Bundesverfassungsgericht

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Preview for 2016 (in German)

First Senate

Reporting Justice: Vice-President Prof. Dr. Kirchhof
1.1 BvR 2217/11,
1 BvR 2218/11,
1 BvR 2219/11,
1 BvR 2430/11
Verfassungsbeschwerden zu der Frage, ob es mit Art. 3 Abs. 1 GG vereinbar ist, dass bei der Berechnung einer Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung der Gesamtleistungswert für Anrechnungszeiten wegen Schul- und Hochschulausbildung nach § 74 in Verbindung mit § 263 Abs. 3 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VI) in der Fassung des Gesetzes zur Sicherung der nachhaltigen Finanzierungsgrundlagen der gesetzlichen Rentenversicherung (RV-Nachhaltigkeitsgesetz) vom 21. Juli 2004 (BGBl I S. 1791) stärker begrenzt wird als für Zeiten einer beruflichen Ausbildung, Fachschulausbildung oder der Teilnahme an einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme.Erledigt durch Beschluss vom 18. Mai 2016
2.1 BvL 1/12Vorlage des Sozialgerichts Mainz zu der Frage, ob § 434j Abs. 2 Satz 2 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch (SGB III), eingefügt durch Art. 2 Nr. 9 des Gesetzes zur Fortentwicklung der Grundsicherung für Arbeitsuchende (GSiFoG) vom 20. Juli 2006 und in Kraft getreten gemäß Art. 16 Abs. 3 dieses Gesetzes mit Wirkung zum 1. Juni 2006, mit dem Grundgesetz vereinbar ist, soweit hierdurch einem Selbständigen, der vor dem 1. Januar 2004 seine Selbständigkeit aufgenommen und einen Antrag auf Aufnahme in diese Versicherung zwischen dem 1. Juni 2006 und dem 20. Juli 2006 gestellt hat, die Zugangsmöglichkeit für die freiwillige Arbeitslosenversicherung nach § 28a SGB III rückwirkend genommen wird.Erledigt nach Antragsrücknahme
3.1 BvR 2661/15Verfassungsbeschwerde betreffend die Vereinbarung eines über den Pflegesatz für allgemeine Pflegeleistungen hinausgehenden zusätzlichen Entgelts für notwendige Arzt- und Therapeutenbesuche von Bewohnern in Pflegeheimen.
Reporting Justice: Justice Prof. Dr. Gaier / Justice Dr. Ott
4.1 BvR 1015/15Verfassungsbeschwerde zu der Frage, ob es mit Art. 2 Abs. 1, Art. 3 Abs. 1, Art. 12 Abs. 1 und Art. 14 Abs. 1 GG vereinbar ist, im Recht der Wohnungsvermittlung das „Bestellerprinzip“ einzuführen, wonach ein Vergütungsanspruch des Maklers nur besteht, wenn dieser ausschließlich wegen des Vermittlungsauftrags des Wohnungsuchenden tätig wird.Erledigt durch Beschluss vom 29. Juni 2016
5.1 BvR 2895/15 Verfassungsbeschwerde zu der Frage, ob es mit Art. 3 Abs. 1 und Art. 12 Abs. 1 GG vereinbar ist, dass pharmazeutische Unternehmer nach § 1 des Gesetzes über Rabatte für Arzneimittel (AMRabG) verpflichtet sind, privaten Krankenversicherungen und Beihilfeträgern für verschreibungspflichtige Arzneimittel Abschläge („Zwangsrabatte“) zu gewähren.Erledigt durch Beschluss vom 9. Juni 2016
Reporting Justice: Justice Prof. Dr. Eichberger
6.1 BvR 2821/11,
1 BvR 321/12,
1 BvR 1456/12
Verfassungsbeschwerden gegen die Rückgängigmachung der Laufzeitverlängerung für Kernkraftwerke durch Entziehung von Strommengen und Befristung des Leistungsbetriebs.Urteil vom 6. Dezember 2016
7.1 BvR 1236/11Verfassungsbeschwerde zu der Frage, ob Gewinne aus der Veräußerung von Mitunternehmeranteilen bei der Gewerbesteuer gleichheitswidrig behandelt werden und ob die diesbezügliche Regelung des § 7 Satz 2 des Gewerbesteuergesetzes (GewStG) in verfassungsrechtlich unzulässiger Weise rückwirkend in Kraft gesetzt wurde.
