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Hinweise zu RSS-Newsfeeds

Das Bundesverfassungsgericht bietet aktuelle Entscheidungen und Pressemitteilungen als RSS Newsfeed an. Die Newsfeeds können unter den URLs http://www.bundesverfassungsgericht.de/rss/entscheidungen/ und http://www.bundesverfassungsgericht.de/rss/pressemitteilungen/ abgerufen werden. Sie werden zeitgleich mit der Veröffentlichung der Dokumente auf der Homepage aktualisiert.

Die Newsfeeds entsprechen dem RSS-Standard in der Version 2.0. Die Newsfeeds sind nicht zur Anzeige im Browser gedacht, sondern zur Darstellung über einen Feedreader. RSS steht für RDF Site Summary; die Newsfeeds stellen eine komfortable Möglichkeit dar, über die aktuelle Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zeitnah auf dem Laufenden zu bleiben. Eine Empfehlung für einen konkreten Feedreader möchten wir an dieser Stelle nicht aussprechen, mit den gängigen Suchmaschinen können Sie sich aber einen Überblick über das diesbezügliche Angebot verschaffen.