Bundesverfassungsgericht

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Übersicht für das Jahr 2021

Erster Senat

Berichterstatter: Präsident Prof. Dr. Harbarth, LL.M. (Yale)
1.1 BvR 717/16, 1 BvL 3/18 Verfassungsbeschwerde und Vorlage zu der Frage, inwiefern bei der Beitragserhebung zur sozialen Pflegeversicherung Eltern von mehr als einem Kind in Abhängigkeit von der Anzahl ihrer Kinder entlastet werden müssen.
2.1 BvR 2257/16 Verfassungsbeschwerde zu der Frage, ob die Erziehung von Kindern in der gesetzlichen Krankenversicherung und in der gesetzlichen Rentenversicherung auf Beitragsseite berücksichtigt werden muss und inwiefern bei der Beitragserhebung zur sozialen Pflegeversicherung Eltern von mehr als einem Kind in Abhängigkeit von der Anzahl ihrer Kinder entlastet werden müssen.
3. 1 BvR 2824/17 Verfassungsbeschwerde zu der Frage, ob die Erziehung von Kindern in der gesetzlichen Rentenversicherung auf Beitragsseite berücksichtigt werden muss.
4.1 BvR 1623/17Verfassungsbeschwerde zu der Frage, ob die sich über einen längeren Zeitraum erstreckende Abordnung eines Richters am Sozialgericht an ein Landessozialgericht mit dem Recht auf den gesetzlichen Richter gemäß Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG vereinbar ist.
5.1 BvR 656/18 Verfassungsbeschwerde eines Leistungserbringers der häuslichen Krankenpflege in der gesetzlichen Krankenversicherung zu der Frage, ob die Regelungen zum Schiedsverfahren in § 132a Abs. 2 Sätze 6 bis 8 Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V) in der Fassung des Art. 1 Nr. 97 b) cc) des Gesetzes zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung vom 14. November 2003 (BGBl I S. 2190 <2221>) mit Art. 12 Abs. 1 GG und Art. 19 Abs. 4 GG in Verbindung mit Art. 20 Abs. 3 GG vereinbar sind.
Berichterstatter: BVR Prof. Dr. Paulus
6.1 BvR 2868/15, 1 BvR 2886/15, 1 BvR 2887/15, 1 BvR 354/16 Verfassungsbeschwerden zu der Frage, ob die Erhebung einer Steuer auf den Aufwand für die Möglichkeit der entgeltlichen Übernachtung eine Person in einem Beherbergungsbetrieb in der Freien und Hansestadt Hamburg, in den Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven und in der Stadt Freiburg mit dem Grundgesetz vereinbar ist.
7.1 BvR 2103/16Verfassungsbeschwerde einer Berufssportlerin zu der Frage, ob eine Schadensersatzklage wegen Unterwerfung unter die Schiedsvereinbarung eines Sportverbands als unzulässig abgewiesen werden darf und der Internationale Sportgerichtshof (CAS) in Lausanne ein unabhängiges Schiedsgericht im Sinne der §§ 1034 ff. der Zivilprozessordnung (ZPO) darstellt.
8.1 BvR 1658/17, 1 BvR 1727/17, 1 BvR 1728/17, 1 BvR 1729/17, 1 BvR 1735/17, 1 BvR 1746/17Verfassungsbeschwerden zu der Frage, ob verschiedene Vorschriften des Gesetzes zum Schutz von Kulturgut (Kulturgutschutzgesetz - KGSK), insbesondere das Ausfuhrverbot mit Genehmigungsvorbehalt für Kulturgut innerhalb der Europäischen Union ab bestimmten Alters- und Wertgrenzen (§ 21 Nr. 2 KGSG in Verbindung mit § 24 Abs. 1 Nr. 2 KGSG), das Ausfuhrverbot für unrechtmäßig eingeführtes Kulturgut (§ 21 Nr. 3 KGSG in Verbindung mit § 32 Abs. 2 KGSG), das Verbot der Einfuhr von unrechtmäßig verbrachtem Kulturgut (§ 28 KGSG) und entsprechende Nachweispflichten (§ 30 KGSG), sowie Regelungen zum Inverkehrbringen von Kulturgut (§ 40 KGSG) und diesbezüglicher Sorgfaltspflichten (§§ 42, 44 KGSG) mit dem Grundgesetz vereinbar sind.Erledigt durch Beschluss vom 28. Juni 2021
9.1 BvR 1575/18Verfassungsbeschwerde zu der Frage, ob § 1906a des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) insoweit für unvereinbar mit Art. 1 Abs. 1, Art. 2 Abs. 1 und Abs. 2 Satz 1, Art. 3 Abs. 1 sowie Art. 19 Abs. 4 GG zu erklären ist, als § 1906a Abs. 1 Nr. 7 BGB ärztliche Zwangsmaßnahmen ausschließlich im Rahmen eines stationären Aufenthalts in einem Krankenhaus zulässt.Erledigt durch Beschluss vom 2. November 2021
10.1 BvR 2026/19Verfassungsbeschwerde eines Fernsehmoderators gegen zivilrechtliche Entscheidungen über eine Fernsehsendung zur Abwägung seiner Grundrechte aus Art. 5 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 3 Satz 1 Variante 1 GG mit den Persönlichkeitsrechten eines ausländischen Staatsoberhaupts.Erledigt durch Beschluss vom 26. Januar 2022
Berichterstatterin: BVRin Prof. Dr. Baer, LL.M. (Michigan)
11.1 BvR 2682/17Verfassungsbeschwerde gegen die Leitentscheidung des Bundessozialgerichts, die Leistungseinschränkungen gegenüber ausreisepflichtigen Asylbewerberinnen und Asylbewerbern auf der Grundlage von § 1a Nr. 2 des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) in der vom 1. September 1998 bis zum 28. Februar 2015 geltenden Fassung bestätigt.