8.1 BvR 612/12,
1 BvR 682/12,
1 BvR 847/12
Verfassungsbeschwerden gegen einen Planergänzungsbeschluss zur Nachtbetriebsregelung am Flughafen Berlin-Brandenburg und das nachfolgende Urteil des Bundesverwaltungsgerichts.
9.1 BvR 2762/12,
1 BvR 2763/12,
1 BvR 877/13,
1 BvR 1026/13
Verfassungsbeschwerden im Zusammenhang mit der Festlegung von Flugrouten durch die Deutsche Flugsicherung, die von den im Planfeststellungsbeschluss angenommenen Flugrouten abweichen (Flughafen Berlin-Brandenburg), sowie gegen nachfolgende Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts.
10.1 BvL 8/15Vorlage des Bundesgerichtshofs zu der Frage, ob § 1906 Abs. 3 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) in der Fassung des Gesetzes zur Regelung der betreuungsrechtlichen Einwilligung in eine ärztliche Zwangsmaßnahme vom 18. Februar 2013 (BGBl I S. 266) mit Art. 3 Absatz 1 GG vereinbar ist, soweit er für die Einwilligung des Betreuers in eine stationär durchzuführende ärztliche Zwangsmaßnahme auch bei Betroffenen, die sich der Behandlung räumlich nicht entziehen wollen oder hierzu körperlich nicht in der Lage sind, voraussetzt, dass die Behandlung im Rahmen einer Unterbringung nach § 1906 Abs. 1 BGB erfolgt.Erledigt durch Beschluss vom 26. Juli 2016
Reporting Justice: Justice Dr. h.c. Schluckebier
11.1 BvR 458/10 Verfassungsbeschwerde einer für die strikte Trennung von Kirche und Staat eintretenden anerkannten Körperschaft des öffentlichen Rechts zu der Frage, ob die teilweise behördliche Untersagung der für Karfreitag 2007 vorgesehenen Veranstaltung „Heidenspaß statt Höllenqual - religionsfreie Zone München 2007“ und die der Untersagung zugrundeliegende Regelung des Art. 3 Abs. 2 des Bayerischen Gesetzes über den Schutz der Sonn- und Feiertage (Feiertagsgesetz - FTG) vom 1. Januar 1983 in der ab dem 1. Juni 2006 geltenden Fassung die Beschwerde führende Partei insbesondere in ihrer positiven und negativen Religions- und Weltanschauungsfreiheit sowie der Versammlungsfreiheit (Art. 4 Abs. 1 und Abs. 2, Art. 8 GG) verletzen.Beschluss vom 27. Oktober 2016
12.1 BvR 3237/13Verfassungsbeschwerde betreffend die Pflicht einer muslimischen Schülerin zur Teilnahme am koedukativen Schwimmunterricht in einer den muslimischen Bekleidungsvorschriften entsprechenden Badebekleidung („Burkini“).Beschluss vom 8. November 2016
13.1 BvL 3/14,
1 BvL 4/14,
1 BvL 5/14
Vorlagen des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen zu der Frage, ob die §§ 31, 32 des Hochschulrahmengesetzes (HRG) in der Fassung des Siebten HRG-Änderungsgesetzes vom 28. August 2004 sowie die Vorschriften der Länder zur Ratifizierung und Umsetzung des Staatsvertrages über die Errichtung einer gemeinsamen Einrichtung für Hochschulzulassung mit dem Grundgesetz vereinbar sind, soweit sie für den Studiengang Humanmedizin ein Vergabeverfahren vorsehen, bei dem nach Abzug einiger Vorabquoten 20 % der Studienplätze allein nach dem Grad der Qualifikation (unter Bildung von Länderquoten), 60 % der Studienplätze maßgeblich nach dem Grad der Qualifikation (ohne Bildung von Länderquoten) und 20 % der Studienplätze nach Wartezeit (ohne Beschränkung auf Bewerbungssemester) vergeben werden und bei dem die für eine Zulassung in der Wartezeitquote erforderliche Anzahl an Wartesemestern regelmäßig die Dauer eines normalen Studiums übersteigt.Teilweise erledigt nach Aufhebung des Vorlagebeschlusses (1 BvL 5/14)
14.1 BvR 1555/14Verfassungsbeschwerde betreffend die Einführung von Ethikunterricht an Grundschulen zur ethisch-moralischen Bildung nicht konfessionsgebundener Schüler.
