Das Bundesverfassungsgericht veröffentlicht auf seinen Internetseiten alle wesentlichen Entscheidungen ab 1998. Dies sind alle Senatsentscheidungen (nicht aber Nebenentscheidungen wie z.B. Streitwertbeschlüsse und Kostenfestsetzungen) und viele begründete Kammerbeschlüsse. Betreffen mehrere Verfahren einen einheitlichen Sachverhalt und führen deswegen zu weitgehend einheitlichen Entscheidungen, wird nur das Pilotverfahren veröffentlicht. Die auf den Internetseiten veröffentlichten Texte sind anonymisiert, aber ungekürzt.
Die Entscheidungstexte können auch über den gerichtseigenen Entscheidungsversand bezogen werden. Die Entscheidungstexte einschließlich der gerichtlichen Leitsätze unterliegen nicht dem Urheberrecht; für die Versendung von Entscheidungsabschriften gelten die Vorschriften des Justizverwaltungskostengesetzes.
Für die Zitierung wird folgende Form vorgeschlagen: BVerfG, Beschluss/Urteil [der 2. Kammer] des Ersten/Zweiten Senats vom [Datum] – Az. -, Rn. [x], www.bundesverfassungsgericht.de.