Bundesverfassungsgericht

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Organisatorische Hinweise für Medienvertreter hinsichtlich der mündlichen Verhandlung betreffend "Rentenüberleitung"

Pressemitteilung Nr. 76/1998 vom 6. Juli 1998

Im Hinblick auf die am 21. Juli 1998, 10.00 Uhr, anstehende mündliche Verhandlung des Ersten Senats betreffend "Rentenüberleitung" wird folgendes mitgeteilt:

Für Medienvertreter stehen auf der Presseempore insgesamt 44 Sitzplätze zur Verfügung. Davon sind elf Plätze für die Mitglieder der hiesigen Justizpressekonferenz reserviert.

Alle Medienvertreter - einschließlich der Mitglieder der Justizpressekonferenz - werden gebeten, sich schriftlich bis zum Donnerstag, 16. Juli 1998, 13.00 Uhr, zu akkreditieren (Fax-Nr.: 0721/9101-461 oder 9101-382). Die Akkreditierungen werden in der Reihenfolge des Eingangs vorgenommen. Akkreditierungsgesuche, die nach Ablauf der Frist eingehen, können nicht mehr berücksichtigt werden.

Sofern mehr Akkreditierungsgesuche eingehen, als Plätze auf der Empore zur Verfügung stehen, müssen sich die betroffenen Medienvertreter nach Feststellung der Anwesenheit der Beteiligten in den ersten Stock (Presseraum) begeben. Der weitere Aufenthalt vor dem Verhandlungssaal ist nicht gestattet.

Entsprechend den Rahmenbedingungen des Ersten Senats sind bei mündlichen Verhandlungen Foto-, Film- und Tonaufnahmen im Verhandlungssaal nur bis zum Abschluß der Feststellung der Anwesenheit der Verfahrensbeteiligten zulässig.

Für diese Aufnahmen im Sitzungssaal werden zwei Fernsehteams (ein öffentlich-rechtlicher und ein privatrechtlicher Sender) mit jeweils drei Kameras sowie fünf Fotografen (drei Agenturfotografen, zwei freie Fotografen) zugelassen. Die Bestimmung des Pools bleibt den Fernsehsendern bzw. den Agenturen/Fotografen überlassen.

Die Poolmitglieder verpflichten sich, die Aufnahmen Konkurrenzunternehmen unverzüglich zur Verfügung zu stellen. Ein Sender, der die entsprechenden technischen Voraussetzungen nicht erfüllt, kann nicht Poolmitglied werden.

Nach Feststellung der Anwesenheit der Beteiligten sind Fernseh- und Tonaufnahmen nicht mehr zulässig. Das gilt auch für Aufnahmen vor dem Verhandlungssaal durch die Verglasung. Die jeweiligen Kamerateams und Fotografen haben den Saal unaufgefordert zu verlassen, die auf Stativen stehenden Kameras sind unaufgefordert abzuschalten.

Der hiesigen Pressestelle sind die Poolmitglieder für die Fernsehanstalten und für die Fotoaufnahmen bis zum Donnerstag, den 16. Juli 1998, schriftlich mitzuteilen. Auch insoweit werden Anmeldungen in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt.

"Handys" sind, sofern sie mit in den Verhandlungssaal genommen werden, wegen der störenden Geräusche auszuschalten. Laptops dürfen im Verhandlungssaal aus demselben Grund ebenfalls nicht benutzt werden.