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BUNDESVERFASSUNGSGERICHT
- 2 BvC 27/22 -
IM NAMEN DES VOLKES
In dem Verfahren
über
die Wahlprüfungsbeschwerde
des Herrn (…), |
gegen |
den Beschluss des Deutschen Bundestages vom 10. November 2022 über die Wiederholung der Bundestagswahl vom 26. September 2021 in nur 431 Berliner Wahlbezirken |
hat das Bundesverfassungsgericht - Zweiter Senat -
unter Mitwirkung der Richterinnen und Richter
Vizepräsidentin König,
Müller,
Kessal-Wulf,
Maidowski,
Langenfeld,
Wallrabenstein,
Fetzer,
Offenloch
am 20. September 2023 gemäß § 24 BVerfGG einstimmig beschlossen:
- Die Wahlprüfungsbeschwerde wird verworfen.
Gründe:
Der Wahlprüfungsbeschwerde bleibt aus den in dem Schreiben des Berichterstatters vom 12. Juli 2023 genannten Gründen der Erfolg versagt. Gemäß § 24 Satz 2 BVerfGG wird von einer weiteren Begründung abgesehen.
König | Müller | Kessal-Wulf | |||||||||
Maidowski | Langenfeld | Wallrabenstein | |||||||||
Fetzer | Offenloch |