Reporting Justice: Justice Prof. Dr. Masing
15.1 BvR 966/09,
1 BvR 1140/09
Verfassungsbeschwerden gegen Bestimmungen des Bundeskriminalamtgesetzes (BKAG) in der Fassung vom 31. Dezember 2008 (BGBl I S. 3083), mit denen dem Bundeskriminalamt Befugnisse zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus eingeräumt werden.Urteil vom 20. April 2016
16.1 BvR 1782/09,
1 BvR 2795/09,
1 BvR 3187/10,
1 BvR 142/15
Verfassungsbeschwerden gegen gefahrenabwehrrechtliche Vorschriften des Freistaates Bayern und der Länder Baden-Württemberg und Hessen, die einem automatisierten Kfz-Kennzeichenabgleich zum Gegenstand haben.
17.1 BvR 3080/09Verfassungsbeschwerde eines Fußballfans gegen zivilgerichtliche Entscheidungen, die ein von einem Fußballverein verhängtes, auf „Richtlinien zur einheitlichen Behandlung von Stadionverboten“ des Deutschen Fußballbundes gestütztes bundesweites Stadionverbot bestätigen.
18.1 BvF 1/13Vorlage der Niedersächsischen Landesregierung zu der Frage, ob § 40 Abs. 1a des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB), eingeführt durch Art. 2 Nr. 2 des Gesetzes zur Änderung des Rechts der Verbraucherinformation vom 15. März 2012 (BGBl I S. 476) nichtig ist.
19.1 BvR 16/13 Verfassungsbeschwerde gegen zivilgerichtliche Entscheidungen, die die Klage des Beschwerdeführers gegen ein Nachrichtenmagazin auf Unterlassung der Berichterstattung über Jahrzehnte zurückliegende Straftaten des Beschwerdeführers, abweisen („Recht auf Vergessen“).
Reporting Justice: Justice Prof. Dr. Paulus
20.1 BvR 1314/12,
1 BvR 1630/12,
1 BvR 1694/13,
1 BvR 1874/13
Verfassungsbeschwerden zu der Frage, ob verschiedene Vorschriften in mehreren Landesgesetzen zur Neuregelung des Rechts der Spielhallen, insbesondere das sogenannte Verbundverbot, das Abstandsgebot und die Übergangsregelungen, mit dem Grundgesetz vereinbar sind.
21.1 BvR 1305/13,
1 BvR 2864/13,
1 BvR 2871/13,
1 BvR 3131/13
Verfassungsbeschwerden zu der Frage, ob die durch §§ 19, 20 des Gesetzes über den nationalen Zuteilungsplan für Treibhausgas-Emissionsberechtigungen in der Zuteilungsperiode 2008 bis 2012 (ZuG 2012) bewirkte Kürzung der auf die Produktion von Strom entfallenden Zuteilungsmenge an Emissionsberechtigungen mit dem Grundgesetz vereinbar ist („Emissionshandel“).Teilweise erledigt durch Beschluss vom 10. Mai 2016 (1 BvR 2871/13) und Beschluss vom 6. September 2016 (1 BvR 1305).
22.1 BvR 1585/13Verfassungsbeschwerde zu der Frage, ob die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur entsprechenden Anwendbarkeit der Vorschriften über die freie Benutzung urheberrechtlich geschützter Werke auf Fälle des sogenannten „Sampling“ mit Art. 5 Abs. 3 GG vereinbar ist („Metall auf Metall“).Erledigt durch Urteil vom 31. Mai 2016
Reporting Justice: Justice Prof. Dr. Dr. h.c. Baer LL.M.
