Bundesverfassungsgericht

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Hinweise für Medienvertreter betreffend die mündliche Verhandlung zur "Gefangenenentlohnung"

Pressemitteilung Nr. 19/1998 vom 27. Februar 1998

Im Hinblick auf die für den 11. März 1998, 10.00 Uhr, anberaumte mündliche Verhandlung zur "Gefangenenentlohnung" wird folgendes mitgeteilt:

Für Medienvertreter stehen auf der Presseempore insgesamt 44 Sitzplätze zur Verfügung. Davon sind 11 Plätze für die Mitglieder der hiesigen Justizpressekonferenz reserviert.

Alle Medienvertreter, einschließlich der Mitglieder der Karlsruher Pressekonferenz, werden gebeten, sich bis zum

Donnerstag, 5. März 1998, 13.00 Uhr,

schriftlich zu akkreditieren. Die Akkreditierungen werden in der Reihenfolge der Eingänge vorgenommen.

Soweit Medienvertreter auf der Presseempore keinen Platz finden, müssen sie nach der Feststellung der Anwesenheit der Beteiligten den zweiten Stock verlassen. Der weitere Aufenthalt vor dem Verhandlungssaal ist nicht gestattet. Es besteht die Möglichkeit, sich im Presseraum des ersten Stocks aufzuhalten und von dort aus die Tonübertragung weiter zu verfolgen.

Entsprechend den Einstweiligen Rahmenbedingungen des Zweiten Senats des BVerfG sind bei mündlichen Verhandlungen Foto-, Film- und Tonaufnahmen nur bis zum Abschluß der Feststellung der Anwesenheit der Verfahrensbeteiligten zulässig.

Für diese Aufnahmen im Sitzungssaal werden zwei Fernsehteams (jeweils ein öffentlich-rechtlicher und ein privatrechtlicher Sender) sowie fünf Fotografen (drei Agenturfotografen; zwei freie Fotografen) zugelassen. Die Bestimmung der "Pool-Führer" bleibt den Fernsehanstalten bzw. den Agenturen/Fotografen überlassen. Sie sind verpflichtet, die Aufnahmen Konkurrenzunternehmen zur Verfügung zu stellen. Ein Sender, der die entsprechenden technischen Voraussetzungen nicht erfüllt, kann nicht Pool-Führer werden. Fotografen und Kamerateams, die nicht zum Pool gehören, haben den Saal unaufgefordert vor Beginn der Verhandlung (Erscheinen des Senats) zu verlassen.

Der hiesigen Pressestelle sind die "Pool-Führer" bis zum

Donnerstag, 5. März 1998

schriftlich per Fax (0721/9101-461 oder 382) mitzuteilen.

Nach Feststellung der Anwesenheit der Beteiligten haben die Pool-Kamerateams den Saal unaufgefordert zu verlassen. Auf Stativen stehende Kameras sind unaufgefordert abzuschalten.

Entsprechendes gilt für Pool-Fotografen, soweit sie mit Blitzlicht fotografieren. Nach Feststellung der Anwesenheit der Beteiligten ist nur noch geräuschloses Fotografieren ohne Blitzlicht zulässig.

"Handys" sind, sofern sie mit in den Verhandlungssaal genommen werden, wegen der störenden Geräuschkulisse abzuschalten.

"Laptops" dürfen im Verhandlungssaal aus demselben Grund nicht benutzt werden.

Alle Medienvertreter werden gebeten, sich an die organisatorischen Vorgaben ohne weitere Aufforderung zu halten. Dies gilt insbesondere, soweit keine Akkreditierung für die Presseempore erfolgt ist, für das Verlassen des zweiten Stocks nach der Feststellung der Anwesenheit der Beteiligten.

Karlsruhe, den 26. Februar 1998