Bundesverfassungsgericht

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Mündliche Verhandlung zur "Rechtschreibreform" am 12. Mai 1998

Pressemitteilung Nr. 26/1998 vom 16. März 1998

1 BvR 1640/97

Der Erste Senat des BVerfG hat mit Beschluß vom 10. März 1998 in dem Verfassungsbeschwerde-Verfahren zur "Rechtschreibreform" Termin zur mündlichen Verhandlung auf

Dienstag, den 12. Mai 1998, 10.00 Uhr,
im Sitzungssaal des Bundesverfassungsgerichts,
Schloßbezirk 3, Karlsruhe

anberaumt.

Hinsichtlich des Sachverhalts wird auf die in der Anlage beigefügte Pressemitteilung vom 27. August 1997 Nr. 77/97 Bezug genommen.

Karlsruhe, den 16. März 1998

Anlage zur Pressemitteilung Nr. 26/98 vom 16. März 1998

Bundesverfassungsgericht - Pressestelle
Pressemitteilung Nr. 77/97 vom 27. August 1997

Verfassungsbeschwerde im Zusammenhang mit der Rechtschreibreform

Beim BVerfG - Erster Senat - ist im Zusammenhang mit der Rechtschreibreform eine Verfassungsbeschwerde eingegangen. Ein Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Anordnung ist nicht gestellt.

Beschwerdeführer ist ein Elternpaar aus Lübeck. Es wendet sich gegen die im vorläufigen Rechtsschutzverfahren ergangenen Beschlüsse des Oberverwaltungsgerichts Schleswig vom 13. August 1997 sowie des Verwaltungsgerichts Schleswig vom 12. März 1997. Mit diesen Beschlüssen hatten die Verwaltungsgerichte den Antrag der Beschwerdeführer zurückgewiesen, das Land Schleswig-Holstein zu verpflichten, den Rechtschreibunterricht für die beiden schulpflichtigen Kinder der Beschwerdeführer nach den bisherigen allgemein üblichen Regeln zu erteilen.

Mit ihrer Verfassungsbeschwerde rügen die Beschwerdeführer eine Verletzung von Art. 2 Abs. 1 GG (allgemeines Persönlichkeitsrecht - Vorbehalt des Gesetzes/Wesentlichkeitstheorie), Art. 6 Abs. 2 S. 1 GG (Erziehungsrecht der Eltern) und Art. 103 Abs. 1 GG (Anspruch auf rechtliches Gehör).

Es ist derzeit nicht abzusehen, wann eine Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde ergehen wird.