23.1 BvL 8/10Vorlage des Verwaltungsgerichts Arnsberg zu der Frage, ob § 72 Abs. 2 Satz 6 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (HG) mit Art. 5 Abs. 3 und Art. 20 Abs. 3 GG vereinbar ist, wonach Studiengänge an Hochschulen, die nicht in der Trägerschaft des Landes stehen, „durch Agenturen, die ihrerseits akkreditiert worden sind“, „nach den geltenden Regelungen“ akkreditiert werden müssen.Erledigt durch Beschluss vom 17. Februar 2016
24.1 BvR 371/11Verfassungsbeschwerde zu der Frage, ob es mit dem Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums aus Art. 1 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 GG vereinbar ist, dass der Gesetzgeber mit § 7 Abs. 3 Nr. 2, § 9 Abs. 2 Satz 2 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) von den Regelungen des zivilrechtlichen Unterhaltsrechts abweicht, indem er typisierend davon ausgeht, dass in einem Haushalt zusammenlebende Familienangehörige sich finanziell unterstützen, auch wenn Unterhaltsansprüche nicht bestehen oder nicht durchsetzbar sind.Erledigt durch Beschluss vom 27. Juli 2016
25.1 BvL 7/14,
1 BvR 1375/14
Vorlage und Verfassungsbeschwerde zu der Frage, ob das in § 14 Abs. 2 Satz 2 des Teilzeit- und Befristungsgesetzes (TzBfG) enthaltene Verbot einer sachgrundlosen Befristung, wenn mit demselben Arbeitgeber bereits zuvor ein befristetes
oder unbefristetes Arbeitsverhältnis bestanden hat, mit Art. 2 Abs. 1, Art. 3 Abs. 1 und Art. 12 GG vereinbar ist, und ob § 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG verfassungskonform dahin ausgelegt werden kann, dass das Vorbeschäftigungsverbot in seiner zeitlichen Geltung auf die Dauer von 3 Jahren begrenzt ist oder insoweit die Grenze der richterlichen Rechtsfortbildung überschritten wird.
26.1 BvR 1571/15,
1 BvR 1582/15,
1 BvR 1588/15,
1 BvR 1707/15,
1 BvR 1803/15,
1 BvR 2257/15,
1 BvR 2883/15
Verfassungsbeschwerden von Gewerkschaften und Gewerkschaftsmitgliedern zu der Frage, ob das Tarifeinheitsgesetz in der Fassung vom 3. Juli 2015 (BGBl I S. 1130) mit Art. 9 Abs. 3 GG und auch mit Art. 2 Abs. 1, Art. 3 Abs. 1 und 3 sowie Art. 20 Abs. 1 und 3 GG vereinbar ist.Teilweise erledigt durch Beschluss vom 16. Juni 2016
(1 BvR 1707/15,
1 BvR 2257/15)
Reporting Justice: Justice Prof. Dr. Britz
27.1 BvR 62/12,
1 BvR 1221/12,
1 BvL 6/14,
1 BvL 3/15,
1 BvL 4/15,
1 BvL 6/15
Vorlagen des Bundesverwaltungsgerichts sowie Verfassungsbeschwerden zu der Frage, ob es mit Art. 19 Abs. 4 und Art. 12 Abs. 1 GG vereinbar ist, dass § 35 Abs. 5 Satz 2 und 3 des Telekommunikationsgesetzes (TKG) die nachträgliche gerichtliche Überprüfung von regulierten Entgelten von dem vorherigen Erlass einer einstweiligen Anordnung abhängig macht.Erledigt durch Beschluss vom 22. November 2016 (1 BvL 6/14, 1 BvL 6/15, 1 BvL 4/15, 1 BvL 3/15) und Beschlüsse vom 19. Dezember 2016 (1 BvR 62/12, 1 BvR 1221/12)
28.1 BvR 3309/13 Verfassungsbeschwerde zu der Frage, ob das Recht des Kindes auf Kenntnis seiner Abstammung aus Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 GG sowie die Verpflichtung zur Auslegung des nationalen Rechts im Lichte der Europäischen Menschenrechtskonvention aus Art. 20 Abs. 3 GG in Verbindung mit Art. 8 Abs. 1 EMRK es gebieten, dem Kind gegen seinen mutmaßlichen leiblichen, aber nicht rechtlichen Vater die Möglichkeit zu einer rechtsfolgenlosen Abstammungserklärung zu eröffnen.Urteil vom 19. April 2016

Second Senate

Reporting Justice: President Prof. Dr. Voßkuhle
1.2 BvE 2/11
Organstreitverfahren zu der Frage, ob die Bundesregierung Rechte des Deutschen Bundestages und der Antragsteller aus Art. 38 Abs. 1 Satz 2 und Art. 20 Abs. 2 Satz 2 GG dadurch verletzt hat, dass sie erbetene Auskünfte unter Berufung auf verfassungsrechtlich nicht tragfähige Erwägungen verweigert oder nur unzureichend erteilt hat, und zur Verpflichtung der Bundesregierung zur Erteilung der erbetenen Auskünfte (Anfragen im Bereich der Finanzmarktaufsicht und der Deutschen Bahn AG).
