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BUNDESVERFASSUNGSGERICHT
- 2 BvR 2557/16 -
IM NAMEN DES VOLKES
In dem Verfahren
über
die Verfassungsbeschwerde
des Herrn F ... , |
- Bevollmächtigte:
-
Rechtsanwältin Juliane Scheer,
Goethestraße 10, 80336 München -
gegen |
den Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichts München |
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vom 13. Dezember 2016 - M 25 E 16 35289 - |
hier: | Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung |
hat die 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts durch
den Präsidenten Voßkuhle,
die Richterin Kessal-Wulf
und den Richter Maidowski
am 8. Mai 2017 einstimmig beschlossen:
- Die einstweilige Anordnung vom 14. Dezember 2016 wird für die Dauer von weiteren sechs Monaten, längstens bis zur Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde, wiederholt.
Voßkuhle | Kessal-Wulf | Maidowski | |||||||||