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Bundesverfassungsgericht
Pressemitteilung
Nr. 126 vom 13.11.1998



Termin zur mündlichen Verhandlung zum "Verbrechensbekämpfungsgesetz/G 10" am 15. Dezember 1998



Der Erste Senat des BVerfG hat mit Beschluß vom 21. September 1998 im Verfahren "Verbrechensbekämpfungsgesetz/G 10" Termin zur mündlichen Verhandlung auf

Dienstag, den 15. Dezember 1998, 10.00 Uhr,
im Sitzungssaal des BVerfG,
Schloßbezirk 3, Karlsruhe,

anberaumt.

Die Verfassungsbeschwerde-Verfahren betreffen die Befugnisse des Bundesnachrichtendienstes zur Überwachung, Aufzeichnung und Verwertung bestimmter Daten sowie den vorgesehenen Ausschluß des Rechtswegs in dem durch das Verbrechensbekämpfungsgesetz geänderten G 10 hinsichtlich besonderer Überwachungsmaßnahmen im Falle der Gefahr eines bewaffneten Angriffskrieges.

Weitere Informationen zu den Verfahren werden gesondert mitgeteilt.

1 BvR 2226/94


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