Antragsteller: MdB Dr. Gerhard Schick, MdB Hans-Christian Ströbele, MdB Dr. Anton Hofreiter, MdB Winfried Hermann und Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Deutschen Bundestag
2.2 BvR 1737/12,
2 BvR 1738/12,
2 BvR 1394/13,
2 BvR 1395/13,
2 BvR 1068/14,
2 BvR 642-646/15,
2 BvR 871/15
Verfassungsbeschwerden gegen das Streikverbot für Beamtinnen und Beamte
3.2 BvE 4/14Organstreitverfahren zu der Frage, ob der Bundestag gegen das Demokratieprinzip und die Grundsätze des parlamentarischen Regierungssystems verstoßen hat, indem er die von der Antragstellerin beantragten Änderungen der Verfassung und bestimmter einfacher Gesetze in seiner Sitzung am 3. April 2014 abgelehnt und stattdessen die Bestimmung des § 126a in die GO-BT eingefügt hat (Minderheiten- und Oppositionsrechte).
Antragstellerin: Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag
Urteil vom 3. Mai 2016
4.2 BvE 2/15Organstreitverfahren zu der Frage, ob die Bundesregierung und der Chef des Bundeskanzleramtes die Rechte des Deutschen Bundestages aus Art. 44 GG verletzt haben, indem sie es abgelehnt haben, dem 1. Untersuchungsausschuss der 18. Wahlperiode („NSA-Untersuchungsausschuss“) sämtliche Unterlagen zu Erkenntnissen beim Bundeskanzleramt und beim Bundesnachrichtendienst über die etwaige Aufklärung gegen deutsche Ziele oder deutsche Interessen durch die National Security Agency der Vereinigten Staaten von Amerika im Rahmen der Zusammenarbeit in der Joint SIGINT Activity vorzulegen.
Antragsteller: Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Deutschen Bundestag sowie qualifizierte Minderheit des 1. Untersuchungsausschusses der 18. Wahlperiode, bestehend aus MdB Martina Renner und MdB Dr. Konstantin von Notz
Beschluss vom 13. Oktober 2016
5.2 BvE 5/15Organstreitverfahren zu der Frage, ob die Bundesregierung und der Chef des Bundeskanzleramtes die verfassungsmäßigen Rechte der Antragstellerin nach Art. 10 Abs. 2 GG verletzt haben, indem sie es ablehnen, der Antragstellerin die Liste mit den Suchbegriffen (Selektoren) herauszugeben, die der Bundesnachrichtendienst ab 2004 aus den ihm von der National Security Agency der Vereinigten Staaten von Amerika übergebenen Selektorenlisten herausgefiltert hatte (Filter-Liste).
Antragstellerin: G10-Kommission des 18. Deutschen Bundestages
Beschluss vom 20. September 2016
Reporting Justice: Justice Prof. Landau / Justice Dr. Kessal-Wulf
6.2 BvL 1/15Aussetzungs- und Vorlagebeschluss des Landgerichts Berlin zu der Frage, ob § 10 Abs. 1 und 3 des Rindfleischetikettierungsgesetzes mit Art. 103 Abs. 2, Art. 104 Abs. 1 Satz 1 und Art. 80 Abs. 1 Satz 2 des Grundgesetzes unvereinbar und daher nichtig ist.
7.2 BvR 2347/15Verfassungsbeschwerde von vier Privatpersonen gegen § 217 StGB in der Fassung des Gesetzes zur Strafbarkeit der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung vom 3. Dezember 2015 (BGBl I S. 2177, in Kraft getreten am 10. Dezember 2015).