12.1 BvR 1187/19Verfassungsbeschwerde eines Alleinerben gegen die Entscheidung des Bundesgerichtshofs zu der Frage, ob der zu Lebzeiten nicht mehr zur Kommunikation fähige Erblasser nach seinem Tod, durch den Alleinerben geltend gemacht, Schmerzensgeld für einen Zeitraum beanspruchen kann, in dem der Erblasser leidensbehaftet weiterlebte.
13.1 BvR 1541/20Verfassungsbeschwerde zu der Frage einer Pflicht des Gesetzgebers, gesetzgeberisch tätig zu werden und Vorgaben für eine Situation der sogenannten Triage zu regeln.Erledigt durch Beschluss vom 16. Dezember 2021
Berichterstatterin: BVRin Prof. Dr. Britz
14.1 BvR 1619/17Verfassungsbeschwerde gegen das Bayerische Verfassungsschutzgesetz (BayVSG) vom 12. Juli 2016 (GVBl. S. 145, BayRS 12-1-I), zuletzt geändert durch § 1 Abs. 14 der Verordnung vom 26. März 2019 (GVBl. S. 98), welches Befugnisse zur heimlichen Erhebung von personenbezogenen Daten sowie deren Übermittlung durch das Landesamt für Verfassungsschutz an andere öffentliche und nichtstaatliche Stellen betrifft.
15.1 BvR 2656/18, 1 BvR 78/20, 1 BvR 96/20, 1 BvR 288/20Verfassungsbeschwerden gegen verschiedene Vorschriften des Bundes-Klimaschutzgesetzes (KSG) vom 12. Dezember 2019 (BGBl I S. 2513) unter dem Gesichtspunkt verfassungsrechtlich unzureichender Maßnahmen der Bundesrepublik Deutschland zur Minderung der Treibhausgasemissionen und zur Begrenzung der globalen Erwärmung.Erledigt durch Beschluss vom 24. März 2021
16.1 BvR 2771/18Verfassungsbeschwerde gegen § 23b Abs. 2 des Polizeigesetzes Baden-Württemberg (PolG BW) in der Fassung des Gesetzes zur Änderung des Polizeigesetzes vom 28. November 2017 (GBl.BW S. 624), der die Quellen-Telekommunikationsüberwachung zu gefahrenabwehrrechtlichen Zwecken zum Regelungsgegenstand hat.Erledigt durch Beschluss vom 8. Juni 2021
17.1 BvR 1552/19Verfassungsbeschwerde gegen § 15b und § 15c des Hessischen Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (HSOG) in der Fassung des Gesetzes zur Neuausrichtung des Verfassungsschutzes in Hessen vom 25. Juni 2018 (GVBl. S. 302), die die Quellen-Telekommunikationsüberwachung und die Online-Durchsuchung zu gefahrenabwehrrechtlichen Zwecken zum Regelungsgegenstand haben.
Berichterstatterin: BVRin Dr. Ott
18.1 BvR 2237/14, 1 BvR 2422/17Verfassungsbeschwerden zu der Frage, ob der gesetzliche Zinssatz des § 238 Abs. 1 der Abgabenordnung (AO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 1. Oktober 2002 (BGBl I S. 3866), zuletzt geändert durch Art. 10 Nr. 17 des Jahressteuergesetzes 2007 vom 13. Dezember 2006 (BGBl I S. 2878) von einhalb Prozent für jeden Monat für Verzinsungszeiträume nach dem 31. Dezember 2009 beziehungsweise nach dem 31. Dezember 2011 verfassungswidrig ist, soweit er auf die Vollverzinsung nach § 233a AO angewendet wird.Erledigt durch Beschluss vom 8. Juli 2021
19.1 BvL 2/17, 1 BvL 3/17, 1 BvL 4/17, 1 BvL 5/17, 1 BvL 6/17 Vorlagen des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg zu der Frage, ob § 1 Abs. 1, Abs. 2 Satz 1 und Abs. 3, § 2 Abs. 1 Nr. 1 und 2, Abs. 2 Nr. 1 und 2 des Gesetzes über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum (Zweckentfremdungsverbot-Gesetz - ZwVbG) vom 29. November 2013 (GVBl [BE] S. 626), geändert durch das Erste Gesetz zur Änderung des Zweckentfremdungsverbot-Gesetzes vom 22. März 2016 (GVBl [BE] S. 115), insoweit mit Art. 14 Abs. 1 Satz 1 und 2, Abs. 2 und Art. 80 Abs. 1 Satz 2 GG, im Verfahren 1 BvL 3/17 zusätzlich mit Art. 12 Abs. 1 GG, vereinbar ist, als danach auch Räumlichkeiten, die zur dauernden Wohnnutzung tatsächlich und rechtlich geeignet sind, aber im Zeitpunkt des Inkrafttretens des Gesetzes zu anderen Zwecken bestimmt waren oder genutzt wurden, dem Zweckentfremdungsverbot unterfallen.
Berichterstatter: BVR Dr. Christ
20.1 BvR 2577/15, 1 BvR 2578/15, 1 BvR 2579/15Verfassungsbeschwerden gegen verwaltungsgerichtliche Entscheidungen, die die Zulässigkeit eines in das Abiturzeugnis aufgenommenen Zusatzes bestätigen, der die Nichtberücksichtigung der Rechtschreibleistungen vermerkt.
