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| Sichere Verbindung zum WWW-Server des Bundesverfassungsgerichts | Datenbank mit den PGP-Schlüsseln, die zur Signatur verwendet wurden. | |
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Der Server des Bundesverfassungsgerichts kann mittels einer sicheren Verbindung
angesprochen werden. Anstatt
http://www.bundesverfassungsgericht.de kann der Aufruf auch nach
https://www.bundesverfassungsgericht.de
gerichtet werden. HTTPS bedeutet, dass in diesem Moment eine durch SSL
- Secure Socket Layer - Technik verschlüsselte sichere Verbindung zwischen Browser und Server
hergestellt wird. Dabei werden auch Zertifikate ausgetauscht. Manche Browser wie Netscape
oder Internet-Explorer enthalten schon ab Werk die Zertifikate bestimmter Trust-Center,
wie VeriSign. Da für die Sicherung auf eine
deutsche Zertifizierungsinstanz zurückgegriffen wurde muss deren Schlüssel erst in
den Browser eingelesen werden. Dies ist ein sehr einfacher Vorgang. Klicken sie auf den
folgenden Link, der Sie zum
Schlüssel der Zertifizierungsinstanz bringt und folgen Sie den Anweisungen auf dem
Bildschirm. Wenn Sie ohne vorheriges Einlesen des Schlüssels der Zertifizierungsinstanz
HTTPS benutzen, wird nur der Schlüssel des Bundesverfassungsgerichts eingelesen. Auch
hier genügt es, den Anweisungen auf dem Bildschirm zu folgen.
Die beschriebene Technik funktioniert nur mit dem Domain-Namen www.bundesverfassungsgericht.de. Der Alias www.bverfg.de ist nicht gesichert. Dementsprechend meldet der Browser einen Fehler, wenn www.bverfg.de mit HTTPS aufgerufen wird. Wenn Sie die Fehlermeldung wegklicken, kann normal weitergearbeitet werden, die Sicherheit ist allerdings nicht garantiert. |
AbsNr. 1 |
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Das HTTPS - Protokoll sichert nur, die Authentizität des Servers, nicht aber die Authentizität der Urteile, die man dort abfragen kann. Würden also unerlaubte Änderungen auf dem Server vorgenommen, könnte dies nicht via HTTPS festgestellt werden. Darüber hinaus wäre die Authentizität nach der Weitergabe der Urteile nicht gewährleistet. |
AbsNr. 2 |
Wenn Sie ein Urteil aufrufen, werden Sie keine Signatur bemerken, denn die derzeitigen Browser sind noch nicht in der Lage solche Sicherungsmechanismen korrekt zu verarbeiten. Wenn Sie sich jedoch den Quelltext ansehen, dann werden Sie am Beginn der Seite eine Zeile finden in der "BEGIN PGP SIGNED MESSAGE" steht. Am Ende der Seite findet sich dann ein weiterer Abschnitt, der mit "BEGIN PGP SIGNATURE" eingeleitet wird und die eigentliche Signatur enthält. |
AbsNr. 3 |
Für die Signatur wurde das Programm PGP verwendet. Es ist unter http://www.pgpi.com/ für alle gängigen Betriebssysteme erhältlich. |
AbsNr. 4 |
| Nachdem Sie PGP korrekt installiert haben, was von generellem Nutzen für Ihre Privatsphäre sein dürfte, müssen Sie die Schlüssel derjenigen Mitarbeiter des Bundesverfassungsgerichts in Ihr PGP importieren, die die Urteile signiert haben. Es handelt sich um Mitarbeiter der Dokumentationsstelle des Bundesverfassungsgerichts. Dazu gehen Sie wie folgt vor: | AbsNr. 5 |
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AbsNr. 6 |
| Falls Sie PGP korrekt installiert haben und die Schlüssel korrekt importiert haben, können Sie nun die Authentizität der Urteile überprüfen, auch wenn diese nicht direkt vom Server des Bundesverfassungsgerichts herrühren. Dazu gehen Sie wie folgt vor: | AbsNr. 7 |
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AbsNr. 8 |
| Natürlich sind die oben genannten Beispiele fiktiv. Die Unterschrift rührt bei den Urteilen von Dokumentaren des Bundesverfassungsgerichts, im Moment von Wolfgang Rohrhuber oder von Peter Maier. Die oben genannten Beispiele sind fiktiv. So könnte es aussehen. Wichtig ist allerdings, dass PGP "BESTÄTIGTE Unterschrift" auswirft. | AbsNr. 9 |
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| Die hier verwendete asymmetrische Verschlüsselung hat nur einen wesentlichen Schwachpunkt: Die Verwaltung der Schlüssel. Das Hauptangriffs-Szenario gegen diese Art der Verschlüsselung besteht darin, dem Empfänger einen falschen Schlüssel zukommen zu lassen, damit man als "Mensch in der Mitte" die Kommunikation abhören oder verändern kann. | AbsNr. 10 |
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Die Verwaltung der Schlüssel drückt das Vertrauen aus, dass man in einen bestimmten Schlüssel setzen
kann. Die grosse Frage lautet: Ist dieser Schlüssel wirklich von derjenigen Person, die behauptet
Inhaber des Schlüssels zu sein? Dies wird durch Unterschriften unter Schlüssel von Dritten geprüft. Das Problem stellt sich besonders gravierend dar, wenn man jemandes Unterschrift verifizieren will, den man noch nie gesehen hat, also nicht kennt. Wie kann man feststellen, dass er wirklich ER ist? Diese einem Notariat ähnliche Funktion wird durch Zertifizierungs-Strukturen erfüllt. (Es gibt auch noch das sog. Web-of-Trust auf das hier nicht näher eingegangen wird.) Darin bestätigt eine Zertifizierungsinstanz dass die Zuordnung einer bestimmten Person zu einem bestimmten Schlüssel korrekt ist. Dies dokumentiert die Zertifizierungsinstanz in dem sie den Schlüssel des zertifizierten unterschreibt. Als als Registrar der IKS-Jena hat der Verfasser die Schlüssel von Herrn Rohrhuber und Herrn Maier unterschrieben. Wenn man also die Echtheit der Schlüssel überprüfen will, muss man sich auf dem Key-Server die Schlüssel der Zertifizierungsinstanz und den Schlüssel des Verfassers abholen und in PGP einlesen. Da die Zertifizierungsinstanz diesen Registrar-Schlüssel unterschrieben hat, ergibt sich eine ununterbrochene Kette von Unterschriften bis zu den Mitarbeitern der Dokumentationsstelle des Bundesverfassungsgerichts. Alle Schlüssel sind auf dem Key-Server der IKS-Jena verfügbar. Für weitere Erläuterungen sei auf die weiteren Informationen dort verwiesen. |
AbsNr. 11 |
Author: Rigo Wenning(wenning@jurix.jura.uni-sb.de), Stand: 28. Dezember 2006