Reporting Justice: Justice Prof. Dr. Huber
8.2 BvR 470/08Verfassungsbeschwerde gegen die unterschiedliche Behandlung von EU Ausländern und Einheimischen im Zusammenhang mit der Benutzung kommunaler Einrichtungen in Privatrechtsreform.Erledigt durch Beschluss vom 19. Juli 2016
9.2 BvR 1961/09Verfassungsbeschwerde gegen innerstaatliche Entscheidungen, wonach es für eine Entscheidung des Obersten Rates der zwischenstaatlich organisierten Europäischen Schulen über die Erhöhung des Schulgeldes für SchülerInnen, deren Eltern nicht EU-Bedienstete sind, keinen innerstaatlichen Rechtsschutz gebe („Europäische Schulen“).
10.2 BvR 2752/11Verfassungsbeschwerde gegen die Verhängung eines Bußgelds durch die Kommission wegen Verstößen gegen das Kartellrecht und die Bestätigung dieses Bußgelds durch das EuG und den EuGH.Erledigt durch Beschluss vom 19. Juli 2016
11.2 BvR 2728/13,
2 BvR 2729/13,
2 BvR 2730/13,
2 BvR 2731/13,
2 BvE 13/13
Verfassungsbeschwerden und Organstreitverfahren betreffend die Vereinbarkeit des OMT-Beschlusses der EZB mit dem Grundgesetz und dem Unionsrecht.
Antragstellerin im Organstreit: Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag
Erledigt durch Urteil vom 21. Juni 2016
12.2 BvR 1685/14Verfassungsbeschwerde gegen den „SSM“ (Single Supervisory Mechanism; einheitlicher Bankenaufsichtsmechanismus) und das entsprechende Zustimmungsgesetz sowie andere Sekundärrechtsakte („Bankenunion“).
13.2 BvE 3/15,
2 BvE 4/15,
2 BvE 7/15
Organstreitverfahren zu der Frage, ob die Bundesregierung ihre Unterrichtungspflicht aus Art. 23 Abs. 2 GG über den Entwurf für das Krisenmanagementkonzept für eine GSVP-Operation zur Zerschlagung des Geschäftsmodells der Schleuser im südlichen zentralen Mittelmeer (2 BvE 3/15, 2 BvE 7/15) und über die Verhandlungslinie zum Verbleib oder vorübergehenden Ausscheiden der Hellenischen Republik aus dem Euro-Währungsgebiet (2 BvE 4/15) verletzt hat.
Antragsteller: Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Deutschen Bundestag (2 BvE 3/15, 2 BvE 4/15), Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag (2 BvE 7/15)
14.2 BvR 2480/10,
2 BvR 421/13
Verfassungsbeschwerde wegen Verletzung von Art. 2 Abs. 1, Art. 19 Abs. 4, Art. 20 Abs. 3, Art. 24 Abs. 1 und Art. 103 Abs. 1 GG wegen unzureichenden Rechtsschutzes beim Europäischen Patentamt gegen Entscheidung der Beschwerdekammern.
15.2 BvR 2006/15Verfassungsbeschwerde betreffend die Vereinbarkeit des „EAPP“ (Expanded Asset Purchase Programme; erweitertes Programm zum Ankauf von Vermögenswerten) der EZB mit dem Grundgesetz.
16.2 BvF 1/15,
2 BvF 2/15
Normenkontrollanträge des Senats von Berlin und des Senats der Freien und Hansestadt Hamburg betreffend die Verfassungsmäßigkeit von § 7 Absatz 1 und 2, § 8 Abs. 3, § 15 Absatz 2 und 3 und § 19 des Gesetzes über den registergestützten Zensus im Jahre 2011 (Zensusgesetz 2011), von § 15 des Gesetzes zur Vorbereitung eines registergestützten Zensus einschließlich einer Gebäude- und Wohnungszählung 2011 (Zensusvorbereitungsgesetz 2011) sowie von § 2 Absatz 2 und 3 der Verordnung über Verfahren und Umfang der Haushaltsbefragung auf Stichprobenbasis zum Zensusgesetz 2011 (Stichprobenverordnung Zensusgesetz 2011).