21.1 BvR 1187/17Verfassungsbeschwerde gegen §§ 3, 4, 6, 11 und 12 des Gesetzes über die Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern sowie Gemeinden an Windparks in Mecklenburg-Vorpommern (Bürger- und Gemeindebeteiligungsgesetz - BüGembeteilG M-V) vom 18. Mai 2016 (GVOBI M-V S. 258), die eine Bürger- und Gemeindebeteiligung an Vorhabenträgern bei der Errichtung von Windenergieanlagen vorschreiben.
Berichterstatter: BVR Prof. Dr. Radtke
22.1 BvR 3055/15Verfassungsbeschwerde betreffend sitzungspolizeiliche Anordnung und Pressefreiheit.
23.1 BvL 7/18 Vorlage des Bundesgerichtshofs zu der Frage, ob Artikel 13 Abs. 3 Nr. 1 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche (EGBGB) in der Fassung des Gesetzes zur Bekämpfung von Kinderehen vom 17. Juli 2017 (BGBl I S. 2429) mit Art. 1, 2 Abs. 1, 3 Abs. 1 und 6 Abs. 1 GG vereinbar ist, soweit eine unter Beteiligung eines nach ausländischem Recht ehemündigen Minderjährigen geschlossene Ehe nach deutschem Recht - vorbehaltlich der Ausnahmen in der Übergangsvorschrift des Art. 229 § 44 Abs. 4 EGBGB - ohne einzelfallbezogene Prüfung als Nichtehe qualifiziert wird, wenn der Minderjährige im Zeitpunkt der Eheschließung das sechzehnte Lebensjahr nicht vollendet hatte.
24.1 BvR 469/20, 1 BvR 470/20, 1 BvR 471/20, 1 BvR 472/20Verfassungsbeschwerden gegen § 20 Absatz 8 Sätze 1 bis 3 in Verbindung mit Absatz 9 Sätze 1 und 6 und Absatz 12 Sätze 1 und 3 sowie in Verbindung mit Absatz 13 Satz 1 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) in der Fassung des Gesetzes für den Schutz vor Masern und zur Stärkung der Impfprävention (Masernschutzgesetz) vom 10. Februar 2020 (BGBl I S. 148), wonach eine Betreuung von Kindern unter anderem in einer Kindertagesstätte nur noch bei Nachweis eines ausreichenden Impfschutzes oder einer Immunität gegen Masern erfolgen darf.
Berichterstatterin: BVRin Prof. Dr. Härtel
25.1 BvR 2354/13Verfassungsbeschwerde gegen Vorschriften des Bundesverfassungsschutzgesetzes (BVerfSchG) über die Übermittlung personenbezogener Daten durch das Bundesamt für Verfassungsschutz und die Verfassungsschutzbehörden der Länder.Erledigt durch Beschluss vom 28. September 2022
26.1 BvR 141/16, 1 BvR 229/16, 1 BvR 2023/16, 1 BvR 2683/16, 1 BvR 2821/16Verfassungsbeschwerden gegen Vorschriften der Strafprozessordnung (StPO) und des Telekommunikationsgesetzes (TKG) in der Fassung des Gesetzes zur Einführung einer Speicherpflicht und einer Höchstspeicherfrist für Verkehrsdaten (Vorratsdatenspeicherung).
27.1 BvR 1743/16, 1 BvR 2539/16Verfassungsbeschwerden gegen Vorschriften des G10-Gesetzes und des Bundesdatenschutzgesetzes über die strategische Fernmeldeüberwachung.
28.1 BvR 2756/20, 1 BvR 2775/20, 1 BvR 2777/20Verfassungsbeschwerden betreffend die in Sachsen-Anhalt nicht vorgenommene Verabschiedung eines Gesetzes zum Ersten Medienänderungsstaatsvertrag und die dadurch ausbleibende Anpassung des Rundfunkbeitrags (Verletzung der Rundfunkfreiheit - Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG).Erledigt durch Beschluss vom 20. Juli 2021

Zweiter Senat

Berichterstatterin: Vizepräsidentin Prof. Dr. Doris König
1.2 BvR 166/16, 2 BvR 914/17, 2 BvR 1683/17Verfassungsbeschwerde zu der Frage, ob die Höhe der Vergütung für die Gefangenenarbeit nach Art. 46 Abs. 2 Satz 2 des Gesetzes über den Vollzug der Freiheitsstrafe und der Jugendstrafe (Bayerisches Strafvollzugsgesetz BayStVollzG) vom 10. Dezember 2007 (GVBl S. 866, BayRS 312-2-1-J), nach § 64 Justizvollzugsgesetzbuch Sachsen-Anhalt (in der Fassung seiner Verkündung vom 18. Dezember 2015, GVBl. LSA S. 666) und nach § 32 Abs. 1 des Gesetzes zur Regelung des Vollzuges der Freiheitsstrafe in Nordrhein-Westfalen (Strafvollzugsgesetz Nordrhein-Westfalen, StVollzG NRW) vom 13. Januar 2015 (GV. NRW S. 75) mit Verfassungsrecht vereinbar ist.
2.2 BvR 1866/17, 2 BvR 1314/18Verfassungsbeschwerde zu der Frage, ob die Zwangsbehandlung eines Maßregelpatienten nach Art. 6 Abs. 4 Satz 1, Abs. 3 des Gesetzes über den Vollzug der Maßregeln der Besserung und Sicherung sowie der einstweiligen Unterbringung des Landes Bayern (in der alten Fassung vom 17. Juli 2015, GVBl. 2015 S. 222) mit Neuroleptika entgegen dessen zuvor in einer Patientenverfügung geäußerten Willen mit Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG vereinbar ist.Erledigt durch Beschluss vom 8. Juni 2021
Berichterstatter: BVR Prof. Dr. Huber
3.2 BvR 2480/10, 2 BvR 421/13, 2 BvR 786/15, 2 BvR 756/16, 2 BvR 561/18 Verfassungsbeschwerde wegen Verletzung von Art. 2 Abs. 1, Art. 19 Abs. 4, Art. 20 Abs. 3, Art. 24 Abs. 1 und Art. 103 Abs. 1 GG wegen unzureichenden Rechtsschutzes beim Europäischen Patentamt gegen Entscheidungen der Beschwerdekammern.
