Bundesverfassungsgericht

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Übersicht für das Jahr 2022

Erster Senat

Berichterstatter: Präsident Prof. Dr. Harbarth, LL.M. (Yale)
1.1 BvR 717/16, 1 BvL 3/18 Verfassungsbeschwerde und Vorlage zu der Frage, inwiefern bei der Beitragserhebung zur sozialen Pflegeversicherung Eltern von mehr als einem Kind in Abhängigkeit von der Anzahl ihrer Kinder entlastet werden müssen.Erledigt durch Beschluss vom 7. April 2022
2.1 BvR 2257/16 Verfassungsbeschwerde zu der Frage, ob die Erziehung von Kindern in der gesetzlichen Krankenversicherung und in der gesetzlichen Rentenversicherung auf Beitragsseite berücksichtigt werden muss und inwiefern bei der Beitragserhebung zur sozialen Pflegeversicherung Eltern von mehr als einem Kind in Abhängigkeit von der Anzahl ihrer Kinder entlastet werden müssen. Erledigt durch Beschluss vom 7. April 2022
3. 1 BvR 2824/17 Verfassungsbeschwerde zu der Frage, ob die Erziehung von Kindern in der gesetzlichen Rentenversicherung auf Beitragsseite berücksichtigt werden muss.Erledigt durch Beschluss vom 7. April 2022
4.1 BvR 1623/17Verfassungsbeschwerde zu der Frage, ob die sich über einen längeren Zeitraum erstreckende Abordnung eines Richters am Sozialgericht an ein Landessozialgericht mit dem Recht auf den gesetzlichen Richter gemäß Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG vereinbar ist.Erledigt durch Beschluss vom 10. November 2022
5.1 BvL 6/21 Vorlage des Bundesverwaltungsgerichts zu der Frage, ob § 15 Abs. 2 Satz 2 des Conterganstiftungsgesetzes (ContStifG) in der Fassung des Dritten Gesetzes zur Änderung des Conterganstiftungsgesetzes vom 26. Juni 2013 (BGBl I S. 1847) und in der Fassung des Vierten Gesetzes zur Änderung des Conterganstiftungsgesetzes vom 21. Februar 2017 (BGBl I S. 263) mit Art. 3 Abs. 1 GG und Art. 14 Abs. 1 GG vereinbar ist.
Berichterstatter: BVR Prof. Dr. Paulus
6.1 BvR 2868/15, 1 BvR 2886/15, 1 BvR 2887/15, 1 BvR 354/16 Verfassungsbeschwerden zu der Frage, ob die Erhebung einer Steuer auf den Aufwand für die Möglichkeit der entgeltlichen Übernachtung eine Person in einem Beherbergungsbetrieb in der Freien und Hansestadt Hamburg, in den Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven und in der Stadt Freiburg mit dem Grundgesetz vereinbar ist.Erledigt durch Beschluss vom 22. März 2022
7.1 BvR 2103/16Verfassungsbeschwerde einer Berufssportlerin zu der Frage, ob eine Schadensersatzklage wegen Unterwerfung unter die Schiedsvereinbarung eines Sportverbands als unzulässig abgewiesen werden darf und der Internationale Sportgerichtshof (CAS) in Lausanne ein unabhängiges Schiedsgericht im Sinne der §§ 1034 ff. der Zivilprozessordnung (ZPO) darstellt.Erledigt durch Beschluss vom 3. Juni 2022
Berichterstatterin: BVRin Prof. Dr. Baer, LL.M. (Michigan)
8.1 BvR 655/17, 1 BvR 656/17, 1 BvR 657/17 Verfassungsbeschwerden zu der Frage, wie das Lehrangebot einer Hochschule berechnet werden muss, um den chancengleichen Zugang von Studieninteressierten sicherzustellen und gleichzeitig die angemessene Betreuung von bereits Studierenden zu gewährleisten, ohne dabei die Hochschule zu überfordern.Erledigt durch Beschluss vom 7. November 2022
9.1 BvL 6/18 Vorlage des Arbeitsgerichts Hamburg zu der Frage, ob die Berechnung des Grundruhegeldes nach § 31 Abs. 2 und Abs. 3 des Hamburgischen Zusatzversorgungsgesetzes (HmbZVG) mit dem Grundgesetz vereinbar ist.
10.1 BvR 382/21 Verfassungsbeschwerde zu der Frage, ob die Höhergruppierungen von Beschäftigten in einer Serviceeinheit bei einem Amtsgericht nach der Entgeltordnung zum TV-L die sich im Bereich der Tarifautonomie aus Art. 9 Abs. 3 GG ergebenen Grenzen zulässiger Auslegung überschreitet.Erledigt durch Beschluss vom 4. Oktober 2022
11.1 BvL 3/21 Vorlage des Sozialgerichts Düsseldorf zu der Frage, ob § 2 Abs. 1 Satz 4 Nr. 1 des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG), soweit von der Norm auch alleinstehende Leistungsberechtigte erfasst sind, mit dem Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums aus Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 1 GG und dem Allgemeinen Gleichheitssatz gemäß Art. 3 Abs. 1 GG vereinbar ist.Erledigt durch Beschluss vom 19. Oktober 2022
Berichterstatterin: BVRin Prof. Dr. Britz
12.1 BvR 1619/17Verfassungsbeschwerde gegen das Bayerische Verfassungsschutzgesetz (BayVSG) vom 12. Juli 2016 (GVBl. S. 145, BayRS 12-1-I), zuletzt geändert durch § 1 Abs. 14 der Verordnung vom 26. März 2019 (GVBl. S. 98), welches Befugnisse zur heimlichen Erhebung von personenbezogenen Daten sowie deren Übermittlung durch das Landesamt für Verfassungsschutz an andere öffentliche und nichtstaatliche Stellen betrifft.Erledigt durch Urteil vom 26. April 2022
