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BUNDESVERFASSUNGSGERICHT
- 2 BvQ 9/19 -
In dem Verfahren
über den Antrag,
im Wege der einstweiligen Anordnung
die Durchführung aufenthaltsbeendender Maßnahmen zu untersagen (Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichts Ansbach vom 22. Februar 2019 - AN 11 E 19.00273 -), |
Antragsteller: |
K ... , |
- Bevollmächtigte:
Kanzlei Skapczyk, Wernecke & Kollegen,
Schuhstraße 39, 91052 Erlangen -
hat die 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts durch
den Präsidenten Voßkuhle,
die Richterin König
und den Richter Maidowski
gemäß § 32 Abs. 1 in Verbindung mit § 93d Abs. 2 BVerfGG in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. August 1993 (BGBl I S. 1473) am 22. Februar 2019 einstimmig beschlossen:
- Die Abschiebung des Antragstellers nach Äthiopien wird bis zum Erlass einer Entscheidung über die zu erhebende Verfassungsbeschwerde, längstens für die Dauer von drei Monaten, untersagt. Eine noch zu erhebende Verfassungsbeschwerde wäre weder von vornherein unzulässig noch offensichtlich unbegründet. Es spricht Überwiegendes dafür, dass das Verwaltungsgericht unter Verstoß gegen Artikel 6 Absatz 1 des Grundgesetzes über den An- trag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes entschieden hat. Bei der gerichtlichen Abwägung zwischen den Interessen des Antragstellers sowie dem Kindeswohl einerseits und dem öffentlichen Interesse andererseits wurde nicht hinreichend berücksichtigt, dass die Töchter des Antragstellers noch sehr jung (knapp vier Jahre bzw. sieben Monate) sind und eine Einreisesperre von fünf Jahren festgesetzt wurde. Die Folgenabwägung fällt zugunsten des Antragstellers aus.
- Der Freistaat Bayern hat dem Antragsteller gemäß § 34a Absatz 3 des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes die notwendigen Auslagen zu erstatten.
- Der Wert des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit wird gemäß § 37 Absatz 2 Satz 2 des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes in Verbindung mit § 14 Absatz 1 des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes auf 10.000 € (in Worten: zehntausend Euro) festgesetzt.
Diese Entscheidung ist unanfechtbar.
Voßkuhle | König | Maidowski | |||||||||