4.2 BvR 206/14 Verfassungsbeschwerde eines Pharmaunternehmens gegen die Zulassung eines Generikums im Rahmen der europäischen Verwaltungszusammenarbeit (hier: Tierarzneimittelrecht), wobei die Frage des Grundrechtsregimes - GG oder GRCh - eine zentrale Rolle spielt.Erledigt durch Beschluss vom 27. April 2021
5.2 BvE 3/15 Organstreitverfahren zu der Frage, ob die Bundesregierung den Deutschen Bundestag in seinem Unterrichtungs- und Mitwirkungsrecht aus Art. 23 Abs. 2 GG verletzt, indem sie es unterlassen hat, ihm den ihr am 30. April 2015 vorliegenden Entwurf für das Krisenmanagementkonzept für eine GSVP-Operation zur Zerschlagung des Geschäftsmodells der Schleuser im südlichen zentralen Mittelmeer vor der Beschlussfassung des Rates der Europäischen Union am 18. Mai 2015 über die Militäroperation EUNAVFOR MED zuzuleiten.
Antragstellerin: Fraktion Bündnis90/Die Grünen im Deutschen Bundestag
6. 2 BvE 7/15 Organstreitverfahren zu der Frage, ob die Bundesregierung den Deutschen Bundestag in seinem Unterrichtungs- und Mitwirkungsrecht aus Art. 23 Abs. 2 Satz 2 GG verletzt hat beziehungsweise ihn weiterhin verletzt, a) indem sie es unterlassen hat, ihm den Entwurf für das Krisenmanagementkonzept für eine GSVP-Operation zur Zerschlagung des Geschäftsmodells der Schleuser im südlichen zentralen Mittelmeer vor der Beschlussfassung des Rates der Europäischen Union am 18. Mai 2015 über die Militäroperation EUNAVFOR MED zuzuleiten, b) indem sie es bis einschließlich zum 16. Dezember 2015 unterlassen hat, ihm den Entwurf für das Krisenmanagementkonzept für eine GSVP-Operation zur Zerschlagung des Geschäftsmodells der Schleuser im südlichen zentralen Mittelmeer vor der Beschlussfassung des Rates der Europäischen Union am 18. Mai 2015 über die Militäroperation EUNAVFOR MED so uneingeschränkt zugänglich zu machen, dass alle Mitglieder des Deutschen Bundestags Einsicht nehmen können, und c) indem sie es bis einschließlich zum 16. Dezember 2015 unterlassen hat, ihm entweder die europapolitisch bedeutsamen Inhalte des Briefes des türkischen Ministerpräsidenten Davutoglu vom 23. September 2015 an die deutsche Bundeskanzlerin vor oder nach dem Gipfeltreffen der Staats- und Regierungschefs der EU mit Repräsentanten der Türkei am 29. November 2015 zugänglich zu machen, oder aber klarzustellen, dass der Brief nichts europapolitisch Bedeutsames enthalte.
Antragstellerin: Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag
7.2 BvL 2/15 Aussetzungs- und Vorlagebeschluss des Verwaltungsgerichts Bremen zu der Frage, ob § 2 Abs. 3 des Bremischen Hafenbetriebsgesetzes vom 21. November 2000 (Brem.GBl. S. 347), wonach der Umschlag von Kernbrennstoffen in Bremischen Häfen ausgeschlossen ist, mit Art. 71, Art. 73 Abs. 1 Nr. 14 GG und dem Grundsatz der Bundestreue unvereinbar ist.Erledigt durch Beschluss vom 7. Dezember 2021
8.2 BvR 1368/16, 2 BvR 1444/16, 2 BvR 1482/16, 2 BvR 1823/16, 2 BvE 3/16 Verfassungsbeschwerden und Organstreitverfahren betreffend die Unterzeichnung, die vorläufige Anwendung und den Abschluss des Freihandelsabkommens zwischen Kanada einerseits und der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten andererseits (Comprehensive Economic and Trade Agreement - CETA).
Antragstellerin: Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag
9. 2 BvR 557/19 Verfassungsbeschwerde einer niederländischen Gesellschaft gegen einen Beschluss des BGH, mit dem dieser – nach Vorabentscheidung durch den EuGH – die in einem bilateralen Investitionsschutzabkommen zwischen der Slowakei und den Niederlanden enthaltene Schiedsgerichtsklausel für unanwendbar erklärt hat, weil sie die Autonomie des Unionsrechts beeinträchtige. Nach Auffassung der Beschwerdeführerin stelle das EuGH-Urteil einen Ultra-vires-Akt dar und verletzt die Verfassungsidentität.