13.1 BvR 1547/19 Verfassungsbeschwerde gegen verschiedene Überwachungsbefugnisse, die hierfür bestehenden Verfahrensanforderungen sowie gegen Ermächtigungen zur Datenverarbeitung und -übermittlung nach dem Hessischen Verfassungsschutzgesetz (HVSG) in der Fassung des Gesetzes zur Neuausrichtung des Verfassungsschutzes in Hessen vom 25. Juni 2018 (GVBl S. 302). Außerdem gegen die §§ 15b, 15c und 25a des Hessischen Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (HSOG), ebenfalls in der Fassung des Gesetzes zur Neuausrichtung des Verfassungsschutzes in Hessen vom 25. Juni 2018 (GVBl S. 302), welche die Polizeibehörden zur Quellen-Telekommunikationsüberwachung und Online-Durchsuchung sowie einer automatisierten Anwendung zur Datenanalyse ermächtigen.Erledigt durch Urteil vom 16. Februar 2023
14.1 BvR 1552/19 Verfassungsbeschwerde gegen § 15b und § 15c des Hessischen Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (HSOG) in der Fassung des Gesetzes zur Neuausrichtung des Verfassungsschutzes in Hessen vom 25. Juni 2018 (GVBl S. 302), die die Quellen-Telekommunikationsüberwachung und die Online-Durchsuchung zu gefahrenabwehrrechtlichen Zwecken zum Regelungsgegenstand haben.Erledigt durch Beschluss vom 20. Januar 2022
15. 1 BvR 2466/19 Verfassungsbeschwerde gegen § 20c des Polizeigesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (PolG NRW) in der Fassung des Gesetzes zur Anpassung des Polizeigesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen und des Gesetzes über Aufbau und Befugnisse der Ordnungsbehörden vom 18. Dezember 2018 (GV. NW S. 741, ber. 2019 S. 23), welcher Befugnisse zur Telekommunikations- und zur Quellen-Telekommunikationsüberwachung zum Regelungsgegenstand hat, sowie gegen § 8 Abs. 4 PolG NRW in der Fassung des Gesetzes zur Stärkung der Sicherheit in Nordrhein-Westfalen vom 13. Dezember 2018 (GV. NW, S. 684, ber. 2019 S. 23), der eine Bestimmung terroristischer Straftaten im Sinne dieses Gesetzes enthält.
16.1 BvR 2634/20 Verfassungsbeschwerde gegen § 8 Abs. 12 des Hamburgischen Verfassungsschutzgesetzes (HmbVerfSchG) in der Fassung des Vierten Gesetzes zur Änderung von Vorschriften auf dem Gebiet des Verfassungsschutzrechts vom 24. Januar 2020 (GVBl S. 99), der die Quellen-Telekommunikationsüberwachung durch das Landesamt für Verfassungsschutz regelt, sowie gegen § 49 des Hamburgischen Gesetzes über die Datenverarbeitung der Polizei (HmbPolDVG) in der Fassung des Gesetzes über die Datenverarbeitung der Polizei und zur Änderung weiterer polizeirechtlicher Vorschriften vom 12. Dezember 2019 (GVBl S. 485), der die automatisierte Anwendung zur Auswertung vorhandener Daten zum Gegenstand hat.Erledigt durch Urteil vom 16. Februar 2023
17.1 BvR 1345/21 Verfassungsbeschwerde gegen verschiedene Befugnisse zur Datenerhebung (u.a. Wohnraumüberwachung, Drohneneinsatz, Rasterfahndung) des Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung in Mecklenburg-Vorpommern (Sicherheits- und Ordnungsgesetz – SOG M-V) vom 27. April 2020 (GVOBl M-V S. 334) sowie diese flankierende Regelungen, etwa zum Kernbereichsschutz.Erledigt durch Beschluss vom 9. Dezember 2022
Berichterstatterin: BVRin Dr. Ott
18.1 BvL 2/17, 1 BvL 3/17, 1 BvL 4/17, 1 BvL 5/17, 1 BvL 6/17 Vorlagen des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg zu der Frage, ob § 1 Abs. 1, Abs. 2 Satz 1 und Abs. 3, § 2 Abs. 1 Nr. 1 und 2, Abs. 2 Nr. 1 und 2 des Gesetzes über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum (Zweckentfremdungsverbot-Gesetz - ZwVbG) vom 29. November 2013 (GVBl [BE] S. 626), geändert durch das Erste Gesetz zur Änderung des Zweckentfremdungsverbot-Gesetzes vom 22. März 2016 (GVBl [BE] S. 115), insoweit mit Art. 14 Abs. 1 Satz 1 und 2, Abs. 2 und Art. 80 Abs. 1 Satz 2 GG, im Verfahren 1 BvL 3/17 zusätzlich mit Art. 12 Abs. 1 GG, vereinbar ist, als danach auch Räumlichkeiten, die zur dauernden Wohnnutzung tatsächlich und rechtlich geeignet sind, aber im Zeitpunkt des Inkrafttretens des Gesetzes zu anderen Zwecken bestimmt waren oder genutzt wurden, dem Zweckentfremdungsverbot unterfallen.Erledigt durch Beschluss vom 29. April 2022
19.1 BvR 2380/21, 1 BvR 2449/21Verfassungsbeschwerden zu der Frage, ob § 50 Abs. 2 des Tierarzneimittelgesetzes (TAMG) vom 27. September 2021 (BGBl I S. 4530) im Hinblick auf homöopathische Behandlungen bei Tieren durch Personen, die nicht Tierärzte sind, mit Art. 12 Abs. 1 GG vereinbar ist.Erledigt durch Beschluss vom 29. September 2022
20.1 BvR 2649/21Verfassungsbeschwerde gegen § 20a, § 73 Abs. 1a Nr. 7 Buchstabe e bis h des Infektionsschutzgesetzes (IfSG), eingeführt durch Art. 1 Nr. 4 und Nr. 9  Buchstabe a) aa) des Gesetzes zur Stärkung der Impfprävention gegen COVID-19 und zur Änderung weiterer Vorschriften im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie vom 10. Dezember 2021 (BGBl I S. 5162), wonach eine Tätigkeit in bestimmten Einrichtungen und Unternehmen ab dem 15. März 2022 nur noch bei Nachweis einer Impfung oder Genesung gegen / von COVID-19 erfolgen darf.Erledigt durch Beschluss vom 27. April 2022
Berichterstatter: BVR Dr. Christ
21.1 BvR 2577/15, 1 BvR 2578/15, 1 BvR 2579/15Verfassungsbeschwerden gegen verwaltungsgerichtliche Entscheidungen, die die Zulässigkeit eines in das Abiturzeugnis aufgenommenen Zusatzes bestätigen, der die Nichtberücksichtigung der Rechtschreibleistungen vermerkt.