Reporting Justice: Justice Hermanns
17.2 BvL 1/09Aussetzungs- und Vorlagebeschluss des Bundesfinanzhofs zu der Frage, ob § 54 Abs. 9 Satz 1 des Körperschaftsteuergesetzes 1999 in der Fassung des Art. 4 Nr. 10 Buchstabe h des Gesetzes zur Bereinigung steuerlicher Vorschriften vom 22. Dezember 1999 (BGBl I S. 2601, BStBl I 2000, S. 13) gegen Art. 20 Abs. 3, Art. 76 Abs. 1 GG verstößt.
18.2 BvL 4/11,
2 BvL 5/11
Aussetzungs- und Vorlagebeschlüsse des Bundesfinanzhofs zu der Frage, ob § 2 Abs. 2 des Biersteuergesetzes 1993 in der Fassung des Art. 15 des Haushaltsbegleitgesetzes 2004 vom 29. Dezember 2003 (BGBl I S. 3076) mit Art. 20 Abs. 2, Art. 38 Abs. 1 Satz 2, Art. 42 Abs. 1 Satz 1 und Art. 76 Abs. 1 GG vereinbar ist.
19.2 BvL 4/13Aussetzungs- und Vorlagebeschluss des Finanzgerichts Baden-Württemberg zu der Frage, ob § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 des Einkommensteuergesetzes in der Fassung des Art. 9 Nr. 5 des Haushaltsbegleitgesetzes 2004 vom 29. Dezember 2003 (BGBl I S. 3076) mit Art. 20 Abs. 2, Art. 38 Abs. 1 Satz 2, Art. 42 Abs. 1 Satz 1 und Art. 76 Abs. 1 GG vereinbar ist.
20.2 BvL 6/11Aussetzungs- und Vorlagebeschluss des Finanzgerichts Hamburg zu der Frage, ob § 8c Satz 1 des Körperschaftsteuergesetzes in der Fassung des Unternehmensteuerreformgesetzes 2008 vom 14. August 2007 (BGBl I S. 1912) mit Art. 3 Abs. 1 GG insoweit vereinbar ist, als bei der unmittelbaren Übertragung innerhalb von fünf Jahren von mehr als 25 Prozent des gezeichneten Kapitals an einer Körperschaft an einen Erwerber (schädlicher Beteiligungserwerb) insoweit die bis zum schädlichen Beteiligungserwerb nicht ausgeglichenen oder abgezogenen negativen Einkünfte (nicht genutzte Verluste) nicht mehr abziehbar sind.
Reporting Justice: Justice Müller
21.2 BvB 1/13Antrag des Bundesrates auf Feststellung der Verfassungswidrigkeit der Nationaldemokatischen Partei Deutschlands (NPD) gemäß Art. 21 Abs. 2 GG i.V.m. § 13 Nr. 2, §§ 43 ff. BVerfGG.Erledigt durch Urteil vom 17. Januar 2017
22.2 BvR 916/11,
2 BvR 2633/11,
2 BvR 636/12
Verfassungsbeschwerden betreffend die Anordnung einer Führungsaufsichtsweisung gemäß § 68b Abs. 1 Satz 1 Nr. 12 StGB, die für eine elektronische Überwachung des Aufenthaltsortes erforderlichen technischen Mittel ständig in betriebsbereitem Zustand bei sich zu führen und deren Funktionsfähigkeit nicht zu beeinträchtigen („elektronische Fußfessel“).
23.2 BvE 1/16Organstreitverfahren zu der Frage, ob die Bundesministerin für Bildung und Forschung durch die Veröffentlichung der Pressemitteilung 151/2015 „Rote Karte für die AfD“ auf der Homepage des Bundesministeriums für Bildung und Forschung die Rechte der AfD auf Chancengleichheit im politischen Wettbewerb und auf Versammlungsfreiheit aus Art. 21 Abs. 1 Satz 1 und Art. 8 Abs. 1 GG verletzt hat (Äußerungsbefugnisse von Regierungsmitgliedern).