10. 2 BvF 1/20Antrag auf abstrakte Normenkontrolle von insgesamt 284 Abgeordneten der Bundestagsfraktionen der CDU/CSU und der FDP zur Vereinbarkeit von § 3, § 4, § 5 Abs. 1, § 6 Abs. 1 bis Abs. 4, § 7 und § 11 MietenWoG Bln (sog. „Berliner Mietendeckel“) mit Art. 72 Abs. 1, Art. 31 GG, § 549 in Verbindung mit § 535 Abs. 2, § 555f Nr. 3, § 556 bis § 556g, § 557 Abs. 1 und Abs. 2, § 557a, § 557b, § 558 bis § 558d, § 559, § 559b, § 559c, § 573 BGB, § 5 WiStG und § 291 StGB, hilfsweise mit dem rechtsstaatlichen Gebot der Widerspruchsfreiheit der Rechtsordnung.Erledigt durch Beschluss vom 25. März 2021
11. 2 BvL 4/20Vorlagebeschluss des Landgerichts Berlin zur Vereinbarkeit von § 3 MietenWoG Bln mit Art. 72 Abs. 1, Art. 74 Abs. 1 Nr. 1 GG in Verbindung mit § 557 Abs. 1, § 558 Abs. 1 und Abs. 2 BGB.Erledigt durch Beschluss vom 25. März 2021
12.2 BvL 5/20Vorlagebeschluss des Amtsgerichts Mitte zur Vereinbarkeit von § 3 Abs. 1 Satz 1 MietenWoG Bln mit Art. 72 Abs. 1, Art. 74 Abs. 1 Nr. 1 GG in Verbindung mit § 557 Abs. 1, § 558 Abs. 1 und Abs. 2 BGB.Erledigt durch Beschluss vom 25. März 2021
Berichterstatterin: BVRin Hermanns
13.2 BvL 1/11Aussetzungs- und Vorlagebeschluss des Bundesfinanzhofs zu der Frage, ob § 11 Abs. 2 Satz 3 in Verbindung mit § 52 Abs. 30 Satz 1 Einkommensteuergesetz (EStG) in der Fassung des Art. 1 Nr. 25 Buchst. c und Art. 1 Nr. 4 Buchst. b des Gesetzes zur Umsetzung von EU-Richtlinien in nationales Steuerrecht und zur Änderung weiterer Vorschriften (Richtlinien-Umsetzungsgesetz) vom 9. Dezember 2004 (BGBI I S. 3310) wegen der rückwirkenden Geltungsordnung gegen die verfassungsrechtlichen Grundsätze des Vertrauensschutzes (Art. 20 Abs. 3 i.V.m. Art. 2 Abs. 1 GG) verstößt.Erledigt durch Beschluss vom 25. März 2021
14.2 BvL 12/11Aussetzungs- und Vorlagebeschluss des Bundesfinanzhofs zu der Frage, ob § 3 des Solidaritätszuschlagsgesetzes 1995 in der Neufassung vom 15. Oktober 2002 (BGBl I S. 4131) – SolzG 1995 n.F. – insoweit mit dem Grundgesetz vereinbar ist, als Auszahlungen des Körperschaftsteuerguthabens gemäß § 37 Abs. 5 des Körperschaftsteuergesetzes 2002 in der Fassung des Gesetzes über steuerliche Begleitmaßnahmen zur Einführung der Europäischen Gesellschaft und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften vom 7. Dezember 2006 (BGBl I S. 2782) die Bemessungsgrundlage zum Solidaritätszuschlag nicht mindern und § 3 SolZG 1995 n.F. oder eine andere Vorschrift auch nicht die Festsetzung eines Anspruchs auf ein Solidaritätszuschlagguthaben anordnet.Erledigt durch Beschluss vom 27. Oktober 2021
15.2 BvL 7/13, 2 BvL 18/14Aussetzungs- und Vorlagebeschlüsse des Bundesfinanzhofs zu der Frage, ob § 34 Abs. 9 Nr. 4 in Verbindung mit § 14 Abs. 3 Satz 1 Körperschaftsteuergesetz (KStG) in der Fassung des Art. 3 Nr. 9 Buchst. d Doppelbuchst. bb und Art. 3 Nr. 4 des Gesetzes zur Umsetzung von EU-Richtlinien in nationales Steuerrecht und zur Änderung weiterer Vorschriften (Richtlinien-Umsetzungsgesetz) vom 9. Dezember 2004 (BGBI I S. 3310) wegen der rückwirkenden Geltungsanordnung mit dem verfassungsrechtlichen Grundsatz des Vertrauensschutzes (Art. 20 Abs. 3 i.V.m. Art. 2 Abs. 1 GG) vereinbar ist.
16.2 BvL 8/13Aussetzungs- und Vorlagebeschluss des Bundesfinanzhofs zu der Frage, ob § 6 Abs. 5 Satz 3 Einkommensteuergesetz (EStG) in der Fassung des Art. 1 Nr. 3 Buchst. b des Unternehmenssteuerfortentwicklungsgesetzes vom 20. Dezember 2001 (BGBI I S. 3858) insoweit gegen den allgemeinen Gleichheitssatz aus Art. 3 Abs. 1 GG verstößt, als danach eine Übertragung von Wirtschaftsgütern zwischen beteiligungsidentischen Personengesellschaften nicht zum Buchwert möglich sei.
17.2 BvL 19/14 Aussetzungs- und Vorlagebeschluss des Bundesfinanzhofs zu der Frage, ob § 8 Abs. 1 des Körperschaftsteuergesetzes 2002 in Verbindung mit § 10d Abs. 2 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes 2002 in der Fassung des Gesetzes zur Umsetzung der Protokollerklärung der Bundesregierung zur Vermittlungsempfehlung zum Steuervergünstigungsabbaugesetz vom 22. Dezember 2003 (BGBl I S. 2840) und ob § 10a Satz 2 des Gewerbesteuergesetzes 2002 in der Fassung des Gesetzes zur Änderung des Gewerbesteuergesetzes und anderer Gesetze vom 23. Dezember 2003 (BGBl I S. 2922) gegen Art. 3 Abs. 1 GG verstoßen.