22.1 BvR 1187/17Verfassungsbeschwerde gegen §§ 3, 4, 6, 11 und 12 des Gesetzes über die Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern sowie Gemeinden an Windparks in Mecklenburg-Vorpommern (Bürger- und Gemeindebeteiligungsgesetz - BüGembeteilG M-V) vom 18. Mai 2016 (GVOBI M-V S. 258), die eine Bürger- und Gemeindebeteiligung an Vorhabenträgern bei der Errichtung von Windenergieanlagen vorschreiben.Erledigt durch Beschluss vom 23. März 2022
23.1 BvN 1/21Divergenzvorlage des Thüringer Verfassungsgerichtshofs unter anderem zu der Frage, ob bei Bestehen einer gewichtigen Gefährdungslage mit außerordentlichen prognostischen Unsicherheiten, wie sie in den ersten Monaten der Corona-Pandemie vorlag, für eine Übergangszeit auf eine an sich dem Parlamentsvorbehalt und der Wesentlichkeitstheorie nicht genügende gefahrenabwehrrechtliche Generalklausel als Ermächtigungsgrundlage zum Erlass von Rechtsverordnungen mit erheblicher Grundrechtsrelevanz zurückgegriffen werden kann.Erledigt durch Beschluss vom 19. Oktober 2022
Berichterstatter: BVR Prof. Dr. Radtke
24.1 BvR 3055/15Verfassungsbeschwerde betreffend sitzungspolizeiliche Anordnung und Pressefreiheit.
25.1 BvL 7/18 Vorlage des Bundesgerichtshofs zu der Frage, ob Artikel 13 Abs. 3 Nr. 1 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche (EGBGB) in der Fassung des Gesetzes zur Bekämpfung von Kinderehen vom 17. Juli 2017 (BGBl I S. 2429) mit Art. 1, 2 Abs. 1, 3 Abs. 1 und 6 Abs. 1 GG vereinbar ist, soweit eine unter Beteiligung eines nach ausländischem Recht ehemündigen Minderjährigen geschlossene Ehe nach deutschem Recht - vorbehaltlich der Ausnahmen in der Übergangsvorschrift des Art. 229 § 44 Abs. 4 EGBGB - ohne einzelfallbezogene Prüfung als Nichtehe qualifiziert wird, wenn der Minderjährige im Zeitpunkt der Eheschließung das sechzehnte Lebensjahr nicht vollendet hatte.
26.1 BvR 469/20, 1 BvR 470/20, 1 BvR 471/20, 1 BvR 472/20Verfassungsbeschwerden gegen § 20 Absatz 8 Sätze 1 bis 3 in Verbindung mit Absatz 9 Sätze 1 und 6 und Absatz 12 Sätze 1 und 3 sowie in Verbindung mit Absatz 13 Satz 1 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) in der Fassung des Gesetzes für den Schutz vor Masern und zur Stärkung der Impfprävention (Masernschutzgesetz) vom 10. Februar 2020 (BGBl I S. 148), wonach eine Betreuung von Kindern unter anderem in einer Kindertagesstätte nur noch bei Nachweis eines ausreichenden Impfschutzes oder einer Immunität gegen Masern erfolgen darf.Erledigt durch Beschluss vom 21. Juli 2022
Berichterstatterin: BVRin Prof. Dr. Härtel
27.1 BvR 2354/13Verfassungsbeschwerde gegen Vorschriften des Bundesverfassungsschutzgesetzes (BVerfSchG) über die Übermittlung personenbezogener Daten durch das Bundesamt für Verfassungsschutz und die Verfassungsschutzbehörden der Länder.Erledigt durch Beschluss vom 28. September 2022
28.1 BvR 141/16, 1 BvR 229/16, 1 BvR 2023/16, 1 BvR 2683/16, 1 BvR 2821/16Verfassungsbeschwerden gegen Vorschriften der Strafprozessordnung (StPO) und des Telekommunikationsgesetzes (TKG) in der Fassung des Gesetzes zur Einführung einer Speicherpflicht und einer Höchstspeicherfrist für Verkehrsdaten (Vorratsdatenspeicherung).Verfahren 1 BvR 2821/16 erledigt durch Beschluss vom 30. März 2022
29.1 BvR 1743/16, 1 BvR 2539/16Verfassungsbeschwerden gegen Vorschriften des G10-Gesetzes und des Bundesdatenschutzgesetzes über die strategische Fernmeldeüberwachung.
30. 1 BvR 1160/19 Verfassungsbeschwerde gegen Vorschriften des Bundeskriminalamtgesetzes (BKAG) über besondere Überwachungsermächtigungen zur Terrorismusabwehr (u.a. Online-Durchsuchung und Quellen-Telekommunikationsüberwachung) sowie über die Weiterverarbeitung personenbezogener Daten.
31.1 BvF 1/21 Antrag auf abstrakte Normenkontrolle von insgesamt 213 Abgeordneten der Bundestagsfraktionen der FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE zur Vereinbarkeit von § 58 Abs. 1 und § 58 Abs. 4 des Saarländischen Mediengesetzes betreffend die Wahl und Abberufung der Direktorin beziehungsweise des Direktors der Landesmedienanstalt Saarland mit der Rundfunkfreiheit aus Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG.

Zweiter Senat

Berichterstatterin: Vizepräsidentin Prof. Dr. König
1.2 BvR 166/16, 2 BvR 914/17, 2 BvR 1683/17Verfassungsbeschwerde zu der Frage, ob die Höhe der Vergütung für die Gefangenenarbeit nach Art. 46 Abs. 2 Satz 2 des Gesetzes über den Vollzug der Freiheitsstrafe und der Jugendstrafe (Bayerisches Strafvollzugsgesetz BayStVollzG) vom 10. Dezember 2007 (GVBl S. 866, BayRS 312-2-1-J), nach § 64 Justizvollzugsgesetzbuch Sachsen-Anhalt (in der Fassung seiner Verkündung vom 18. Dezember 2015, GVBl. LSA S. 666) und nach § 32 Abs. 1 des Gesetzes zur Regelung des Vollzuges der Freiheitsstrafe in Nordrhein-Westfalen (Strafvollzugsgesetz Nordrhein-Westfalen, StVollzG NRW) vom 13. Januar 2015 (GV. NRW S. 75) mit Verfassungsrecht vereinbar ist.
