tangiert.
Gegebenenfalls könnte so die Feststellung des im Preisgericht
beteiligten Sachverständigen des städtischen Gartenbauamtes, dass mit
dem Entwurf "drei nicht ganz wertvolle Bäume des Bestandes aufgegeben
werden", unterschritten werden. Dabei sollte auch eine "frontale
Riegelbildung" zwischen Staatlicher Kunsthalle und dem Pavillon des
Bundesverfassungsgerichts verhindert werden. Auf Grund der Entscheidung
des Preisgerichts hält das Bundesverfassungsgericht ein Gebäudeelement
für denkbar, das durch seine architektonische Gestaltung ein Bindeglied
zwischen dem kompakten Bau der Staatlichen Kunsthalle und dem Pavillon
des Bundesverfassungsgerichts herstellt. Das Gebäudeelement sollte
deutlich niedriger als die Staatliche Kunsthalle und die beiden
höchsten Pavillons des Bundesverfassungsgerichts bleiben. Die
Einzelheiten einer solchen Ausgestaltung zu prüfen, obliegt nun den
Architekten und Sachverständigen des Bundes, des Landes und der Stadt.
Zur Geschichte: Ende der 60er Jahre wurde das Gebäude des
Bundesverfassungsgerichts in den Botanischen Garten der Stadt Karlsruhe
an der Stelle des ehemaligen Badischen Staatstheaters gebaut. Seit
Planung und Bau dieser Pavillons hat sich die Anzahl der in diesem
Gebäude arbeitenden Personen mehr als verdoppelt. In den letzten 10
Jahren wurde die allseits anerkannte Raumnot des
Bundesverfassungsgerichts offenbar: Das für alle Bürger zugängliche
Casino wurde geschlossen und die Zimmer in Mitarbeiterräume umgebaut.
In den Kellerräumen der Bibliothek wurden Bibliotheksräume provisorisch
in Arbeitszimmer unterteilt und im vergangenen Jahr zusätzlich
Container, positiv "mobile Raumsysteme" genannt, unter dem
Richtergebäude aufgestellt. Um die Raumprobleme dauerhaft zu lösen,
hat die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch den Bundesminister
für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen, einen Realisierungswettbewerb
"Erweiterung des Bundesverfassungsgerichts" ausgeschrieben. Zeitgleich
mit der Ausschreibung Anfang 2002 entstand in der Bevölkerung der Stadt
Karlsruhe eine Diskussion, ob und in welchem Umfang ein Ausbau
akzeptabel erscheint.
Zum aktuellen Stand: Das Preisgericht, bestehend aus 6
Fachpreisrichtern, davon 5 freie Architekten und 1 Vertreter des Landes
Baden-Württemberg und 5 Sachpreisrichtern, bestehend aus dem
Oberbürgermeister der Stadt Karlsruhe, einem Vertreter des
Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen und einem
Vertreter des Landes Baden-Württemberg sowie 2 Vertretern des
Bundesverfassungsgerichts, hat einstimmig den 1. Preis vergeben und
ebenfalls einstimmig die Empfehlung ausgesprochen, diesen der Planung
zu Grunde zu legen. Das Preisgericht hat sich auch mit alternativen
Standorten befasst und dabei an Hand eingereichter Entwürfe die in der
Öffentlichkeit diskutierten Möglichkeiten bewertet. Das Preisgericht
hat sich mit deutlicher Mehrheit gegen einen Standort entlang der
Waldstrasse ausgesprochen. Es hat dazu ausgeführt: "Der Vorschlag, die
frühere Bebauung nun mit parallel zur Waldstraße flankierenden Gebäuden
wieder zusätzlich zu errichten, steht im Widerspruch zu dieser
denkmalwürdigen Bebauung und würde sie darüber hinaus konterkarieren".
Zu einer Bebauung der Tiefgarage hat sich das Preisgericht geradezu
einmütig geäußert und hierzu ausgeführt, dass diese "aus
städtebaulicher Sicht in keiner Weise akzeptabel" sei. Die Beteiliung
der Vertreter des Bundes, des Landes und der Stadt im Preisgericht
geben diesen Bewertungen besonderes Gewicht.
Bereits das Preisgericht hat Modifikationen des 1. Preises bei der
konkreten Gestaltung des Gebäudeelementes angeregt. Diese sollten durch
die jetzt erforderlichen konkreten Entwürfe Gestalt erlangen.
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