18.2 BvL 29/14 Aussetzungs- und Vorlagebeschluss des Finanzgerichts Münster zu der Frage, ob der durch § 34 Abs. 13f des Körperschaftsteuergesetzes (KStG) 2002 in der Fassung des Jahressteuergesetzes 2010 vom 8. Dezember 2010 (BGBl I S. 1768) eingefügte § 36 Abs. 6a KStG mit Art. 3 Abs. 1 GG unvereinbar ist.
19.

2 BvR 1424/15

Verfassungsbeschwerde betreffend die Frage, ob die durch § 34 Abs. 13f des Körperschaftsteuergesetzes (KStG) 2002 in der Fassung des Jahressteuergesetzes (JStG) 2010 vom 8. Dezember 2010 (BGBl I S. 1768) eingefügte Regelung des § 36 Abs. 4 KStG zur Umgliederung der Teilbeträge des verwendbaren Eigenkapitals in ein Körperschaftsteuerguthaben mit dem Grundgesetz vereinbar ist.
20.2 BvR 988/16Verfassungsbeschwerde betreffend die Frage, ob die in § 38 Abs. 5 und 6 des Körperschaftsteuergesetzes (KStG) 2002 in der Fassung des Jahressteuergesetzes (JStG) 2008 vom 20. Dezember 2007 (BGBl I S. 3150) geregelte ausschüttungsunabhängige Nachbelastung des Endbestandes des sogenannten EK 02 sowie das in § 34 Abs. 16 KStG 2002 in der Fassung des JStG 2008 geregelte Antragsrecht bestimmter in der Wohnungswirtschaft tätiger Körperschaften zur Weiteranwendung der bisherigen Regelungen zur ausschüttungsabhängigen Nachbelastung des Endbestands des EK 02 (§ 38 Abs. 1 bis 3 KStG 2002 in der Fassung des JStG 2007 vom 13. Dezember 2006, BGBl I S. 2878) mit dem Grundgesetz vereinbar sind.
Berichterstatter: BVR Müller
21.2 BvE 1/17Organstreitverfahren zu der Frage, ob der Deutsche Bundestag durch Beschluss von Art. 1 des Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (BTDrucks 18/12357 und 18/12846) in Form des neu eingefügten Art. 21 Abs. 3 GG, wonach „verfassungsfeindliche“ Parteien von der staatlichen Parteienfinanzierung ausgeschlossen werden „sollen“, die Rechte der NPD aus Art. 21 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 und 2 GG sowie Art. 79 Abs. 3 GG verletzt hat.
Antragstellerin: Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD)
22. 2 BvE 3/18Organstreitverfahren zu der Frage, ob die Beantwortung von Kleinen Anfragen durch die Bundesregierung betreffend die Gewährung von Staatskrediten im Fall der Fluggesellschaft „Air Berlin“ sowie die Kostenentwicklung des Bahnprojekts „Stuttgart 21“ die antragstellenden Abgeordneten beziehungsweise Fraktionen sowie den Deutschen Bundestag in ihren beziehungsweise seinen Rechten verletzt und, ob in diesem Zusammenhang die Herausgabe bestimmter Dokumente oder Teile hiervon verlangt werden kann.
Antragsteller: sieben Mitglieder des Deutschen Bundestages sowie die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN im Deutschen Bundestag
23.2 BvE 5/18Organstreitverfahren zu der Frage, ob der Deutsche Bundestag im Verfahren zur Verabschiedung des Gesetzes zur Änderung des Parteiengesetzes und anderer Gesetze vom 18. Juli 2018 (u.a. Anhebung der „absoluten Obergrenze“ der staatlichen Teilfinanzierung von politischen Parteien) verfassungsmäßige Mitwirkungs- und Beteiligungsrechte der AfD-Fraktion verletzt hat.
Antragstellerin: Fraktion Alternative für Deutschland (AfD) im Deutschen Bundestag
24.2 BvF 2/18Normenkontrollantrag von Mitgliedern des Bundestages betreffend die Verfassungsmäßigkeit von Art. 1 des Gesetzes zur Änderung des Parteiengesetzes und anderer Gesetze vom 10. Juli 2018 (Anhebung der „absoluten Obergrenze“ der staatlichen Teilfinanzierung von politischen Parteien).
Antragsteller: 216 Mitglieder des Deutschen Bundestages
25.2 BvB 1/19Antrag des Deutschen Bundestages, des Bundesrates und der Bundesregierung auf Feststellung des Ausschlusses der Nationaldemokratischen Partei Deutschlands (NPD) aus der staatlichen Parteienfinanzierung nach Art. 21 Abs. 3 GG, § 13 Nr. 2a, § 46a BVerfGG.
Antragsteller: Deutscher Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung
26.2 BvC 62/19 u.a.Wahlprüfungsbeschwerde gegen die Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland am 26. Mai 2019 unter dem Gesichtspunkt des in § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 EuWG festgelegten Wahlalters.
27.2 BvE 3/19 Organstreitverfahren zu der Frage, ob die Nichtgewährung staatlicher Zuschüsse an die Desiderius-Erasmus-Stiftung das Recht der Antragstellerin auf Chancengleichheit im politischen Wettbewerb aus Art. 21 Abs. 1 Satz 1 GG und das Willkürverbot aus Art. 3 Abs. 1 GG verletzt hat.
Antragstellerin: Alternative für Deutschland (AfD)
28.2 BvR 934/19Verfassungsbeschwerde betreffend die berufliche Anforderung einer Kirchenmitgliedschaft als Einstellungsvoraussetzung im Sinne von § 9 Abs. 1 AGG.
29.2 BvE 2/20 Organstreitverfahren zu der Frage, ob dem einzelnem Abgeordneten ein Wahlvorschlagsrecht im Rahmen der Wahl der Stellvertreter des Bundestagspräsidenten zusteht.
