Das Bundesverfassungsgericht hat sich immer als Teil der internationalen Rechtsordnung und der weltweiten Gemeinschaft der Verfassungsgerichte verstanden. Deshalb pflegt es den institutionellen Kontakt und den fachlichen Austausch mit nationalen und internationalen Gerichten. Die Gelegenheit dazu geben zahlreiche Besuche der Mitglieder des Bundesverfassungsgerichts bei ihren europäischen und außereuropäischen Kolleginnen und Kollegen ebenso wie der Empfang von ausländischen Delegationen in Karlsruhe.
Das Bundesverfassungsgericht beteiligt sich an zahlreichen internationalen Netzwerken. Es hat die seit 1972 regelmäßig stattfindende Konferenz der europäischen Verfassungsgerichte ebenso mit initiiert wie die seit 2006 stattfindenden Treffen mit den deutschsprachigen Verfassungsgerichten (Österreich, Schweiz, Liechtenstein) und dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte sowie dem Gerichtshof der Europäischen Union.
Das Bundesverfassungsgericht bemüht sich um den internationalen Austausch durch die Übersetzung seiner Entscheidungen und Pressemitteilungen in die englische Sprache und durch englischsprachige Informationen unter www.bundesverfassungsgericht.de/en. Themenbezogene Entscheidungssammlungen in englischer Sprache, die „Decisions of the Bundesverfassungsgericht“, ermöglichen den Zugang zu seinen Rechtsprechungslinien.
Knappe Zusammenfassungen von ausgewählten Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts auf Englisch und auf Französisch sind über die Datenbank der Kommission für Demokratie durch Recht (sog. Venedig-Kommission) verfügbar.