2.2 BvR 917/20, 2 BvR 314/21Verfassungsbeschwerden zu der Frage, ob Art. 35 Abs. 1 des Gesetzes über den Vollzug der Freiheitsstrafe und der Jugendstrafe (Bayerisches Strafvollzugsgesetz - BayStVollzG) vom 10. Dezember 2017 (GVBl S. 866, BayRS 312-2-1-J), wonach Strafgefangenen nur in dringenden Fällen gestattet werden kann, Ferngespräche zu führen, mit Verfassungsrecht vereinbar ist.
Berichterstatter: BVR Prof. Dr. Huber
3.2 BvR 2480/10, 2 BvR 421/13, 2 BvR 786/15, 2 BvR 756/16, 2 BvR 561/18 Verfassungsbeschwerde wegen Verletzung von Art. 2 Abs. 1, Art. 19 Abs. 4, Art. 20 Abs. 3, Art. 24 Abs. 1 und Art. 103 Abs. 1 GG wegen unzureichenden Rechtsschutzes beim Europäischen Patentamt gegen Entscheidungen der Beschwerdekammern.Erledigt durch Beschluss vom 8. November 2022
4.2 BvR 1681/13Kommunalverfassungsbeschwerde der Stadt Meerbusch gegen das Zweite Gesetz über Maßnahmen zur Beschleunigung des Netzausbaus Elektrizitätsnetze wegen Verletzung der kommunalen Planungshoheit.
5.2 BvE 3/15 Organstreitverfahren zu der Frage, ob die Bundesregierung den Deutschen Bundestag in seinem Unterrichtungs- und Mitwirkungsrecht aus Art. 23 Abs. 2 GG verletzt, indem sie es unterlassen hat, ihm den ihr am 30. April 2015 vorliegenden Entwurf für das Krisenmanagementkonzept für eine GSVP-Operation zur Zerschlagung des Geschäftsmodells der Schleuser im südlichen zentralen Mittelmeer vor der Beschlussfassung des Rates der Europäischen Union am 18. Mai 2015 über die Militäroperation EUNAVFOR MED zuzuleiten.
Antragstellerin: Fraktion Bündnis90/Die Grünen im Deutschen Bundestag
Erledigt durch Urteil vom 26. Oktober 2022
6. 2 BvE 7/15 Organstreitverfahren zu der Frage, ob die Bundesregierung den Deutschen Bundestag in seinem Unterrichtungs- und Mitwirkungsrecht aus Art. 23 Abs. 2 Satz 2 GG verletzt hat beziehungsweise ihn weiterhin verletzt,
a) indem sie es unterlassen hat, ihm den Entwurf für das Krisenmanagementkonzept für eine GSVP-Operation zur Zerschlagung des Geschäftsmodells der Schleuser im südlichen zentralen Mittelmeer vor der Beschlussfassung des Rates der Europäischen Union am 18. Mai 2015 über die Militäroperation EUNAVFOR MED zuzuleiten,
b) indem sie es bis einschließlich zum 16. Dezember 2015 unterlassen hat, ihm den Entwurf für das Krisenmanagementkonzept für eine GSVP-Operation zur Zerschlagung des Geschäftsmodells der Schleuser im südlichen zentralen Mittelmeer vor der Beschlussfassung des Rates der Europäischen Union am 18. Mai 2015 über die Militäroperation EUNAVFOR MED so uneingeschränkt zugänglich zu machen, dass alle Mitglieder des Deutschen Bundestags Einsicht nehmen können, und
c) indem sie es bis einschließlich zum 16. Dezember 2015 unterlassen hat, ihm entweder die europapolitisch bedeutsamen Inhalte des Briefes des türkischen Ministerpräsidenten Davutoglu vom 23. September 2015 an die deutsche Bundeskanzlerin vor oder nach dem Gipfeltreffen der Staats- und Regierungschefs der EU mit Repräsentanten der Türkei am 29. November 2015 zugänglich zu machen, oder aber klarzustellen, dass der Brief nichts europapolitisch Bedeutsames enthalte.
Antragstellerin: Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag
Erledigt durch Urteil vom 26. Oktober 2022
7.2 BvR 1368/16, 2 BvR 1444/16, 2 BvR 1482/16, 2 BvR 1823/16, 2 BvE 3/16 Verfassungsbeschwerden und Organstreitverfahren betreffend die Unterzeichnung, die vorläufige Anwendung und den Abschluss des Freihandelsabkommens zwischen Kanada einerseits und der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten andererseits (Comprehensive Economic and Trade Agreement - CETA).
Antragstellerin: Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag
Erledigt durch Beschluss vom 9. Februar 2022
8.2 BvF 1/19Abstrakter Normenkontrollantrag des Senats von Berlin, der wesentliche Teile des Abschnitts 5 der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung, die das Halten von Schweinen betreffen, für unvereinbar mit §§ 2, 2a Tierschutzgesetz in Verbindung mit Art. 20a GG hält.
9.2 BvR 508/21 Verfassungsbeschwerde gegen das Unterlassen der Bundesrepublik Deutschland, durch geeignete Maßnahmen auf die Einhaltung des Völkerrechts beim Einsatz von Drohnen zur Tötung von Menschen im Jemen unter Nutzung der US-Air-Base Ramstein durch die USA hinzuwirken.
