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BUNDESVERFASSUNGSGERICHT
- 2 BvC 21/19 -
IM NAMEN DES VOLKES
In dem Verfahren
über
die Wahlprüfungsbeschwerde
des Herrn B…, |
gegen |
den Beschluss des Deutschen Bundestages vom 21. Februar 2019 - WP 152/17 - |
hat das Bundesverfassungsgericht - Zweiter Senat -
unter Mitwirkung der Richterinnen und Richter
Präsident Voßkuhle,
Huber,
Hermanns,
Müller,
Kessal-Wulf,
König,
Maidowski,
Langenfeld
am 25. Juli 2019 gemäß § 24 BVerfGG einstimmig beschlossen:
- Die Wahlprüfungsbeschwerde wird verworfen.
G r ü n d e :
Der Wahlprüfungsbeschwerde bleibt aus den in dem Schreiben des Berichterstatters vom 5. Juni 2019 genannten Gründen der Erfolg versagt. Gemäß § 24 Satz 2 BVerfGG wird von einer weiteren Begründung abgesehen.
Voßkuhle | Huber | Hermanns | |||||||||
Müller | Kessal-Wulf | König | |||||||||
Maidowski | Langenfeld |