Antragsteller: ein Mitglied des Deutschen Bundestages
30.2 BvE 4/20 Organstreitverfahren zu der Frage, ob die Bundeskanzlerin durch eine am 6. Februar 2020 in Pretoria/Afrika getätigte Aussage im Zusammenhang mit der Wahl des Ministerpräsidenten in Thüringen und durch die Veröffentlichung eines Textes hierzu auf ihrer Website die Antragstellerin in ihrem Recht auf Chancengleichheit der Parteien aus Art. 21 Abs. 1 Satz 1 des Grundgesetzes verletzt hat.
Antragstellerin: Alternative für Deutschland (AfD)
31.2 BvE 5/20 Organstreitverfahren zu der Frage, ob die Bundesregierung durch die Veröffentlichung eines Textes zu einer von der Bundeskanzlerin am 6. Februar 2020 in Pretoria/Afrika getätigten Aussage im Zusammenhang mit der Wahl des Ministerpräsidenten in Thüringen die Antragstellerin in ihrem Recht auf Chancengleichheit der Parteien aus Art. 21 Abs. 1 Satz 1 des Grundgesetzes verletzt hat.
Antragstellerin: Alternative für Deutschland (AfD)
32.2 BvE 6/20 Organstreitverfahren zu der Frage, ob die Verhängung von drei Ordnungsrufen in der 150. Sitzung des Deutschen Bundestages den Antragsteller in seinen Rechten aus Art. 38 Abs. 1 Satz 2 GG verletzt hat.
Antragsteller: ein Mitglied des Deutschen Bundestages
33.2 BvE 8/20 Organstreitverfahren zu der Frage, ob die Bundesregierung den Antragsteller durch ihre Antworten auf seine schriftlichen Einzelfragen in seinen Rechten aus Artikel 38 Abs. 1 Satz 1 GG und Artikel 20 Abs. 2 Satz 2 GG verletzt hat.
Antragsteller: ein Mitglied des Deutschen Bundestages
342 BvE 10/20 Organstreitverfahren zu der Frage, ob die Allgemeinverfügung des Bundestagspräsidenten vom 5. Oktober 2020 die Antragsteller in ihren Rechten aus Art. 38 Abs. 1 Satz 2, Art. 46 GG verletzt hat.
Antragsteller: 19 Mitglieder des Deutschen Bundestages
Erledigt durch Beschluss vom 22. Juni 2021

Berichterstatterin: BVRin Dr. Kessal-Wulf

35.2 BvF 1/18Normenkontrollantrag des Senats des Landes Berlin betreffend die Verfassungsmäßigkeit von §§ 2 und 11 des Gesetzes zur Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen (Kommunalinvestitionsförderungsgesetz - KInvFG) vom 24. Juni 2015 (BGBl I S. 974, 975) in der Fassung von Art. 7 des Gesetzes vom 14. August 2017 (BGBl I S. 3122).
36.2 BvR 897/18, 2 BvR 1797/18, 2 BvR 1838/18, 2 BvR 1850/18, 2 BvR 2061/18Verfassungsbeschwerden von unter anderem Rechtsanwälten, Künstlern und Journalisten, darunter einige Mitglieder des Deutschen Bundestages, zu der Frage, ob die durch das Gesetz zur effektiveren und praxistauglicheren Ausgestaltung des Strafverfahrens vom 17. August 2017 (BGBl. I S. 3202, in Kraft getreten am 24. August 2017) bewirkten Änderungen der Strafprozessordnung (StPO), insbesondere die Möglichkeit der Anordnung der sog. Quellen-Telekommunikationsüberwachung und der Online-Durchsuchung (mittels des sog. „Staatstrojaners“), verfassungsgemäß sind.
37.2 BvG 1/19Bund-Länder-Streitverfahren über den Antrag des Freistaats Sachsen festzustellen, dass die Ablehnung des Bundes, Kosten der Freistellung für sogenannte vereinigungsbedingte ökologische Altlasten insbesondere bezogen auf Maßnahmen, die künftig noch durchzuführen sind, zu übernehmen, verfassungswidrig ist und den Antragsteller in seinen verfassungsmäßigen Rechten aus Art. 104a Abs. 1 GG sowie dem Gebot föderaler Gleichbehandlung der Länder verletzt.
38.2 BvL 8/19Aussetzungs- und Vorlagebeschluss des Bundesgerichtshofs, der die Frage betrifft, ob Art. 316h Satz 1 EGStGB mit den Prinzipien der Rechtssicherheit und des Vertrauensschutzes unvereinbar ist, soweit er § 76a Abs. 2 Satz 1 StGB in Verbindung mit § 78 Abs. 1 Satz 2 StGB sowie § 76b Abs. 1 StGB jeweils in der Fassung des Gesetzes zur Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung vom 13. April 2017 (BGBl. I S. 872) in Fällen für anwendbar erklärt, in denen hinsichtlich der rechtswidrigen Taten, aus denen der von der selbständigen Einziehung Betroffene etwas erlangt hat, bereits vor dem Inkrafttreten der Neuregelung am 1. Juli 2017 Verfolgungsverjährung (§ 78 Abs. 1 Satz 1 StGB) eingetreten war.Erledigt durch Beschluss vom 10. Februar 2021
39.2 BvL 1/20 Aussetzungs- und Vorlagebeschluss des Amtsgerichts Villingen-Schwenningen zum Straftatbestand des verbotenen Kraftfahrzeugrennens nach § 315d Abs. 1 Nr. 3 StGB, eingeführt durch das 56. Strafrechtsänderungsgesetz vom 30. September 2017 (BGBl. I S. 3532).
40.