Antragstellerin: Alternative für Deutschland (AfD)
Vorangegangene einstweilige Anordnung: 2 BvQ 39/15
Reporting Justice: Justice Dr. Kessal-Wulf
24.2 BvF 1/13Normenkontrollantrag der Bayerischen Staatsregierung und der Hessischen Landesregierung betreffend die Frage, ob die einfachgesetzliche Ausgestaltung der dritten und vierten Stufe des Länderfinanzausgleichs durch die §§ 6 bis 11, 12 Abs. 1 bis 4 und 6 Satz 1 des Gesetzes über verfassungskonkretisierende allgemeine Maßstäbe für die Verteilung des Umsatzsteueraufkommens, für den Finanzausgleich unter den Ländern sowie für die Gewährung von Bundesergänzungszuweisungen (Maßstäbegesetz - MaßstG) sowie durch § 6 Abs. 2 Satz 2 2. Halbsatz, § 7 Abs. 1, § 8 Abs. 3, § 9 Abs. 2 und 3, § 10, § 11 Abs. 2 und 4 des Gesetzes über den Finanzausgleich zwischen Bund und Ländern (Finanzausgleichsgesetz - FAG) mit Art. 107 Abs. 2 GG in Verbindung mit dem Bundesstaatsprinzip gemäß Art. 20 Abs. 1 GG vereinbar ist.
25.2 BvL 6/13Aussetzungs- und Vorlagebeschluss des Finanzgerichts Hamburg vom 29. Januar 2013 4 K 270/11 zu der Frage, ob das Kernbrennstoffsteuergesetz (KernbrStG) vom 8. Dezember 2010 (BGBl I S. 1804) mit dem Grundgesetz unvereinbar und deshalb ungültig ist.
26.2 BvL 2/14,
2 BvL 3/14,
2 BvL 4/14,
2 BvL 5/14
Aussetzungs- und Vorlagebeschlüsse des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg vom 24. Oktober 2013 - OVG 5 B 1.13, OVG 5 B 3.13, OVG 5 B 2.13, OVG 5 B 4.13 - zu der Frage, ob § 30 Abs. 1a Satz 1 BbgHG in der Fassung des Art. 2 Nr. 2 des Gesetzes zur Beseitigung des strukturellen Ungleichgewichts im Haushalt (Haushaltsstrukturgesetz 2000 - HStrG 2000) vom 28. Juni 2000 (GVBl I S. 90), geändert durch das Erste Gesetz zur Änderung des Brandenburgischen Hochschulgesetzes vom 22. März 2004 (GVBl I S. 51), insoweit mit dem Grundgesetz vereinbar ist, als danach bei jeder Rückmeldung Gebühren von 100 DM beziehungsweise 51 € pro Semester erhoben werden.
Reporting Justice: Justice Prof. Dr. König
27.2 BvR 637/09Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetz zu dem Übereinkommen des Europarats vom 23. November 2001 über Computerkriminalität vom 5. November 2008 (BGBl II 2008 S. 1242) („Convention on Cybercrime“).Erledigt durch Beschluss vom 21. Juni 2016
28.2 BvE 1/15Organstreitverfahren zu der Frage des Umfangs der Informationsrechte des Deutschen Bundestages und der Antragsteller anlässlich Kleiner Anfragen zu Erkenntnissen von Sicherheitsbehörden und zum Einsatz von Vertrauensleuten im Zusammenhang mit dem Anschlag auf das Münchner Oktoberfest vom 26. September 1980.
Antragsteller: Fraktion BÜNDNIS 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag, Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestrag
Reporting Justice: Justice Dr. Maidowski
29.2 BvL 10/11Aussetzungs- und Vorlagebeschluss des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz vom 11. November 2011 - 10 A 10747/11.OVG - zu der Frage, ob § 55b Abs. 3 Satz 1 des Soldatenversorgungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. März 1987 (BGBI I S. 843) sowie in der Fassung des Gesetzes zur Änderung des Beamtenversorgungsgesetzes und sonstiger dienst- und versorgungsrechtlicher Vorschriften (BeamtVGÄndG) vom 18. Dezember 1989 (BGBI I S. 2218) gegen Art. 14 Abs. 1 und Art. 3 Abs. 1 des Grundgesetzes verstößt.
30.2 BvL 28/14Aussetzungs- und Vorlagebeschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichts München vom 18. November 2014 - M 21 K 12.2042 - zu der Frage, ob § 56 Abs. 2 des Gesetzes über die Versorgung der Beamten und Richter des Bundes (Beamtenversorgungsgesetz BeamtVG) in der bis zum 31. Dezember 1991 geltenden Fassung mit Art. 33 Abs. 5 GG und Art. 3 Abs. 1 GG vereinbar ist.