10.2 BvR 547/21, 2 BvR 798/21Verfassungsbeschwerden betreffend das Gesetz zum Beschluss des Rates vom 14. Dezember 2020 über das Eigenmittelsystem der Europäischen Union und zur Aufhebung des Beschlusses 2014/335/EU - Euratom (Eigenmittelbeschluss-Ratifizierungsgesetz). Erledigt durch Urteil vom 6. Dezember 2022
Berichterstatterin: BVRin Hermanns
11.2 BvL 7/13, 2 BvL 18/14Aussetzungs- und Vorlagebeschlüsse des Bundesfinanzhofs zu der Frage, ob § 34 Abs. 9 Nr. 4 in Verbindung mit § 14 Abs. 3 Satz 1 Körperschaftsteuergesetz (KStG) in der Fassung des Art. 3 Nr. 9 Buchst. d Doppelbuchst. bb und Art. 3 Nr. 4 des Gesetzes zur Umsetzung von EU-Richtlinien in nationales Steuerrecht und zur Änderung weiterer Vorschriften (Richtlinien-Umsetzungsgesetz) vom 9. Dezember 2004 (BGBI I S. 3310) wegen der rückwirkenden Geltungsanordnung mit dem verfassungsrechtlichen Grundsatz des Vertrauensschutzes (Art. 20 Abs. 3 i.V.m. Art. 2 Abs. 1 GG) vereinbar ist.Erledigt durch Beschluss vom 14. Dezember 2022
12.2 BvL 8/13Aussetzungs- und Vorlagebeschluss des Bundesfinanzhofs zu der Frage, ob § 6 Abs. 5 Satz 3 Einkommensteuergesetz (EStG) in der Fassung des Art. 1 Nr. 3 Buchst. b des Unternehmenssteuerfortentwicklungsgesetzes vom 20. Dezember 2001 (BGBI I S. 3858) insoweit gegen den allgemeinen Gleichheitssatz aus Art. 3 Abs. 1 GG verstößt, als danach eine Übertragung von Wirtschaftsgütern zwischen beteiligungsidentischen Personengesellschaften nicht zum Buchwert möglich sei.
13.2 BvL 7/14, 2 BvL 8/14Aussetzungs- und Vorlagebeschlüsse des Bundesfinanzhofs zu der Frage, ob § 40b Abs. 4, Abs. 5 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) in der Fassung des Jahressteuergesetzes 2007 vom 13. Dezember 2006 (BGBl I S. 2878), in Verbindung mit § 40 Abs. 3 Satz 1 EStG, insoweit mit Art. 3 Abs. 1 GG unvereinbar ist, als danach der Arbeitgeber auf Sonderzahlungen im Sinne des § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 Satz 2 EStG in der Fassung des Jahressteuergesetzes 2007 zwangsweise pauschale Lohnsteuer zu zahlen hat, durch die er selbst definitiv belastet wird.
14.2 BvL 15/14 Aussetzungs- und Vorlagebeschluss des Bundesfinanzhofs zu den Fragen,
- ob § 50d Abs. 10 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) 2002 in den Fassungen des Jahressteuergesetzes 2009 bzw. des Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetzes jeweils einen gegen Art. 20 Abs. 3 und Art. 25 GG verstoßenden „Treaty Override“ darstellt,
- ob § 52 Abs. 59a Satz 8 des Einkommensteuergesetzes (EStG) 2002 in der Fassung des Jahressteuergesetzes 2009 (nunmehr § 52 Abs. 59a Satz 11 EStG 2002 in der Fassung des Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetzes) und § 52 Abs. 59a Satz 10 EStG 2009 in der Fassung des Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetzes wegen Verstoßes gegen das Rückwirkungsverbot (Art. 20 Abs. 3 GG) verfassungswidrig sind.
15.2 BvL 19/14Aussetzungs- und Vorlagebeschluss des Bundesfinanzhofs zu der Frage, ob § 8 Abs. 1 des Körperschaftsteuergesetzes (KStG) 2002 in Verbindung mit § 10d Abs. 2 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) 2002 in der Fassung des Gesetzes zur Umsetzung der Protokollerklärung der Bundesregierung zur Vermittlungsempfehlung zum Steuervergünstigungsabbaugesetz vom 22. Dezember 2003 (BGBl I S. 2840) und ob § 10a Satz 2 des Gewerbesteuergesetzes (GewStG) 2002 in der Fassung des Gesetzes zur Änderung des Gewerbesteuergesetzes und anderer Gesetze vom 23. Dezember 2003 (BGBl I S. 2922) gegen Art. 3 Abs. 1 GG verstoßen.
16.2 BvL 21/14Aussetzungs- und Vorlagebeschluss des Bundesfinanzhofs zu den Fragen,
- ob § 50d Abs. 9 Satz 1 Nr. 2 des Einkommensteuergesetzes (EStG) 2002 in der Fassung des Jahressteuergesetzes 2007 einen gegen Art. 20 Abs. 3 und
Art. 25 GG verstoßenden „Treaty Override“ darstellt,
- ob § 52 Abs. 59a Satz 9 in Verbindung mit § 50d Abs. 9 Satz 3 EStG 2009 in der Fassung des Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetzes wegen Verstoßes gegen das Rückwirkungsverbot (Art. 20 Abs. 3 GG) verfassungswidrig ist.
17.2 BvL 29/14 Aussetzungs- und Vorlagebeschluss des Finanzgerichts Münster zu der Frage, ob der durch § 34 Abs. 13f des Körperschaftsteuergesetzes (KStG) 2002 in der Fassung des Jahressteuergesetzes 2010 vom 8. Dezember 2010 (BGBl I S. 1768) eingefügte § 36 Abs. 6a KStG mit Art. 3 Abs. 1 GG unvereinbar ist.Erledigt durch Beschluss vom 6. Dezember 2022
18.2 BvR 1424/15 Verfassungsbeschwerde betreffend die Frage, ob die durch § 34 Abs. 13f des Körperschaftsteuergesetzes (KStG) 2002 in der Fassung des Jahressteuergesetzes 2010 vom 8. Dezember 2010 (BGBl I S. 1768) eingefügte Regelung des § 36 Abs. 4 KStG zur Verrechnung der Teilbeträge des unbelasteten verwendbaren Eigenkapitals (sogenanntes EK 01, EK 02 und EK 03) ohne Einbeziehung des sogenannten EK 04 mit dem Grundgesetz vereinbar ist.Erledigt durch Beschluss vom 24. November 2022
19.2 BvL 1/16 Aussetzungs- und Vorlagebeschluss des Bundesfinanzhofs, ob § 4h des Einkommensteuergesetzes (EStG) 2002 in der Fassung des Bürgerentlastungs-gesetzes Krankenversicherung i.V.m. § 8 Abs. 1 und § 8a des Körperschaftsteuer-gesetzes (KStG) 2002 in der Fassung des Unternehmensteuerreformgesetzes 2008 insoweit gegen Art. 3 Abs. 1 GG verstößt, als der den Zinsertrag übersteigende Zinsaufwand bei der steuerlichen Einkommensermittlung im Jahr seiner Entstehung nicht vollständig abziehbar ist.