2 BvR 702/20

Verfassungsbeschwerde gegen den Straftatbestand der Datenhehlerei (§ 202d StGB), eingeführt durch das Gesetz zur Einführung einer Speicherpflicht und einer Höchstspeicherfrist für Verkehrsdaten vom 10. Dezember 2015 (BGBl I S. 2218).
41.2 BvR 737/20 Die Beschwerdeführerin, die ein Kernkraftwerk betreibt, erhielt aufgrund des Beschlusses des Zweiten Senats vom 13. April 2017 - 2 BvL 6/13 - (BVerfGE 145, 171) die bis dahin vorläufig erhobene Kernbrennstoffsteuer erstattet. Sie wendet sich gegen den Bescheid des Hauptzollamts und die diesen bestätigenden Entscheidungen, wonach der Beschwerdeführerin die Verzinsung der erstatteten Steuer versagt wurde.
Berichterstatter: BVR Dr. Maidowski
42.2 BvL 9/14, 2 BvL 10/14, 2 BvL 11/14, 2 BvL 12/14, 2 BvL 13/14, 2 BvL 14/14Aussetzungs- und Vorlagebeschlüsse des Niedersächsischen Finanzgerichts zu der Frage, ob die Regelung § 62 Abs. 2 Einkommensteuergesetz (EStG) (Kindergeldberechtigung bei nicht freizügigkeitsberechtigten Ausländerinnen und Ausländern abhängig vom Aufenthaltsstatus) wegen Verstoßes gegen Art. 3 Abs. 1 und 3 und Art. 6 Abs. 4 GG verfassungswidrig ist.
Berichterstatterin: BVRin Prof. Dr. Langenfeld
43. 2 BvE 4/15Organstreitverfahren zur Frage, ob die Bundesregierung den Deutschen Bundestag in seinem Unterrichtungs- und Mitwirkungsrecht aus Art. 23 Abs. 2 GG verletzt hat, indem sie es unterlassen hat, ihn vor der Sitzung der Eurogruppe am 11. und 12. Juli 2015 und dem Euro-Gipfel am 12. und 13. Juli 2015 umfassend und zum frühestmöglichen Zeitpunkt über ihre Verhandlungslinie zum Verbleib oder vorübergehenden Ausscheiden der Hellenischen Republik aus dem Euro-Währungsgebiet zu unterrichten.
Antragstellerin: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag
Erledigt durch Beschluss vom 27. April 2021
44.2 BvE 1/20Organstreitverfahren gegen den Deutschen Bundestag und den Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz wegen der Abberufung eines Abgeordneten der Antragstellerin vom Amt des Vorsitzenden des Ausschusses. Die Antragstellerin macht geltend, die durch Mehrheitsbeschluss des Ausschusses erfolgte Abberufung verletze sie in ihren verfassungsmäßigen Rechten, da ihr der Vorsitz in diesem Ausschuss zustehe.
Antragstellerin: Fraktion Alternative für Deutschland (AfD) im Deutschen Bundestag
45.2 BvE 3/20 Organstreitverfahren gegen den Deutschen Bundestag und dessen Präsidium zur Behandlung zweier Anträge der Antragstellerin, mit denen diese jeweils die Beschlussfähigkeit des Plenums in zwei nächtlichen Sitzung des Deutschen Bundes-tages vom 27./.28 Juni 2019 und 7./8. November 2019 bezweifelt hatte.
Antragstellerin: Fraktion Alternative für Deutschland (AfD) im Deutschen Bundestag
46.2 BvE 9/20 Organstreitverfahren zu der Frage, ob der Deutsche Bundestag die verfassungsmäßigen Rechte der Antragstellerin dadurch verletzt hat, dass bislang keiner der von ihr zur Wahl vorgeschlagenen Abgeordneten vom Deutschen Bundestag zur Stellvertreterin oder zum Stellvertreter des Bundestagspräsidenten gewählt wurde, ohne dass durch geeignete Vorkehrungen sichergestellt worden sei, dass die Ablehnung ihrer Kandidatinnen und Kandidaten nicht aus sachwidrigen Gründen erfolge.
Antragstellerin: Fraktion Alternative für Deutschland (AfD) im Deutschen Bundestag
47.2 BvR 1167/20Verfassungsbeschwerde betreffend die Frage, ob und gegebenenfalls welche verfassungsrechtlichen Konsequenzen aus einer fehlenden Speicherung von Messdaten bei Geschwindigkeitsmessungen im Bußgeldverfahren folgen.
Berichterstatterin: BVRin Prof. Dr. Wallrabenstein
48.2 BvR 1330/16, 2 BvR 2233/16 Verfassungsbeschwerden zweier Beamter, die sich mittelbar gegen versorgungsrechtliche Normen aus dem Saarland und aus Rheinland-Pfalz richten. In beiden Ländern müssen Beamte ein Beförderungsamt grundsätzlich zwei Jahre innehaben, bevor die Versorgung aus dem höherwertigen Amt berechnet wird (sogenannte Mindestverweildauer). Dabei sehen beide Länder keine Anrechnung derjenigen Zeiten auf die Mindestverweildauer vor, in denen Beamte die höherwertige Tätigkeit bereits ausgeübt haben. Die Beschwerdeführer haben über viele Jahre Dienst auf solchen Dienstposten versehen, die im Vergleich zu dem von ihnen jeweils bekleideten Statusamt höher bewertet waren. Die Beförderung erfolgte jeweils weniger als zwei Jahre vor dem Eintritt in den Ruhestand. Nach ihrer Ansicht verstößt das Fehlen einer Anrechnungsregelung gegen die Verfassung („Mindestverweildauer ohne Anrechnungsregelung“).