Bundesverfassungsgericht

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Organisation

Richterinnen und Richter

Das Gericht setzt sich aus zwei Senaten mit jeweils acht Mitgliedern zusammen. Der Präsident ist derzeit Vorsitzender des Ersten Senats, die Vizepräsidentin ist Vorsitzende des Zweiten Senats. In beiden Senaten gibt es mehrere Kammern mit jeweils drei Mitgliedern. Die 16 Richterinnen und Richter werden jeweils durch vier Wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unterstützt. Diese bringen regelmäßig eine mehrjährige Berufserfahrung an Fachgerichten, Behörden, in Rechtsanwaltskanzleien oder der Rechtswissenschaft mit.

Die 16 Mitglieder des Bundesverfassungsgerichts werden jeweils zur Hälfte vom Bundestag und vom Bundesrat gewählt, die abwechselnd auch den Präsidenten und den Vizepräsidenten bestimmen. Für die Wahl ist jeweils eine Zweidrittelmehrheit erforderlich. Das soll die Ausgewogenheit in den Senaten sicherstellen.

Mindestens drei Mitglieder jedes Senats müssen aus den obersten Bundesgerichten (Bundesgerichtshof, Bundesverwaltungsgericht, Bundesfinanzhof, Bundesarbeitsgericht und Bundessozialgericht) stammen, damit ihre besondere richterliche Erfahrung in die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts einfließen kann. Wählbar ist jede Person, die das 40. Lebensjahr vollendet hat und die Befähigung zum Richteramt nach dem Deutschen Richtergesetz besitzt. Die Richterinnen und Richter werden auf zwölf Jahre gewählt; die Altersgrenze ist das 68. Lebensjahr. Zur Sicherung ihrer Unabhängigkeit ist eine Wiederwahl ausgeschlossen.

Verhaltensleitlinien für die Richterinnen und Richter des Bundesverfassungsgerichts

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Erzielte Einkünfte der Richterinnen und Richter des Bundesverfassungsgerichts aus nichtspruchrichterlicher Tätigkeit

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Verwaltung

Die Verwaltung des Bundesverfassungsgerichts besteht aus der Justizverwaltung, der allgemeinen Verwaltung, der Abteilung EDV/Dokumentation und der Bibliothek. Sie wird vom Direktor beim Bundesverfassungsgericht im Auftrag des Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts geleitet.

Organigramm

Justizverwaltung

Der Justizbereich der Gerichtsverwaltung besteht aus den Senatsgeschäftsstellen, dem Rechtspflegerdienst und dem Allgemeinen Register.

Die zwei Senatsgeschäftsstellen legen die Akten an und verwalten diese, erfassen die Daten in der Verfahrensdatenbank und führen den Fristen- und Verhandlungskalender. Sie erledigen den Schriftverkehr mit den Verfahrensbeteiligten und geben richterliche Anordnungen (z.B. Ladungen), Verfügungen (z.B. Terminsbestimmungen) und Entscheidungen gegenüber den Beteiligten bekannt. Darüber hinaus betreuen sie die Akteneinsicht.

Die Rechtspfleger bearbeiten die Kosten- und Vergütungsfestsetzungen und wirken vorbereitend bei den mündlichen Verhandlungen und Verkündungen mit. Ihnen obliegt das Korrekturlesen von Senatsurteilen und Gerichtsbeschlüssen sowie die Erstellung der Abschlussverfügungen.

Das Allgemeine Register (AR) hat eine eigene Geschäftsstelle zur Anlegung und Verwaltung von jährlich ca. 10.000 Eingaben. Die Arbeit der Sachbearbeiter wird von AR-Referenten mit der Befähigung zum Richteramt geleitet. Im Allgemeinen Register können Eingaben erfasst werden, mit denen der Absender weder einen bestimmten Verfahrensantrag verfolgt noch ein Anliegen geltend macht, für das eine Zuständigkeit des Bundesverfassungsgerichts besteht. Diese Eingaben werden als Justizverwaltungsangelegenheiten bearbeitet (vgl. § 63 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Bundesverfassungsgerichts) Hierzu rechnen insbesondere Sachstandsanfragen sowie Anfragen zur Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Auch Meinungsäußerungen zu anhängigen und abgeschlossenen Verfahren werden im Allgemeinen Register eingetragen und beantwortet.

Im Allgemeinen Register können auch Verfassungsbeschwerden registriert werden, bei denen eine Annahme zur Entscheidung nach vorläufiger Einschätzung nicht in Betracht kommt (vgl. § 93a Bundesverfassungsgerichtsgesetz), weil sie offensichtlich unzulässig sind oder unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts offensichtlich keinen Erfolg haben können. Hierzu zählen vor allem Verfahren, in denen die Frist nicht eingehalten oder der Rechtsweg nicht erschöpft ist, sowie Verfahren, in denen der Sachverhalt, der angegriffene Hoheitsakt oder das verletzte Grundrecht nicht ausreichend dargelegt werden. Begehrt die einsendende Person nach Unterrichtung über die Rechtslage gleichwohl eine richterliche Entscheidung, wird die Sache in das Verfahrensregister umgeschrieben und dem zuständigen Berichterstatter vorgelegt.

Wenn sich die Senatszuständigkeit für eine Verfassungsbeschwerde nicht zügig klären lässt, kann sie zunächst im Allgemeinen Register geführt werden. In der Praxis werden auch solche Verfassungsbeschwerden auf Antrag oder von Amts wegen vorläufig im Allgemeinen Register eingetragen, bei denen noch ein Rechtsmittel oder ein sonstiger Rechtsbehelf offen ist (z.B. Anhörungsrüge, Nichtzulassungsbeschwerde).

Allgemeine Verwaltung

Die allgemeine Verwaltung deckt einen großen Bereich unterschiedlicher Aufgaben ab. Hierzu gehören: Amtsmeisterei, Bauwesen, Beschaffung, Druckerei, Fahrdienst, Haushalt, Hausverwaltung, Kanzlei, Organisation, Personalwesen, Posteingang, Registratur, Sicherheitsmaßnahmen sowie die Telefon- und Telefaxzentrale.

EDV/Dokumentationsstelle

Das Bundesverfassungsgericht setzt moderne Informationstechnik zur Unterstützung nahezu aller im Verfahrensablauf auftretenden Prozesse ein. Ein zuverlässiges und sicheres IT-Netzwerk bildet deshalb das Rückgrat für den internen Datenaustausch. Die gerichtseigene EDV-Abteilung betreut die hierfür erforderliche technische Infrastruktur einschließlich der Anwendungen und entwickelt diese weiter. Darüber hinaus gewährleistet sie die störungsfreie Außenanbindung des Gerichts – sei es durch einen abgesicherten Zugang zum Internet oder über den Betrieb der technischen Anlagen für eine reibungslose Telekommunikation.

Die Dokumentationsstelle erfasst und dokumentiert verfassungsgerichtliche Entscheidungen und wesentliche sonstige Materialien – insbesondere verfassungsrechtlich relevante Literaturbeiträge. Die von der Dokumentationsstelle aufbereiteten Entscheidungen werden in der Datenbank juris veröffentlicht.

Protokoll

Eine Hauptaufgabe des Protokolls ist der Kontakt zu anderen Verfassungsorganen und nationalen Institutionen sowie die Pflege der internationalen Beziehungen zu ausländischen Verfassungsgerichten. Des Weiteren obliegen dem Protokoll die Organisation von größeren Veranstaltungen im Hause und die Übersetzung von Entscheidungen des Gerichts ins Englische.