20.2 BvR 988/16Verfassungsbeschwerde betreffend die Frage, ob die in § 38 Abs. 5 und 6 des Körperschaftsteuergesetzes (KStG) 2002 in der Fassung des Jahressteuer-gesetzes (JStG) 2008 vom 20. Dezember 2007 (BGBl I S. 3150) geregelte ausschüttungsunabhängige Nachbelastung des Endbestandes des sogenannten EK 02 sowie das in § 34 Abs. 16 KStG 2002 in der Fassung des JStG 2008 geregelte Antragsrecht bestimmter in der Wohnungswirtschaft tätiger Körperschaften zur Weiteranwendung der bisherigen Regelungen zur ausschüttungs-abhängigen Nachbelastung des Endbestands des EK 02 (§ 38 Abs. 1 bis 3 KStG 2002 in der Fassung des JStG 2007 vom 13. Dezember 2006, BGBl I S. 2878) mit dem Grundgesetz vereinbar sind.Erledigt durch Beschluss vom 7. Dezember 2022
21.2 BvL 19/17Aussetzungs- und Vorlagebeschluss des Finanzgerichts Hamburg, ob § 8c Satz 2 des Körperschaftsteuergesetzes (KStG) in der Fassung des Unternehmensteuerreformgesetzes 2008 vom 14. August 2007 (BGBl I S. 1912) mit Art. 3 Abs. 1 GG insoweit vereinbar ist, als bei der unmittelbaren Übertragung innerhalb von fünf Jahren von mehr als 50 Prozent (im Streitfall 80 %) des gezeichneten Kapitals an einer Körperschaft an einen Erwerber die bis zum schädlichen Beteiligungserwerb nicht genutzten Verluste vollständig nicht mehr abziehbar sind.
Berichterstatter: BVR Müller
22.2 BvE 1/17Organstreitverfahren zu der Frage, ob der Deutsche Bundestag durch Beschluss von Art. 1 des Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (BTDrucks 18/12357 und 18/12846) in Form des neu eingefügten Art. 21 Abs. 3 GG, wonach „verfassungsfeindliche“ Parteien von der staatlichen Parteienfinanzierung ausgeschlossen werden „sollen“, die Rechte der NPD aus Art. 21 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 und 2 GG sowie Art. 79 Abs. 3 GG verletzt hat.
Antragstellerin: Nationaldemokratische Partei Deutschlands
23. 2 BvE 3/18Organstreitverfahren zu der Frage, ob die Beantwortung von Kleinen Anfragen durch die Bundesregierung betreffend die Gewährung von Staatskrediten im Fall der Fluggesellschaft „Air Berlin“ sowie die Kostenentwicklung des Bahnprojekts „Stuttgart 21“ die antragstellenden Abgeordneten beziehungsweise Fraktionen sowie den Deutschen Bundestag in ihren beziehungsweise seinen Rechten verletzt und, ob in diesem Zusammenhang die Herausgabe bestimmter Dokumente oder Teile hiervon verlangt werden kann.
Antragsteller: sieben Mitglieder des Deutschen Bundestages sowie die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN im Deutschen Bundestag
24.2 BvE 5/18Organstreitverfahren zu der Frage, ob der Deutsche Bundestag im Verfahren zur Verabschiedung des Gesetzes zur Änderung des Parteiengesetzes und anderer Gesetze vom 10. Juli 2018 (u.a. Anhebung der „absoluten Obergrenze“ der staatlichen Teilfinanzierung von politischen Parteien) verfassungsmäßige Mitwirkungs- und Beteiligungsrechte der AfD-Fraktion verletzt hat.
Antragstellerin: Fraktion Alternative für Deutschland im Deutschen Bundestag
Erledigt durch Urteil vom 24. Januar 2023
25.2 BvF 2/18Abstraktes Normenkontrollverfahren zu der Frage, ob Art. 1 des Gesetzes zur Änderung des Parteiengesetzes und anderer Gesetze vom 10. Juli 2018, mit dem die „absolute Obergrenze“ der staatlichen Teilfinanzierung von politischen Parteien um rund 25 Millionen Euro angehoben wurde, gegen den verfassungsrechtlichen Grundsatz der Staatsfreiheit der Parteien verstößt.
Antragsteller: 216 Mitglieder des Deutschen Bundestages
Erledigt durch Urteil vom 24. Januar 2023
26.2 BvC 22/19 Wahlprüfungsbeschwerde gegen die Zurückweisung einer Landesliste der NPD im Rahmen der Bundestagswahl 2017
Beschwerdeführer: Nationaldemokratische Partei Deutschlands u.a.
Erledigt durch Beschluss vom 23. März 2022
27.2 BvC 62/19 u.a.Wahlprüfungsbeschwerden gegen die Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland am 26. Mai 2019 unter dem Gesichtspunkt des in § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 EuWG festgelegten Wahlalters.
28.2 BvE 3/19 Organstreitverfahren zu der Frage, ob die antragstellende Partei gegenüber anderen Parteien in ihrem Recht auf Chancengleichheit aus Art. 21 Abs. 1 Satz 1 GG verletzt wird, indem die ihr nahestehende Desiderius-Erasmus-Stiftung e.V. nicht an der staatlichen Förderung politischer Stiftungen auf Bundesebene in Form von Globalzuschüssen beteiligt wurde.
