Die Bibliothek des Bundesverfassungsgerichts wurde 1951 mit der Konstituierung des Bundesverfassungsgerichts gegründet. Sie ist eine gerichtsinterne, nicht allgemein zugängliche wissenschaftliche Fachbibliothek mit den Schwerpunkten Staats-, Verfassungs- und Verwaltungsrecht, Staats- und Gesellschaftslehre sowie Politik und Zeitgeschichte.
Der Bibliotheksbestand umfasst derzeit ca. 400.000 Bände; er wächst pro Jahr um ca. 5.000 Bände. Der Zeitschriftenbestand beläuft sich auf ca. 800 laufende Abonnements; nach Abzug der Parlamentaria und Amtsdruckschriften des Bundes und der Länder verbleiben ungefähr 450 rechts- und sozialwissenschaftliche Periodika des In- und Auslandes.
Der Schwerpunkt des Bibliotheksbestandes liegt im öffentlichen Recht, insbesondere im Staatsrecht des In- und Auslandes. Darüber hinaus werden Bücher aus einem breiten fachlichen Spektrum erworben, so dass in den Verfahren relevante Sachverhalte auch unter nichtjuristischen Gesichtspunkten beurteilt werden können.
Zur Bibliothek gehört, ebenfalls seit 1951, das Pressearchiv, in dem alle das Gericht berührenden Materialien gesammelt werden
(vgl. § 18 der Geschäftsordnung des Bundesverfassungsgerichts). Täglich werden zwischen 30 und 40 Zeitungen und Magazine ausgewertet.
Das Bibliotheksservice-Zentrum Baden-Württemberg, ein Dienstleister für Bibliotheken, Archive und Museen im Südwestdeutschen Bibliotheksverbund (SWB), führt einen Verbundkatalog, in dem sämtliche in der Bibliothek vorhandenen Werke katalogisiert sind. Über den lokalen elektronischen Benutzerkatalog sind diese Titel recherchierbar. Dies gilt für erworbene Bücher und Zeitschriften sowie für alle seit August 1996 ausgewerteten Aufsätze. Damit sind derzeit ca. 800.000 Titel nachgewiesen (davon ca. 400.000 Aufsätze), so dass die Bibliothek des Bundesverfassungsgerichts im deutschsprachigen Raum zurzeit über einen der größten juristischen Online-Kataloge verfügt.
Für die Öffentlichkeit stehen zwei Online-Kataloge zur Verfügung: Der Katalog der Bibliothek des Bundesverfassungsgerichts und der Gemeinsame Katalog des Bundesgerichtshofs, des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesverwaltungsgerichts.