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Informieren Sie sich hier über die wichtigsten Verfahrensarten und den Weg vom Antrag zur Entscheidung, zudem über ausgewählte Neueingänge, Jahresvorausschau und Jahresstatistik.
Das Bundesverfassungsgericht wird nur auf Antrag tätig. Der Katalog seiner Verfahrensarten ist im Grundgesetz und im Bundesverfassungsgerichtsgesetz geregelt.
Die interne Verteilung der Verfahren ergibt sich aus dem Bundesverfassungsgerichtsgesetz, den Beschlüssen des Plenums und den Geschäftsverteilungsplänen der Senate.
In den meisten Verfahren entscheidet eine dreiköpfige Kammer, über Verfahren mit grundlegender verfassungsrechtlicher Bedeutung der jeweils zuständige Senat.
Das Bundesverfassungsgericht gibt ausgewählte Neueingänge bekannt.
Das Bundesverfassungsgericht gibt jedes Jahr eine Übersicht wichtiger Verfahren heraus, in denen es während des laufenden Jahres eine Entscheidung anstrebt.
Über Verfahrenseingänge und Verfahrenserledigungen des vergangenen Jahres, auch im Vergleich zu den Vorjahren, informiert die Jahresstatistik.
Das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, das Bundesverfassungsgerichtsgesetz und weitere Rechtsquellen finden Sie hier.
Die folgenden Informationen betreffen die Verarbeitung von Daten durch das Bundesverfassungsgericht in gerichtlichen Verfahren (Art. 93 GG, § 13 Bundesverfassungsgerichtsgesetz - BVerfGG -) und in Justizverwaltungsangelegenheiten (§ 63 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Bundesverfassungsgerichts - GOBVerfG -).
Die Informationen zum Datenschutz in gerichtlichen Verfahren und in Justizverwaltungsangelegenheiten stehen auch zum Download zur Verfügung.