Antragstellerin: Alternative für Deutschland
Erledigt durch Urteil vom 22. Februar 2023
29.2 BvR 934/19Verfassungsbeschwerde betreffend die berufliche Anforderung einer Kirchenmitgliedschaft als Einstellungsvoraussetzung im Sinne von § 9 Abs. 1 AGG.
30.2 BvE 2/20 Organstreitverfahren zu der Frage, ob dem einzelnem Abgeordneten ein Wahlvorschlagsrecht im Rahmen der Wahl der Stellvertreter des Bundestagspräsidenten zusteht.
Antragsteller: ein Mitglied des Deutschen Bundestages
Erledigt durch Urteil vom 22. März 2022
31.2 BvE 4/20 Organstreitverfahren zu der Frage, ob die Bundeskanzlerin durch eine am 6. Februar 2020 in Pretoria/Afrika getätigte Aussage im Zusammenhang mit der Wahl des Ministerpräsidenten in Thüringen und durch die Veröffentlichung eines Textes hierzu auf ihrer Website die Antragstellerin in ihrem Recht auf Chancengleichheit der Parteien aus Art. 21 Abs. 1 Satz 1 GG verletzt hat.
Antragstellerin: Alternative für Deutschland
Erledigt durch Urteil vom 15. Juni 2022
32.2 BvE 6/20 Organstreitverfahren zu der Frage, ob die Verhängung von drei Ordnungsrufen in der 150. Sitzung des 19. Deutschen Bundestages den Antragsteller in seinen Rechten aus Art. 38 Abs. 1 Satz 2 GG verletzt hat.
Antragsteller: ein Mitglied des Deutschen Bundestages
33.2 BvC 10/21 Gesonderte Übermittlung der Begründung zu einer zurückgewiesenen Nichtanerkennungsbeschwerde.
Beschwerdeführer: Deutsche Zentrumspartei
Erledigt durch Beschluss vom 22. Juli 2021
34.2 BvE 2/21Organstreitverfahren zu der Frage, ob die Beantwortung von Kleinen Anfragen durch die Bundesregierung betreffend die „Rechtsgrundlage für die Duldung der Einreise von Asylbewerbern aus sicheren Drittstaaten durch die Bundesregierung“ den antragstellenden Abgeordneten und die antragstellende Fraktion in seinen beziehungsweise ihren Rechten verletzt.
Antragsteller: ein Mitglied des Deutschen Bundestages sowie die Fraktion Alternative für Deutschland im Deutschen Bundestag
35.2 BvE 8/21 Organstreitverfahren zu der Frage, ob die Beantwortung einer schriftlichen Einzelfrage durch die Bundesregierung betreffend die Zahl der in das Ausland entsandten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bundesamtes für Verfassungsschutz und die politische Bewertung dieser Entsendung in das Ausland, Rechte des antragstellenden Abgeordneten verletzt.
Antragsteller: ein Mitglied des Deutschen Bundestages
Erledigt durch Urteil vom 14. Dezember 2022
36.2 BvF 1/21Abstrakte Normenkontrolle zur Prüfung, ob Art. 1 Nr. 3 bis 5 des Fünfundzwanzigsten Gesetzes zur Änderung des Bundeswahlgesetzes vom 14. November 2020 (BGBl I S. 2395) mit Art. 20 Abs. 3 GG, Art. 20 Abs. 1 und 2 GG sowie Art. 38 Abs. 1 Satz 1 GG und Art. 21 Abs. 1 GG unvereinbar und nichtig ist.
Antragsteller: 216 Mitglieder des Bundestages aus den Fraktionen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, DIE LINKE und FDP

Berichterstatterin: BVRin Dr. Kessal-Wulf

37.2 BvF 1/18Normenkontrollantrag des Senats des Landes Berlin betreffend die Verfassungsmäßigkeit von §§ 2 und 11 des Gesetzes zur Förderung von Investitionen finanz-schwacher Kommunen (Kommunalinvestitionsförderungsgesetz - KInvFG) vom 24. Juni 2015 (BGBl I S. 974, 975) in der Fassung von Art. 7 des Gesetzes vom 14. August 2017 (BGBl I S. 3122).
38.2 BvG 1/19 Bund-Länder-Streitverfahren über den Antrag des Freistaats Sachsen festzustellen, dass die Ablehnung des Bundes, Kosten der Freistellung für sogenannte vereinigungsbedingte ökologische Altlasten insbesondere bezogen auf Maßnahmen, die künftig noch durchzuführen sind, zu übernehmen, verfassungswidrig ist und den Antragsteller in seinen verfassungsmäßigen Rechten aus Art. 104a Abs. 1 GG sowie dem Gebot föderaler Gleichbehandlung der Länder verletzt.
39.2 BvL 1/20 Aussetzungs- und Vorlagebeschluss des Amtsgerichts Villingen-Schwenningen zum Straftatbestand des verbotenen Kraftfahrzeugrennens nach § 315d Abs. 1 Nr. 3 StGB, eingeführt durch das 56. Strafrechtsänderungsgesetz vom 30. September 2017 (BGBl I S. 3532).Erledigt durch Beschluss vom 9. Februar 2022
40.2 BvL 3/20, 2 BvL 14/20, 2 BvL 5/21, 2 BvL 7/21Aussetzungs- und Vorlagebeschlüsse von drei Amtsgerichten, die Strafvorschiften des Betäubungsmittelgesetzes für verfassungswidrig halten, soweit sie sich auf Cannabis-Produkte beziehen. Sie haben deshalb diese Normen dem Bundesverfassungsgericht zur verfassungsrechtlichen Prüfung vorgelegt. Die Gerichte machen geltend, das strafbewehrte Cannabisverbot greife unverhältnismäßig in die durch Art. 2 Abs. 1 GG geschützte allgemeine Handlungsfreiheit ein. Außerdem lasse sich die Strafbarkeit des Umgangs mit dem Rauschmittel Cannabis vor dem Hintergrund der Legalität des Rauschmittels Alkohol nicht rechtfertigen und verstoße daher gegen Art. 3 Abs. 1 GG.
41.2 BvR 702/20 Verfassungsbeschwerde gegen den Straftatbestand der Datenhehlerei (§ 202d StGB), eingeführt durch das Gesetz zur Einführung einer Speicherpflicht und einer Höchstspeicherfrist für Verkehrsdaten vom 10. Dezember 2015 (BGBl I S. 2218).
