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Erfahren Sie mehr über die Aufgaben und Stellung des Bundesverfassungsgerichts, seine Organisation und seine Beziehungen zu anderen Gerichten.
Das Bundesverfassungsgericht besteht aus zwei Senaten mit jeweils acht Richterinnen und Richtern. Als Verfassungsorgan ist es organisatorisch selbstständig.
Das Bundesverfassungsgericht gilt als „Hüter des Grundgesetzes“. Zu seinen Aufgaben gehört, das Grundgesetz verbindlich auszulegen und für die Durchsetzung der Grundrechte zu sorgen.
Die Mitglieder des Gerichts werden von jeweils vier Wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie von der Verwaltung unterstützt.
Die gerichtsinterne Bibliothek mit den Schwerpunkten Staats-, Verfassungs- und Verwaltungsrecht sowie Staats- und Gesellschaftslehre umfasst etwa 400.000 Bände.
Das Bundesverfassungsgericht steht im Austausch mit den obersten Bundesgerichten, ausländischen Verfassungsgerichten und internationalen Gerichten.
Das Bundesverfassungsgericht besteht seit 1951. Informieren Sie sich über die Meilensteine seiner Geschichte.