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Bundesverfassungsgericht
Pressemitteilung
Nr. 77 vom 07.07.1998



Im Hinblick auf Presseberichte über eine Rücknahme der Verfassungsbeschwerde im Verfahren Rechtschreibreform teilt das Bundesverfassungsgericht mit, daß der Termin zur Verkündung einer Entscheidung am Dienstag, den 14. Juli 1998, 11.00 Uhr, aufrechterhalten bleibt.