42.2 BvR 737/20 Die Beschwerdeführerin, die ein Kernkraftwerk betreibt, erhielt aufgrund des Beschlusses des Zweiten Senats vom 13. April 2017 - 2 BvL 6/13 - (BVerfGE 145, 171) die bis dahin vorläufig erhobene Kernbrennstoffsteuer erstattet. Sie wendet sich gegen den Bescheid des Hauptzollamts und die diesen bestätigenden Entscheidungen, wonach der Beschwerdeführerin die Verzinsung der erstatteten Steuer versagt wurde. Erledigt durch Beschluss vom 30. Juni 2022
Berichterstatter: BVR Dr. Maidowski
43.2 BvL 9/14, 2 BvL 10/14, 2 BvL 13/14, 2 BvL 14/14Aussetzungs- und Vorlagebeschlüsse des Niedersächsischen Finanzgerichts zu der Frage, ob die Regelung § 62 Abs. 2 Einkommensteuergesetz (EStG) (Kindergeldberechtigung bei nicht freizügigkeitsberechtigten Ausländerinnen und Ausländern abhängig vom Aufenthaltsstatus) wegen Verstoßes gegen Art. 3 Abs. 1 und 3 GG verfassungswidrig ist.Erledigt durch Beschluss vom 28. Juni 2022
44.2 BvL 2/16, 2 BvL 3/16, 2 BvL 4/16, 2 BvL 5/16, 2 BvL 6/16 Aussetzungs- und Vorlagebeschlüsse des Verwaltungsgerichts der Freien Hansestadt Bremen zu der Frage, ob einzelne Vorschriften des bremischen Besoldungsrechts zur Höhe der Besoldung für verschiedene Besoldungsgruppen der Besoldungsordnungen A, C und R in den Jahren 2013 und 2014 wegen Verstoßes gegen Art. 33 Abs. 5 GG verfassungswidrig sind.
Berichterstatterin: BVRin Prof. Dr. Langenfeld
45.2 BvE 1/20 Organstreitverfahren gegen den Deutschen Bundestag und den Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz wegen der Abberufung eines Abgeordneten der Antragstellerin vom Amt des Vorsitzenden des Ausschusses. Die Antragstellerin macht geltend, die durch Mehrheitsbeschluss des Ausschusses erfolgte Abberufung verletze sie in ihren verfassungsmäßigen Rechten, da ihr der Vorsitz in diesem Ausschuss zustehe.
Antragstellerin: Fraktion der Alternative für Deutschland im Deutschen Bundestag
46.2 BvE 3/20 Organstreitverfahren gegen den Deutschen Bundestag und dessen Präsidium zur Behandlung zweier Anträge der Antragstellerin, mit denen diese jeweils die Beschlussfähigkeit des Plenums in zwei nächtlichen Sitzungen des Deutschen Bundestages vom 27./.28 Juni 2019 und 7./8. November 2019 bezweifelt hatte.
Antragstellerin: Fraktion der Alternative für Deutschland im Deutschen Bundestag
47.2 BvE 9/20 Organstreitverfahren zu der Frage, ob der Deutsche Bundestag die verfassungsmäßigen Rechte der Antragstellerin dadurch verletzt hat, dass bislang keiner der von ihr zur Wahl vorgeschlagenen Abgeordneten vom Deutschen Bundestag zur Stellvertreterin oder zum Stellvertreter des Bundestagspräsidenten gewählt wurde, ohne dass durch geeignete Vorkehrungen sichergestellt worden sei, dass die Ablehnung ihrer Kandidatinnen und Kandidaten nicht aus sachwidrigen Gründen erfolge.
Antragstellerin: Fraktion der Alternative für Deutschland im Deutschen Bundestag
Erledigt durch Beschluss vom 22. März 2022
48.2 BvR 1167/20 Verfassungsbeschwerde betreffend die Frage, ob und gegebenenfalls welche verfassungsrechtlichen Konsequenzen aus einer fehlenden Speicherung von Messdaten bei Geschwindigkeitsmessungen im Bußgeldverfahren folgen.
49.2 BvE 10/21 Organstreitverfahren zu der Frage, ob die Ausschüsse des Deutschen Bundestages ihre Vorsitzenden im Rahmen einer Mehrheitswahl bestimmen dürfen. Die Antragstellerin macht geltend, die Vereitelung ihres im Zugreifverfahren festgesetzten Benennungsrechts für Ausschussvorsitze durch die Durchführung ungebundener Mehrheitswahlen verletze sie in ihrem Recht auf Gleichbehandlung als Fraktion, im Recht auf faire und loyale Anwendung der Geschäftsordnung des deutschen Bundestages sowie im Recht auf effektive Opposition.
Antragstellerin: Fraktion der Alternative für Deutschland im Deutschen Bundestag
Berichterstatterin: BVRin Prof. Dr. Wallrabenstein
50.2 BvR 1330/16, 2 BvR 2233/16 Verfassungsbeschwerden zweier Beamter, die sich mittelbar gegen versorgungsrechtliche Normen aus dem Saarland und aus Rheinland-Pfalz richten. In beiden Ländern müssen Beamte ein Beförderungsamt grundsätzlich zwei Jahre innehaben, bevor die Versorgung aus dem höherwertigen Amt berechnet wird (sogenannte Mindestverweildauer). Dabei sehen beide Länder keine Anrechnung derjenigen Zeiten auf die Mindestverweildauer vor, in denen Beamte die höherwertige Tätigkeit bereits ausgeübt haben. Die Beschwerdeführer haben über viele Jahre Dienst auf solchen Dienstposten versehen, die im Vergleich zu dem von ihnen jeweils bekleideten Statusamt höher bewertet waren.
Die Beförderung erfolgte jeweils weniger als zwei Jahre vor dem Eintritt in den Ruhestand. Nach ihrer Ansicht verstößt das Fehlen einer Anrechnungsregelung gegen die Verfassung („Mindestverweildauer ohne Anrechnungsregelung“).
Erledigt durch Beschluss vom 4. Mai 2022